Ob Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft oder Nachrichten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Wir informieren Sie rund um das BQ-Portal, das Thema Anerkennung, die Fachkräfte-Offensive und vieles mehr.
Der neue Bericht „Varianten von Konnexität im Erwerbsmigrationsrecht“ untersucht den Zusammenhang zwischen der Beschäftigung, die eine ausländische Arbeitskraft in Deutschland ausüben soll, und der seitens der ausländischen Arbeitskraft vorhandenen Qualifikation. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat sich hier einiges geändert. Der Beitrag beschreibt unterschiedliche Konstellationen im deutschen Erwerbsmigrationsrecht und geht auf ihre Praxisrelevanz ein.
Der bisherige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil äußerte sich in einer Pressemitteilung zu den aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Dabei hob er insbesondere die Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter hervor. Im Februar 2025 überschritt die Zahl der erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland erstmals die Marke von 300.000. Im April 2025 nahm zudem rund ein Viertel mehr arbeitslos gemeldeter Ukrainerinnen und Ukrainer eine Beschäftigung, Ausbildung oder selbstständige Tätigkeit auf als im gleichen Monat des Vorjahres – und das trotz der anhaltend schwierigen konjunkturellen Lage.
Vom 15. bis 28. September 2025 machen die Aktionswochen sichtbar, wie regionale Akteure mit den Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt umgehen, und sie zeigen Lösungen für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung auf. Unternehmen, Netzwerke, Institutionen, Kammern und weitere Arbeitsmarktakteure können sich mit ihren Veranstaltungen, Angeboten und Aktionen an den Aktionswochen beteiligen. Ob Berufsorientierung, Personalgewinnung, Weiterbildung, Digitalisierung, Gesundheit am Arbeitsplatz oder Rekrutierung und Integration von internationalen Fachkräften – die thematische Bandbreite der Aktionswochen ist dabei genauso groß wie die Vielfalt an Formaten. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Gesucht werden Unternehmen, die öffentliche Verwaltung, Bildungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekte, die aktiv dazu beitragen, dass sich internationale Fach- und Arbeitskräfte beruflich erfolgreich in Deutschland integrieren.
Seit dem 1. Juni 2024 ist es Personen aus Drittstaaten möglich, mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) nach Deutschland einzureisen, um hier eine Arbeitsstelle zu suchen. Der neue Info-Flyer der UBA erklärt, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wissen müssen, wenn sich eine Fachkraft mit Chancenkarte bei ihnen bewirbt.
Die erste Online-Befragung von Personen, die Anerkennung durchlaufen haben oder dies unmittelbar planen, gibt Einblicke in Ihre Motivation, ihre Erfahrungen mit dem Verfahren und die Auswirkungen der Anerkennung auf ihre berufliche Integration. Die Ergebnisse zeigen, dass bessere Arbeitsmarktchancen und Arbeitsbedingungen eine zentrale Motivation für die Antragstellung in den nicht reglementierten Berufen darstellen. Darüber hinaus ist die Bereitschaft eine Anpassungsqualifizierung zu absolvieren in den nicht reglementierten Berufen genauso hoch wie in den reglementierten Berufen, obwohl dies nicht für die Berufsausübung erforderlich ist.
Am Freitag, den 28.03.25, war das BQ-Portal eingeladen, gemeinsam mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und dem Schulungsteam von „Anerkennung in Deutschland" (AiD) die Anerkennungspotenziale von indischen Berufsabschlüssen aufzuzeigen. Das Webinar fand im Rahmen der AiD-Reihe länderspezifischer Online-Seminare statt. Mit 128 Anmeldungen fand das Webinar großes Interesse.
Nach der neusten Befragung von ukrainischen Geflüchteten verfügen drei Viertel der Erwachsenen über einen Berufs- oder Hochschulabschluss. Nur 20 Prozent haben bisher ihre Abschlüsse anerkennen lassen. Dabei wünschen sich über 40 Prozent der noch nicht erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse.
Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben nun mehr Planungssicherheit: Der vorübergehende Schutzstatus wurde automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Mitarbeitenden auf langfristige Aufenthaltstitel wechseln können, z. B. für qualifizierte Beschäftigung oder Ausbildung. Detaillierte Informationen dazu bietet das Infopapier des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge.
In sieben Kategorien hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachhaltige Lösungen zur Fachkräftesicherung mit dem Deutschen Fachkräftepreis ausgezeichnet. Mit über 400 Projekten zur Fachkräftesicherung hatten sich Unternehmen, Institutionen und Netzwerke deutschlandweit an dem Wettbewerb beteiligt.