Aktuelle Meldungen

Ob Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft oder Nachrichten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Wir informieren Sie rund um das BQ-Portal, das Thema Anerkennung, die Fachkräfte-Offensive und vieles mehr.
Zum 01. März 2024 treten die weiteren neuen Änderungen der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) in Kraft.
Seit dem 1. März 2024 ist die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften in nicht reglementierten Berufen nun auch ohne eine vorherige formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses möglich. Eine Anerkennung kann entweder nachgelagert in Deutschland erfolgen. Oder bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen kann auf eine Anerkennung gänzlich verzichtet werden.
Diese Handlungsempfehlung hilft Ihnen als Arbeitgeber, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besser einzuschätzen und beruflich qualifizierte Fachkräfte optimal in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Sie erfahren unter anderem, wie Sie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anerkennungsverfahren unterstützen und begleiten können und wie Sie einen Gleichwertigkeitsbescheid richtig lesen. Der Schwerpunkt der Handlungsempfehlungen liegt auf der Anerkennung im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe.
Das BQ-Portal war am 14. und 15. Februar 2024 Gastgeber für den Workshop zum „BRAVO-Projekt“ (Kurzform für: Bridging a European Network for Recognition of Vocational Qualifications) mit Vertreterinnen und Vertretern der ENIC-NARIC Anerkennungsstellen aus Schweden, Norwegen und Litauen. Ziel von BRAVO ist es, ein Netzwerk auf EU-Ebene aufzubauen, um die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erleichtern. Im Workshop wurde das deutsche Anerkennungsverfahren vorgestellt und es gab Diskussi-onen zu den Anerkennungsverfahren in der EU.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 vereinfacht im Zusammenspiel mit der beruflichen Anerkennung die Einwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten. Es gilt für Deutschland, diese neuen Potenziale zu identifizieren. In diesem Kurzbericht liegt der Fokus auf indischen Berufsabschlüssen, die eine hohe Anerkennungswahrscheinlichkeit aufweisen.

Der Kurzbericht schließt an die Arbeit des BQ-Portals an. Es ist das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen und stellt ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes dar.
Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Berufsanerkennungsverfahren.
Ab dem 15. Februar 2024 ist die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse auf ein digitales Verfahren umgestellt worden. Alle Abläufe der Antragstellung, Bearbeitung und Ausstellung werden nun digital ablaufen. Auch die Authentizität der digitalen Zeugnisbewertung wird per Datenabgleich mithilfe des Digitalen Siegels weiterhin überprüfbar sein. Weitere Informationen zum neuen digitalen Bewertungsablauf, der Fälschungssicherheit und weiteren Neuerungen finden Sie unter: https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung .

Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Fachkräfte können die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation für bessere Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt und eine schnellere Einreise nach Deutschland verwenden.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den Ergebnissen der Anerkennungsstatistik. Im Jahr 2022 war die volle Gleichwertigkeit das häufigste Ergebnis bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Seit dem Jahreswechsel können sich ausländische Fachkräfte nunmehr an neun Standorten Deutscher Auslandshandelskammern (AHKs) über ihre Anerkennungschancen informieren und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Hinzugekommen sind Indonesien, Marokko, die Philippinen und die Türkei. Die Beratung bei den AHKs in Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien und Kolumbien wird fortgeführt. Erweiterung von Unterstützungsangeboten wird im Rahmen der neuen, bis 2027 laufenden dritten Projektphase vom ProRecognition durchgeführt. Das Projekt hat die Etablierung der AHKs als Anlauf- und Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland zum Ziel. Es wird erwartet, dass die Zahl der an einer Beratung interessierten Menschen im Ausland deutlich wächst, sobald die Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes voll greifen.
Am 10. Januar 2024 wurde der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellte Migrationsbericht 2022 vorgestellt. Der Bericht enthält umfassende Wanderungsdaten zu Deutschland, einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen, zur Asylzuwanderung und behandelt weitere relevanten Themen rund um die Migration.

Der Zuwachs der Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten stellt sich ein wesentliches Ergebnis im Migrationsbericht dar. Im Jahr 2022 sind 73.065 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2021 um 77,8 Prozent. Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2022, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten um Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss (Definition nach § 18 AufenthG) handelt (insgesamt 38.820 Personen bzw. 53,1 Prozent,) 61,0 Prozent bzw. 44.595 der zugewanderten Personen sind in einem breiteren Sinne solche mit qualifizierter Tätigkeit. Das könnte auf das Inkrafttreten des FEG im März 2020 zurückzuführen sein.
Die neue aktualisierte Broschüre „Arbeiten in Deutschland - Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte“ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist ab jetzt online verfügbar. Dabei werden die wichtigsten Verfahrensschritte- vor dem Wunsch, in Deutschland erwerbstätig zu sein, bis zur Aufnahme der Tätigkeit- und die wichtigsten Zuwanderungsmöglichkeiten auch im Zuge der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erläutert.