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BMBF Pressemitteilung
Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen -- und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere. "Durch dieses Gesetz darf beispielsweise ein hochqualifizierter Arzt aus dem Ausland endlich auch als Arzt arbeiten - und muss nicht mehr länger Taxi fahren", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan.
Das Team des BQ-Portals war am 28. April mit einem Informationsstand bei der Veranstaltung „Zwei Jahre Anerkennungsgesetz – Bilanz und Ausblick“ in Berlin vertreten.Im Rahmen der Fachtagung stellte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Stefan Müller, den ersten „Bericht zum Anerkennungsgesetz“ vor.
Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes: Im Jahr 2012 wurden bundesweit 458 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Insgesamt gingen bei den zuständigen Stellen während des Jahres 2012 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis);´989 Anerkennungsanträge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ein.
Am 1. April wird das Anerkennungsgesetz des Bundes 5 Jahre alt. Seither ist es ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland. Das Gesetz erleichtert es Fachkräften aus dem Ausland, ihre berufliche Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen, und erhöht damit den Anreiz, nach Deutschland zu kommen.
Heute hat das Bundeskabinett den nunmehr fünften BMBF-Bericht zum Anerkennungsgesetz verabschiedet. Der Bericht bündelt Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings und liefert wie bereits in den letzten Jahren wichtige Hinweise zur aktuellen Entwicklung des Themenfelds Berufsanerkennung – auf politischer Ebene ebenso wie für die Anerkennungs-Praxis.
Zum 18. November 2023 treten die ersten Änderungen der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Internationale Fachkräfte, die über eine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation verfügen, dürfen künftig jede qualifizierte Tätigkeit ausüben - und nicht wie bisher nur im Bereich der anerkannten Berufsqualifikation. So kann eine Elektrikerin als Mechatronikerin oder ein technischer Betriebswirt als IT-Berater beschäftigt werden. Dies ermöglicht Unternehmen eine höhere Flexibilität. Gleichzeitig gelten nun abgesenkte Gehaltsgrenzen im Höhe von 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
Wissenswertes auf einen Blick: Die IQ Fact Sheets informieren mit Zahlen, Info-Grafiken, Tabellen und kurzen Texten zum Thema Integration. Aktuell wurden zwei Fact Sheet veröffentlicht: eines zum Thema „5 Jahre Anerkennungsgesetz“ und eines zu den IQ Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.
Auf Basis des Anerkennungsgesetzes wurden seit 2012 über 40.000 ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland als gleichwertig mit deutschen Abschlüssen anerkannt – viele davon in Berufen, in denen Fachkräfte fehlen. Die zuständigen Stellen, wie die Handwerkskammern, haben entscheidend zum Erfolg des Gesetzes beigetragen. Unterstützt werden sie dabei vom BQ-Portal – dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des IW Köln.