Aktuelle Meldungen

Ob Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft oder Nachrichten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Wir informieren Sie rund um das BQ-Portal, das Thema Anerkennung, die Fachkräfte-Offensive und vieles mehr.
Im Rahmen der Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) können Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien auch ohne formale Qualifikationen für jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen einreisen.
Diese ursprünglich bis 2023 befristete Regelung wurde verlängert. Seit Juni 2024 kann die Bundesagentur für Arbeit jährlich bei bis zu 50.000 Personen ihre Zustimmung erteilen.
Wer die Westbalkanregelung nutzen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, für wen die Regelung nicht gilt und wann eine Einreise über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sinnvoll sein kann, erfahren Sie in dem Beitrag von Unternehmen Berufsanerkennung.
Die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden digital.
Der länderübergreifende Antragsservice ist das Ergebnis des von der Bundesregierung finanzierten OZG-Projekts „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.
Für den Antragsservice ist es gelungen, gemeinsam mit den mitnutzenden Bundesländern inhaltlich und sprachlich bundesweit weitgehend einheitliche Onlineanträge zu entwickeln. In mehreren Arbeitsgruppen wurden unter Beteiligung der zuständigen Stellen, des BMBF und des BIBB die digitalen Anträge für verschiedene Berufe bzw. Berufsgruppen erarbeitet.
Es wurden 10 Antragstrecken entwickelt, die insgesamt ca. 880 Referenzberufe abbilden und von den Ländern genutzt werden können.
In den Ländern wird an der technischen Anbindung der zuständigen Stellen gearbeitet. Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Anbindung finden Sie auf der Seite „Anerkennung in Deutschland“.
Erfahren Sie im Beitrag von Make it in Germany, wie die Chancenkarte funktioniert und welche Potenziale sich daraus für ausländische Fachkräfte und Arbeitgeber in Deutschland ergeben. Anschließend wird erklärt, wie das neue interaktive Tool „Self-Check: Chancenkarte“ genutzt werden kann. Mit dem Self-Check können alle Interessierten bereits vor der Antragstellung testen, ob sie die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen bzw. ausreichend Punkte erreichen.
In dem gemeinsamen Online-Seminar informieren „Anerkennung in Deutschland“, das BQ-Portal und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über Fragen zur Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Hochschulabschlüssen in Deutschland. Dabei werden allgemeine Fragen zum Ablauf eines Anerkennungsverfahrens sowie spezifische Fragen zu ausgewählten Abschlüssen adressiert. Das Seminar richtet sich an Beraterinnen und Berater, Ehrenamtliche oder Privatpersonen, die mit ukrainischen Fachkräften in Kontakt stehen.

Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt. Sie erhalten nach Absendung der Anmeldung eine Eingangsbestätigung.
Ab sofort können die Personen, die eine volle Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen anstreben, auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ nach Unterstützungsangeboten im Bereich Qualifizierung recherchieren. Angebote können nach Ort/Bundesland und Beruf gefiltert werden. Über die Suche kann man die richtige Ansprechperson und Qualifizierung in der Nähe finden. Die Beraterinnen und Berater helfen zum Beispiel bei der Auswahl der Qualifizierungsmaßnahme, der Suche nach einem passenden Betrieb oder sie begleiten während des gesamten Qualifizierungsprozesses.
Die IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung bietet eine umfangreiche Materialsammlung zur Unterstützung bei der beruflichen Anerkennung sowohl für Beratende als auch für Ratsuchende, bei Aufenthalt und Integration sowie bei der Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine.
Das Magazin der Initiative Neue Qualität der Arbeit blickt auf gelungene Beispiele aus der Praxis und gibt den Unternehmen wichtige Tipps und Erfahrungen mit auf den Weg, wie die Integration am Arbeitsplatz gelingen kann.
Das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ stellt viele Beispiele vor, wie Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und beschleunigt werden können.
Auf dem Fachkräfteportal der Bundesregierung "Make it in Germany" finden Sie neue Informationen zur Neuregelung der Chancenkarte, die am 1. Juni 2024 in Kraft tritt. Mit der Chancenkarte können Personen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einreisen, um sich einen geeigneten Arbeitsplatz zu suchen. Dafür müssen mindestens sechs Punkte im Punktesystem erreicht werden. Mit dem neuen und interaktiven Self-Check Chancenkarte des Make it in Germany können Sie prüfen, ob Sie die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen.