Anpassungsqualifizierung

Im Falle einer teilweisen Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf können die bestehenden Unterschiede mithilfe einer Anpassungsqualifizierung (bei nicht-reglementierten Berufen) oder Ausgleichsmaßnahme (bei reglementierten Berufen) ausgeglichen werden. Wie eine Qualifizierung konkret aussehen kann, zeigen wir Ihnen in dieser Rubrik.
Grafik Anpassungsqualifizierung

Werden wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, werden diese im Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung aufgeführt.

  • Handelt es sich bei dem deutschen Referenzberuf um einen nicht-reglementierten Beruf, wird zum Erreichen der vollen Gleichwertigkeit eine Anpassungsqualifizierung vorgeschlagen. Dies ist für Sie und Ihre Fachkraft ein Ansatzpunkt zum weiteren Vorgehen.
  • Bei reglementierten Berufen ist eine Ausgleichsmaßnahme Voraussetzung, um in dem jeweiligen Beruf arbeiten zu können. In diesem Fall muss die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme nennen, mit welcher diese Unterschiede ausgeglichen werden können. Dazu gehören die Eignungsprüfung, die Kenntnisprüfung und der Anpassungslehrgang.

Die passgenaue Maßnahme für Ihre Fachkraft finden

Bei der Auswahl der richtigen Anpassungsqualifizierung muss der Antragstellende individuell in den Blick genommen werden. Da neben dem ausländischen Berufsabschluss auch die Erwerbsbiografie der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in die Entscheidung einbezogen wird, ist es wichtig, auf den Gleichwertigkeitsbescheid aufbauende, passgenaue Maßnahmen festzulegen.Die Auswahl erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Stelle. Aber auch die Mitarbeiter/innen der Jobcenter, der Weiterbildungsträger etc. können beratend zur Seite stehen, um den passenden Qualifizierungsweg für Sie und Ihre Fachkraft zu finden.

Eine Übersicht der Agentur für Arbeit über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Anpassungsqualifizierungen finden Sie im Werkzeugkasten von Unternehmen Berufsanerkennung.

Auch als Unternehmen können Sie eine unterstützende Funktion bei der Suche nach einer passenden Anpassungsqualifizierung einnehmen. Sie können Ihre Fachkraft sowohl inhaltlich als auch sprachlich bei der Vorbereitung unterstützen oder beispielsweise einen Sprachkurs oder Anpassungslehrgang finanziell fördern.

Wie können Anpassungsqualifizierungen konkret aussehen? Im Folgenden führen wir Ihnen einige Beispiele auf.

Option 1: Betriebspraktikum

Bei einem Betriebspraktikum sollten Sie und Ihre Fachkraft in Absprache mit der zuständigen Stelle die Lerninhalte festlegen, die für eine volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses nötig sind. Die zuständige Stelle oder das Jobcenter können durch zusätzliche Bildungsangebote ebenfalls in den Prozess eingebunden werden. Nach Abschluss des Praktikums erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung darüber, welche konkreten Kenntnisse und Fertigkeiten während des Praktikums erworben wurden.

Anschließend kann die zuständige Stelle prüfen, ob diese Kenntnisse und Fertigkeiten ausreichen, um die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf zu kompensieren.

Das Projekt "Unternehmen Berufsanerkennung" (UBA) hat insbesondere für den Handwerksbereich verschiedene Materialien bzw. „Werkzeuge" entwickelt, die Betriebe in ihrer Funktion als Lernort bei einer Anpassungsqualifizierung unterstützen. Dazu gehören ein Mustervertrag und verschiedene Merkblätter für Betriebe. Zum Werkzeugkasten.

Tipp: Für Unternehmen aus dem Bereich Industrie und Handel, die auf der Suche nach Fachkräften sind, gibt es das Angebot "UBAconnect". Die Idee: Betriebe registrieren sich unverbindlich bei UBAconnect als Qualifizierungsunternehmen für Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen und werden kontaktiert, falls es einen Match – eine geeignete Fachkraft – für sie gibt. So helfen sie Fachkräften, sich durch Betriebspraktika ihre ausländischen Berufsabschlüsse anerkennen zu lassen und können dabei auch neue qualifizierte Beschäftigte für sich gewinnen. Zur Registrierung.

Fachkräfte durch Anpassungsqualifizierung gewinnen
Option 2: Weiterbildungskurse oder überbetriebliche Unterweisungen

Neben Betriebspraktika gibt es noch weitere Möglichkeiten, bestehende Ausbildungslücken zu schließen. So können etwa Weiterbildungskurse bei Trägern besucht oder nach Absprache mit der Kammer Unterweisungen in überbetrieblichen Lehrwerkstätten in Anspruch genommen werden. Sie basieren entweder auf individuell abgestimmten Maßnahmen oder auf modularen Anpassungs- bzw. Nachqualifizierungskursen.
Das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ Netzwerk)“ besitzt bundesweit Beratungsstellen, wo Sie sich zu Anpassungsqualifizierungskursen in ihrer Region informieren und beraten lassen können.