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Standardeinzelsicht
Für die HELA Elektroinstallations und -handels GmbH in Halle wird es immer schwieriger, passende Facharbeiterinnen und Facharbeiter in ihrer Region zu finden. Auch Ausbildungsstellen bleiben häufig unbesetzt. Wer neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einstellen will, wirbt sie oftmals von der Konkurrenz ab – so eng ist der Markt. Daher hat sich die HELA GmbH dazu entschieden, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland zu rekrutieren. Mit Erfolg: Zuletzt stellte das Unternehmen neue Mitarbeiter aus Bosnien und Herzegowina ein, die in ihrem Heimatland den Beruf des Elektoinstallateurs gelernt haben. Da sie bereits über Berufserfahrung verfügen und die Ausbildung der deutschen sehr ähnlich ist, konnten ihre Berufsabschlüsse unkompliziert anerkannt werden.
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Sieben Jahre ist der bosnische Mitarbeiter bei DZ-Elektro angestellt. Ein voller Erfolg für Dragan Zeljic, Geschäftsführer von DZ-Elektro, denn die Fachkraft ist im Unternehmen sogar aufgestiegen. Im Elektrobereich hat er seitdem sogar weitere Unterstützung aus Bosnien und Herzegowina sowie Polen rekrutieren können.
DZ-Elektro zu 10 Jahren Anerkennungsgesetz:
"Eine sehr gute Alternative zum Fachkräftemangel."
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Auf dieser Seite finden Unternehmen Informationen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), Anerkennungspotenziale von Fachkräften aus ausgewählten Fokusländern, Praxisbeispiele der erfolgreichen Rekrutierung aus dem Ausland sowie Anlaufstellen für Unternehmen.
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Als Helfer sind die polnischen Fachkräfte vor sieben Jahren bei GEBRÜDER PETERS Gebäudetechnik GmbH eingestiegen. Heute sind sie immer noch im Unternehmen tätig, haben sich sehr gut integriert, an internen Sprachkursen teilgenommen, fachliche Weiterbildungen absolviert und sich zu Obermonteuren weiterentwickelt. GEBRÜDER PETERS stellt weiterhin Fachkräfte aus dem Ausland ein! Mitarbeiter aus Rumänien, Kosovo, Kroatien und Spanien sind im Bereich der Elektro- und Versorgungstechnik beschäftigt.
GEBRÜDER PETERS zu 10 Jahren Anerkennungsgesetz:
"Eine wertvolle Unterstützung im Kampf gegen den Fachkräftemangel."
Meldung
08.04.2026
Seit dem 1. Januar 2026 besteht für Arbeitgebende eine gesetzliche Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland. Das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ informiert in einem Erklärvideo über die rechtlichen Anforderungen nach § 45c Aufenthaltsgesetz und gibt Umsetzungstipps.
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Die deutsche Wirtschaft kann sich freuen: In Deutschland werden immer mehr ausländische Berufsabschlüsse anerkannt; 20 Prozent Steigerung zum Vorjahr meldet das Statistische Bundesamt. Das ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein besonders wichtiges Signal.
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Die Firma GEZE GmbH bei Stuttgart konnte gleich mehrfach vom Anerkennungsgesetz profitieren und Fachkräfteengpässe erfolgreich beheben. Der Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Gerade im Großraum Stuttgart, in dem es nur wenig Arbeitslosigkeit gibt, lässt sich der Bedarf an Fachkräften nur schwer decken. GEZE hat für sich ein Erfolgsmodell gefunden: Das Unternehmen setzt auf bedarfsgerechte Weiterqualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützt sie bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
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Erfahren Sie hier, wie das BQ-Portal entstanden ist und wie es seither zur Fachkräftesicherung in Deutschland beiträgt.