Aktuelle Meldungen

Ob Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft oder Nachrichten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Wir informieren Sie rund um das BQ-Portal, das Thema Anerkennung, die Fachkräfte-Offensive und vieles mehr.
Ab dem 15. Februar 2024 ist die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse auf ein digitales Verfahren umgestellt worden. Alle Abläufe der Antragstellung, Bearbeitung und Ausstellung werden nun digital ablaufen. Auch die Authentizität der digitalen Zeugnisbewertung wird per Datenabgleich mithilfe des Digitalen Siegels weiterhin überprüfbar sein. Weitere Informationen zum neuen digitalen Bewertungsablauf, der Fälschungssicherheit und weiteren Neuerungen finden Sie unter: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung .

Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Fachkräfte können die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation für bessere Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt und eine schnellere Einreise nach Deutschland verwenden.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den Ergebnissen der Anerkennungsstatistik. Im Jahr 2022 war die volle Gleichwertigkeit das häufigste Ergebnis bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Seit dem Jahreswechsel können sich ausländische Fachkräfte nunmehr an neun Standorten Deutscher Auslandshandelskammern (AHKs) über ihre Anerkennungschancen informieren und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Hinzugekommen sind Indonesien, Marokko, die Philippinen und die Türkei. Die Beratung bei den AHKs in Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien und Kolumbien wird fortgeführt. Erweiterung von Unterstützungsangeboten wird im Rahmen der neuen, bis 2027 laufenden dritten Projektphase vom ProRecognition durchgeführt. Das Projekt hat die Etablierung der AHKs als Anlauf- und Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland zum Ziel. Es wird erwartet, dass die Zahl der an einer Beratung interessierten Menschen im Ausland deutlich wächst, sobald die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes voll greifen.
Am 10. Januar 2024 wurde der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellte Migrationsbericht 2022 vorgestellt. Der Bericht enthält umfassende Wanderungsdaten zu Deutschland, einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen, zur Asylzuwanderung und behandelt weitere relevanten Themen rund um die Migration.

Der Zuwachs der Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten stellt sich ein wesentliches Ergebnis im Migrationsbericht dar. Im Jahr 2022 sind 73.065 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2021 um 77,8 Prozent. Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2022, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten um Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss (Definition nach § 18 AufenthG) handelt (insgesamt 38.820 Personen bzw. 53,1 Prozent,) 61,0 Prozent bzw. 44.595 der zugewanderten Personen sind in einem breiteren Sinne solche mit qualifizierter Tätigkeit. Das könnte auf das Inkrafttreten des FEG im März 2020 zurückzuführen sein.
Die neue aktualisierte Broschüre „Arbeiten in Deutschland - Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte“ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist ab jetzt online verfügbar. Dabei werden die wichtigsten Verfahrensschritte- vor dem Wunsch, in Deutschland erwerbstätig zu sein, bis zur Aufnahme der Tätigkeit- und die wichtigsten Zuwanderungsmöglichkeiten auch im Zuge der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erläutert.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat eine Arbeitshilfe zu den rechtlichen Neuerungen veröffentlicht, die einen erleichterten Wechsel zwischen verschiedenen Arten des Aufenthalts ermöglichen sollen. Die Arbeitshilfe behandelt verschiedene Konstellationen so etwa, dass nach Rücknahme des Asylantrags eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung als Fachkraft angestrebt wird.
Der ak­tu­el­le Fly­er von „An­er­ken­nung in Deutsch­land“ be­schreibt wich­ti­ge Sta­tio­nen auf dem Weg zur An­er­ken­nung und nennt kos­ten­lo­se Quel­len für In­for­ma­ti­on und Be­ra­tung.
Die Bundesagentur für Arbeit und das Projekt „Hand in Hand for International Talents“ präsentieren zahlreiche Bewerberprofile von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche eine Anstellung in Deutschland suchen. Die dort aufgeführten Fachkräfte bringen Qualifikationen für Berufe mit, die in Deutschland zu Engpassberufen zählen. Die Berufsfelder sind u.a. Handwerk, HoGa und IT.
Im letzten halben Jahr konnten mehrere Bundesländer im Rahmen des OZG-Umsatzprojektes „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ für unterschiedliche Berufe an den digitalen Antragsservice angeschlossen werden. Die Online-Antragstellung steht zurzeit Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachleuten, Lehrerinnen und Lehrern, Apothekerinnen und Apothekern, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Tierärztinnen und Tierärzten zur Verfügung. Bis zum Jahreswechsel wird die Anbindung weiterer Länder und Berufe erwartet.
Die Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind jetzt auf Make it in Germany auch auf Bosnisch, Albanisch, Koreanisch, Indonesisch, Serbisch und Vietnamesisch verfügbar.