Zum 01.03.2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Der Zugang zum Arbeitsmarkt für qualifizierte Personen aus dem Ausland soll damit erleichtert werden. Die Fortbildung setzt sich mit den Änderungen auseinander. Daneben wird ein Überblick über das Verfahren und die einzelnen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung gegeben. Dabei wird auf das Zusammenspiel von Botschaft, Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörde und anderen Stellen eingegangen. Ein aktuelles AufenthG und auch ein Ausdruck der Neufassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zur Hand zu haben, wird empfohlen.
Bitte beachten: Die Fortbildung beschäftigt sich ausdrücklich nicht mit dem Zugang von Geflüchteten und Geduldeten zum Arbeitsmarkt oder die Ausbildungsduldung.
Referent: Claudius Brenneisen, Rechtsanwalt
Uhrzeit: 10h-13h
Kosten: 30,-€ für Mitglieder des Diakonischen Werkes
40,-€ für Nicht-Mitglieder
Es wird um Anmeldung per E-Mail gebeten.