KOFA-Gutachten: Drittsaatenangehörige oftmals in Engpassberufen beschäftigt

Die Auftragsbücher sind in vielen Unternehmen wieder voll, aber geeignete Arbeitskräfte fehlen vielerorts. Im Laufe des Jahres 2021 stieg die Fachkräftelücke von rund 213.000 im Januar auf etwa 465.000 Arbeitskräfte im Dezember. Der Bedarf an Fachkräften wird durch den demografischen Wandel zukünftig voraussichtlich noch weiter zunehmen. Die größten Fachkräfteengpässe herrschten 2021 in den sozialen sowie den Gesundheitsberufen. Große Engpässe gab es zudem in den Bauberufen. In diesen Berufen arbeiten sehr viele Personen mit einer Drittstaaten-Nationalität.

In den drei Bauberufen aus der Liste der Top-10- Engpassberufe 2021 waren im Jahr 2020 insgesamt etwa 14.600 Drittstaatenangehörige beschäftigt. In der Bauelektrik sowie der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik waren verhältnismäßig viele Personen aus den Westbalkanstaaten tätig.

Der Bedarf an Fachkräften wird durch den demografischen Wandel zukünftig voraussichtlich noch weiter zunehmen. Um einem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials entgegenzuwirken, bedarf es unter anderem einer verstärkten Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland. Dazu soll das vor zwei Jahren neu eingeführte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) einen Beitrag leisten.

Zwischen März und Dezember 2020 haben knapp 60.000 Drittstaatenangehörige eine befristete Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Erwerbsmigration erhalten. Etwa 16.000 Personen davon haben von den beiden durch das FEG neu geschaffenen Paragrafen Gebrauch gemacht. Vom § 18b Abs. 1 AufenthG, welcher akademisch qualifizierten Migrantinnen und Migranten die Ausübung einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung erlaubt, machten von März bis Dezember 2020 8.285 Personen Gebrauch. Von dem ebenfalls neuen Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG, der beruflich qualifizierten Fachkräften die Möglichkeit bietet, mit einem in Deutschland anerkannten Berufsabschluss eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, haben im gleichen Zeitraum insgesamt 7.510 Personen profitiert.

Am 1. März 2020 trat das FEG in Kraft, und soll die Erwerbsmigration für Personen aus Drittstaaten erleichtern. Dies gilt insbesondere für beruflich qualifizierte Fachkräfte sowie für Hochschulabsolvent:innen, die nicht über die Blaue Karte der EU ein Visum zur Beschäftigung erlangen können. 

Das BQ-Portal stellt ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes dar, da es Kammern und Unternehmen bei der Bewertung ausländischer Abschlüsse unterstützt. Das BQ-Portal umfasst über 4.700 Berufsprofile, die umfassende Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsberufen enthalten. Anhand der Berufsprofile können ausländische Berufsabschlüsse im Vergleich zu deutschen Berufsqualifikationen eingeschätzt werden.

Quelle: KOFA-Gutachten: Internationale Fachkräfte aus Drittstaaten – zwei Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz