NUiF Infopapier: Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben nun mehr Planungssicherheit: Der vorübergehende Schutzstatus wurde automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Mitarbeitenden auf langfristige Aufenthaltstitel wechseln können, z. B. für qualifizierte Beschäftigung oder Ausbildung. Detaillierte Informationen dazu bietet das Infopapier des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge.