KOFA und BQ-Portal: Handlungsempfehlung 2024 zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Seit dem 1. März 2024 ist die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften in nicht reglementierten Berufen nun auch ohne eine vorherige formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses möglich. Eine Anerkennung kann entweder nachgelagert in Deutschland erfolgen. Oder bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen kann auf eine Anerkennung gänzlich verzichtet werden.
Diese Handlungsempfehlung hilft Ihnen als Arbeitgeber, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besser einzuschätzen und beruflich qualifizierte Fachkräfte optimal in Ihrem Unternehmen einzusetzen. Sie erfahren unter anderem, wie Sie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anerkennungsverfahren unterstützen und begleiten können und wie Sie einen Gleichwertigkeitsbescheid richtig lesen. Der Schwerpunkt der Handlungsempfehlungen liegt auf der Anerkennung im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe.