Migration von ausländischen Fachkräften – Studium und qualifizierte Erwerbstätigkeit in Deutschland

10h - 17h
Workshop
Frankfurt am Main
Walhalla Verlag

Das Seminar greift die Entwicklungen im Bereich der Fachkräftemigration auf. Im Zentrum steht das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Wesentlich ist hier, dass die berufliche Ausbildung im Hinblick auf die damit verbundenen Aufenthaltsrechte dem Studium und Hochschulabschluss gleichgestellt wird. Migration ist auch künftig nicht nur den bereits Qualifizierten eröffnet, sondern Migrantinnen und Migranten können – wie schon im Zuge der Öffnung für Studienbewerber – bereits zur Berufsausbildung oder zur Suche nach einer entsprechenden Arbeitstätigkeit nach Deutschland kommen.

Das Seminar behandelt die sich hierbei stellen Fragen: 

  • Wer kann von diesen Qualifikationschancen Gebrauch machen?
  • Wie laufen die Verfahren ab?

Der Gesetzgeber hat außerdem mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein neues Arbeitserlaubnisrecht geschaffen und schränkt im Sinne einer Flexibilisierung auch den Einflussbereich der Bundesagentur für Arbeit im Zustimmungsprozess ein.

Behandelt wird schließlich auch die Rechtslage nach der Umsetzung zweier Richtlinien der Europäischen Union, einer zur Erleichterung des unternehmensinternen Transfers von Mitarbeitern, und einer zweiten zur Einreise und Aufenthalt von Forschern und Studierenden („REST-Richtlinie“, „REsearchers and STudents“). Die Umsetzung einer Reihe von EU-Richtlinien gewährt ausländischen Studierenden und Fachkräften einen deutlich erleichterten Zugang zu Aufenthalten in Deutschland. Danach wurde die Studienaufenthaltserlaubnis neu gefasst, die Aufenthalte zur beruflichen Qualifikation wesentlich erweitert und der unternehmensinterne Transfer von Fachkräften erleichtert.