Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

Zum 18. November 2023 treten die ersten Änderungen der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Internationale Fachkräfte, die über eine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation verfügen, dürfen künftig jede qualifizierte Tätigkeit ausüben - und nicht wie bisher nur im Bereich der anerkannten Berufsqualifikation. So kann eine Elektrikerin als Mechatronikerin oder ein technischer Betriebswirt als IT-Berater beschäftigt werden. Dies ermöglicht Unternehmen eine höhere Flexibilität. Gleichzeitig gelten nun abgesenkte Gehaltsgrenzen im Höhe von 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.