Anerkennungsverfahren begleiten

Was steckt hinter dem Anerkennungsverfahren? Warum lohnt es sich für Unternehmen, ein solches Verfahren zu unterstützen? Hier erfahren Sie, was das Anerkennungsverfahren ist und welche Vorteile eine formale Anerkennung bringt – sowohl für die Antragstellerinnen und Antragsteller als auch für Unternehmen.
Grafik Anerkennungsverfahren begleiten

Berufsanerkennung auf einen Blick

  • Nach dem Anerkennungsgesetz haben seit 2012 alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch, ihre Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen. Dieser Anspruch gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnort und dem Aufenthaltsstatus. Voraussetzung ist, dass die Person eine formale und staatlich anerkannte Aus- oder Weiterbildung abgeschlossen hat.
  • Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Ausübung von sogenannten reglementierten Berufen – etwa medizinische Berufe und Berufe von Meister/innen im Handwerk.
  • Auch bei nicht reglementierten Berufen, wie den meisten der rund 330 dualen Ausbildungsberufe im dualen System, ist die Berufsanerkennung sinnvoll. Bei der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten ist die Berufsanerkennung zudem immer ein fester Bestandteil (Ausnahmen: IT-Berufe und Berufskraftfahrer/innen; Stand: August 2021).
  • Bei der Berufsanerkennung werden ausländische Berufsausbildungen oder -weiterbildungen mit deutschen Referenzqualifikationen verglichen. Auch die Berufserfahrung und sonstige (Weiter-)Qualifikationen der Antragsteller/innen werden dabei berücksichtigt.
  • Die Gleichwertigkeitsprüfungen führen die sogenannten zuständigen Stellen der Berufsanerkennung durch. Dazu gehören zum Beispiel die regionalen Handwerkskammern und die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) als zentrale Anerkennungsstelle für Industrie- und Handelsberufe. Tipp: Der Anerkennungsfinder von „Anerkennung in Deutschland“ hilft dabei, die richtige zuständige Stelle zu finden.
  • Für die Berufsanerkennung gibt es zwei Ausgangspunkte: Entweder die Fachkraft ist bereits in Deutschland (als aktuelle oder künftige Fachkraft in Ihrem Unternehmen) oder die Fachkraft ist noch im Ausland (z. B. Einwanderung über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz)

Erfahren Sie mehr zum Einmaleins der Berufsanerkennung im Folgenden Erklärvideo „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.

Das Anerkennungsgesetz

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für rund 600 deutsche Aus- und Fortbildungsberufe ist im Anerkennungsgesetz des Bundes geregelt. Das Anerkennungsgesetz ist ein Artikelgesetz. Es setzt sich aus mehreren Gesetzen bzw. Änderungen bestehender Gesetze zusammen und umfasst zum einen das „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“ (BQFG) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das BQFG regelt die Anerkennung für die rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System. Zum anderen enthält das Anerkennungsgesetz Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe.

Darüber hinaus gibt es Berufe, die landesrechtlich geregelt sind. Für diese haben die 16 Bundesländer ihre eigenen Anerkennungsgesetze erlassen. Zu den reglementierten Berufen in Länderzuständigkeit gehören zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Zudem gibt es zahlreiche nicht reglementierte Berufe in Länderzuständigkeit, beispielsweise staatlich geprüfte/r Techniker/in, staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in sowie weitere berufsfachschulische oder fachschulische Aus- und Weiterbildungsabschlüsse. Weitere Informationen zu den landesrechtlich geregelten Berufen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen, wie zum Beispiel die Bezirks- oder Landesregierung.

Hinweis: Sie möchten sich tiefer mit dem Anerkennungsgesetz vertraut machen? Die rechtlichen Grundlagen rund um das Gesetz hat das Portal Anerkennung in Deutschland zusammengefasst.

Das Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren besteht je nach Einzelfall aus unterschiedlichen Prozessen und Bausteinen. Diese sind in der folgenden Grafik dargestellt und im Anschluss ausführlich erläutert.

Für detaillierte Informationen zum Anerkennungsverfahren nutzen Sie die Grafik zur Kompetenzfeststellung und Anerkennung von Berufsqualifikationen von BQ-Portal (Download Grafik PDF) sowie die neue Broschüre "Berufsanerkennung: So funktioniert die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen" von Unternehmen Berufsanerkennung (UBA).

Die Bausteine des Verfahrens erklärt

Die Gleichwertigkeitsprüfung

Diese besteht aus einem formalen Vergleich der ausländischen Aus- und Weiterbildung mit einem deutschen Referenzberuf und ggf. einer individuellen Prüfung (z. B. Berücksichtigung der Berufserfahrung). Beim formalen Vergleich werden festgelegte formale Kriterien – wie Inhalte, Dauer und Lernorte – der deutschen und der ausländischen Ausbildung verglichen. Reicht dieser formale Vergleich nicht aus, um die Gleichwertigkeit zu beurteilen oder um eine volle Gleichwertigkeit bescheiden zu können, werden bei einer individuellen Prüfung die zusätzlich vorliegenden Qualifikationen (zum Beispiel Berufserfahrung oder Weiterbildungen) herangezogen, um die Gleichwertigkeit zu prüfen.

Wenn nicht genug Informationen für den formalen Vergleich vorliegen, gibt es zudem die Möglichkeit einer sogenannten Qualifikationsanalyse. Bei der Einwanderung über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist diese Möglichkeit derzeit (Stand: August 2021) nicht vorgesehen (Siehe Fachbeitrag).

Der Anerkennungsbescheid

Das Ergebnis des Verfahrens ist ein rechtskräftiger Bescheid, der Anerkennungs- oder Gleichwertigkeitsbescheid. Mithilfe dieses Bescheids können sich Unternehmen ein Bild davon machen, welche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse eine Bewerberin oder ein Bewerber mit ausländischen Qualifikationen mitbringt. Folgende Ergebnisse kann die zuständige Stelle als Ergebnis eines Anerkennungsverfahrens erzielen: keine wesentlichen Unterschiede (volle Gleichwertigkeit), wesentliche Unterschiede (teilweise Gleichwertigkeit – nur bei nicht reglementierten Berufen) oder keine Gleichwertigkeit. Was diese Ergebnisse im Einzelnen bedeuten, erfahren Sie unter der Rubrik „Anerkennungsbescheid“.

Nach der Gleichwertigkeitsprüfung

  • Stellt die zuständige Stelle bei der Gleichwertigkeitsprüfung keine wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf fest, kann sich die Fachkraft direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben.
  • Wurden wesentliche Unterschiede festgestellt, kommt bei reglementierten Berufen (z. B. Meister/innen) eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung infrage. Bei der Eignungsprüfung werden die Bereiche geprüft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, während die Kenntnisprüfung sich auf alle Inhalte einer deutschen Ausbildung beziehen kann. Alternativ können Antragstellende einen Anpassungslehrgang als Kurs oder Arbeitspraxis im Betrieb absolvieren (Dauer: maximal drei Jahre). Bei bestandener Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung, nach erfolgreich abgeschlossenem Anpassungslehrgang, wird die volle Gleichwertigkeit attestiert. Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt auch bei wesentlichen Unterschieden möglich. Weiterhin ist es der Antragstellerin oder dem Antragsteller möglich, durch eine Anpassungsqualifizierung die volle Gleichwertigkeit zu erhalten. Diese kann auch als „betriebliche Anpassungsqualifizierung“ in einem Unternehmen stattfinden. Dabei werden dann die fehlenden Fähigkeiten, Kenntnisse oder Fertigkeiten, im Vergleich zum deutschen Referenzberuf nachgeholt. Allgemeine Informationen zur Anpassungsqualifizierung finden Sie in diesem Fachbeitrag.
  • Wurde „keine Gleichwertigkeit“ der ausländischen Qualifikation attestiert, erhält die Fachkraft einen Ablehnungsbescheid. In diesem Fall können Sie gemeinsam nach Alternativen zum Anerkennungsverfahren suchen. Dazu gehört die Teilqualifizierung (Erlernen von einzelnen Modulen eines Ausbildungsberufs), die Nachqualifizierung (Heranführen an einen staatlich anerkannten Berufsabschluss), die Externenprüfung (Abschlussprüfung in einem deutschen Ausbildungsberuf nach längerer Berufserfahrung in diesem Bereich ohne Absolvieren der Ausbildung) und die (verkürzte) Berufsausbildung.

Erfahren Sie mehr zum Ablauf und Inhalt des Anerkennungsverfahrens und wie Sie dabei als Unternehmen unterstützen können.

Die Vorteile für Unternehmen

Durch formale Anerkennung können Sie nicht nur Fachkräfte finden, sondern auch nachhaltig an Ihr Unternehmen binden.

Weitere Informationen für Unternehmen

Mit dem BQ-Portal ausländische Berufsabschlüsse einschätzen

Ihnen liegt eine Bewerbung mit einem ausländischen Zeugnis oder Zertifikat vor und Sie wollen sich erst einmal einen Überblick verschaffen, welche beruflichen Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Kenntnisse Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihrer im Ausland absolvierten Aus- oder Fortbildung erlangt haben?

Das BQ-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über die Inhalte der ausländischen Berufsqualifikation zu informieren und sich selbst ein erstes Bild von der Qualifikation zu machen.

Die Länderprofile im BQ-Portal mit Informationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen helfen Ihnen dabei, einen Abschluss im Bildungssystem des Herkunftslandes einzuordnen. Sie beinhalten Informationen über die Struktur des Berufsbildungssystems, landesspezifische Besonderheiten und Schlüsselzahlen. Der Abbildung zum Berufsbildungssystem können Sie entnehmen, welchem Qualifikationsniveau eine ausländische Berufsqualifikation im Herkunftsland entspricht.

Darüber hinaus können Sie in den Berufsprofilen zentrale Inhalte von mehreren tausend ausländischen Aus- oder Fortbildungsgängen, die Ausbildungsdauer sowie relevante Auszüge der jeweiligen Aus- oder Weiterbildungsordnung einsehen. Die Berufsprofile werden ständig ergänzt.

Webinar: Wie können Unternehmen ausländische Qualifikationen einschätzen?

Informationen bietet auch das Webinar „Wie kann ich als Arbeitgeber*in ausländische Qualifikationen einschätzen?“ Im Kooperations-Webinar von Make it in Germany mit dem BQ-Portal erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber bei ausländischen Zeugnissen beachten müssen und wie Sie sich über ausländische Berufsqualifikationen informieren können. Zum Webinar.

Handlungsempfehlung Berufsanerkennung für Unternehmen

Die Handlungsempfehlung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) hilft Ihnen als Arbeitgeber, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besser einzuschätzen und beruflich qualifizierte Fachkräfte in Ihrem Unternehmen bestmöglich einzusetzen. Sie erfahren, wie Sie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Anerkennungsverfahren unterstützen und begleiten können und wie Sie einen Gleichwertigkeitsbescheid richtig lesen. Der Fokus der Handlungsempfehlung liegt auf der Anerkennung im Bereich dualer Aus- und Fortbildungsberufe.

Auf den Unterseiten der Rubrik „Anerkennungsverfahren begleiten“ erfahren Sie alles Wichtige dazu, wie Sie Fachkräfte bei der Anerkennung unterstützen können.