Studien und Fachbeiträge

Ausgewählte Studien und Fachbeiträge der letzten Jahre rund um die Themen Migration, Arbeitsmarkt und Anerkennung.
Seit dem 1. März 2024 ist die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften in nicht reglementierten Berufen nun auch ohne eine vorherige formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses möglich. Eine Anerkennung kann entweder nachgelagert in Deutschland erfolgen. Oder bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen kann auf eine Anerkennung gänzlich verzichtet werden.
Diese Handlungsempfehlung hilft Ihnen als Arbeitgeber, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besser einzuschätzen und beruflich qualifizierte Fachkräfte optimal in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Sie erfahren unter anderem, wie Sie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anerkennungsverfahren unterstützen und begleiten können und wie Sie einen Gleichwertigkeitsbescheid richtig lesen. Der Schwerpunkt der Handlungsempfehlungen liegt auf der Anerkennung im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 vereinfacht im Zusammenspiel mit der beruflichen Anerkennung die Einwanderung für Fachkräfte aus Drittstaaten. Es gilt für Deutschland, diese neuen Potenziale zu identifizieren. In diesem Kurzbericht liegt der Fokus auf indischen Berufsabschlüssen, die eine hohe Anerkennungswahrscheinlichkeit aufweisen.
Das bundeseinheitliche Anerkennungsverfahren dient der Aktivierung der ausländischen Qualifikation für den nationalen Arbeitsmarkt durch einen Abgleich der mitgebrachten Qualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Berufsanerkennungsverfahren.
Durch die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll die Arbeitsmigration weiter erleichtert werden: Berufserfahrene können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse nach Deutschland einreisen, um in nicht reglementierten Berufen zu arbeiten. In vielen Fällen kann die Anerkennung auch nach der Einreise erfolgen. Das BIBB Discussion Paper „Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung?“ zeigt, welche Möglichkeiten der Arbeitsmigration künftig bestehen werden und welche Veränderungen für die Rolle der Anerkennung im Kontext der Einwanderung zu erwarten sind.
Anerkennungsverfahren beschleunigen und vereinfachen – dieses Ziel formuliert die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2021-2025. Auch um eine erfolgreiche Gewinnung internationaler Fachkräfte zu erreichen und damit dem Fachkräftemangel in vielen Branchen und Regionen zu begegnen, wird die Wichtigkeit von möglichst unbürokratischen und schnellen Anerkennungsverfahren von verschiedenen Seiten hervorgehoben. Aber wie lange dauert ein Anerkennungsverfahren überhaupt? Und wie kann die Dauer der Anerkennungsverfahren berechnet werden? Sind Unterschiede in der Dauer auf Herkunft oder auf Berufsbereiche zurückzuführen? Anlässlich der aktuellen Debatte um die Reformierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes widmet sich das vorliegende Discussion Paper diesen Fragen und zeigt mögliche Stellschrauben für eine weitere Beschleunigung auf.
Für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen ergibt sich auf dem Weg zur Berufsanerkennung ein erheblicher Qualifizierungsbedarf, dessen Ausgleich in vielen Fällen für die Berufsausübung oder Einreise nach Deutschland obligatorisch ist. Die Studie untersucht die Organisation von Ausgleichs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen und nicht reglementierte Berufe im Bereich Industrie und Handel sowie im Handwerk. Anhand von Interviews mit Bildungsanbietern, zuständigen Stellen, Projekten des Förderprogramms IQ, Arbeitgebern und anderen Akteuren liefert sie Erkenntnisse zum Angebot und der Nachfrage, den regionalen Unterschieden, der Passgenauigkeit und der Finanzierung von Maßnahmen. Sie zeigt Herausforderungen auf und zieht Schlussfolgerungen für die Praxis.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine Flüchtlingswelle ausgelöst, im Zuge derer bereits viele Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland gekommen sind und noch weitere kommen werden. Kurzfristig stehen die Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt durch die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie auf Basis von § 24 AufenthG für ukrainische Geflüchtete günstig, da Personen neben einem vorübergehenden Schutz von einem bis drei Jahren auch Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland haben (BMI, 2022). Mittel- bis langfristig sollte eine möglichst nachhaltige Integration in qualifizierte Beschäftigung mitgedacht werden. Die Chancen am Arbeitsmarkt können Geflüchtete am besten nutzen, wenn sie eine Tätigkeit entsprechend ihrer Qualifikation ausüben. Hierfür spielt die formale Anerkennung vorhandener Berufsqualifikationen aus der Ukraine eine wichtige Rolle. Eine Anerkennung gibt Transparenz über die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten und erleichtert den Einstieg in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung.
Der vorliegende Report beschreibt die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderangebote und Potenziale einer Anerkennung von Berufsabschlüssen aus der Ukraine und ihren potenziellen Beitrag zur Integration von ukrainischen Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt.
Seit dem am 24. Februar 2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurden bis zum 11. Mai 2022 nach Angaben des Bundesministerium des Inneren und für Heimat rund 727.200 Einreisen von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland dokumentiert. Es handelt sich vor allem um Frauen und Kinder, belastbare Daten zu soziodemographischen Merkmalen einschließlich der qualifikatorischen Zusammensetzung liegen bislang nicht vor. Derzeit ist ungewiss, wie sich die Situation entwickeln wird. Bleiben die Menschen, die zunächst Schutz gesucht haben, längerfristig in Deutschland, kann die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation einen wichtigen Beitrag zur qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration leisten.
Das vorliegende BIBB-Diskussionspapier analysiert im ersten Schritt anhand der Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Amtes der Ukraine (Labour Force Survey of Ukraine) und des Mikrozensus Bildungsniveau und Erwerbsbeteiligung in der Ukraine bzw. in Deutschland lebender Ukrainerinnen und Ukrainer. In einem zweiten Schritt werden bisherige Erfahrungswerte mit der Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen auf Basis der amtlichen Statistik beleuchtet, um anschließend Potenziale aufzuzeigen, die zu einer Optimierung des Anerkennungsprozesses speziell für die aus der Ukraine Geflüchteten beitragen können.
Diese Arbeit nutzt eine Reform, welche die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Zuwanderer aus nicht-EU Staaten in Deutschland erleichterte. Die Untersuchung detaillierter administrativer Daten zur Sozialsicherung und Befragungsdaten mit Hilfe eines Difference-in-Difference Designs ergab, dass die Reform den Anteil der Zuwanderer aus nicht-EU Ländern mit einer Anerkennung ihrer Berufsqualifikation um 5 Prozentpunkte erhöhte. Zudem stieg deren Beschäftigung in regulierten Berufen (z.B. Pflegefachkräfte) um 18,6 Prozent nach der Einführung der Reform. Außerdem finden wir trotz des großen Zustroms von Nicht-EU-Zuwanderern in reglementierten Berufen keine Hinweise darauf, dass diese Zuwanderer geringere Qualifikationen hatten oder niedrigere Löhne erhielten.
Der Datenreport zum Berufsbildungsbericht stützt sich auf zentrale Indikatoren und Kennwerte, um Entwicklungen in der beruflichen Bildung in Deutschland darzustellen. Aktuelle Daten zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bietet der Datenreport in Kapitel D4.