Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, §60c und d AufenthG

18h - 20h
Veranstaltung
Online
Refugee Law Clinic Hannover

Circa 12% der nach Deutschland Geflüchteten sind nur geduldet. Diese sind zwar ausreisepflichtig, können aber derzeit nicht abgeschoben werden. Was für verschiedene Gründe es für eine Duldung gibt und worauf man bei der Beratung dieser Personengruppe achten sollte, beantwortet Rechtsanwalt Marcel Keienborg aus Düsseldorf in seinem Vortrag. Dabei geht er insbesondere auf die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ein und erklärt welche rechtlichen Änderungen uns beim Thema Duldung möglicherweise erwarten.