Seit dem 1. Januar 2026 besteht für Arbeitgebende eine gesetzliche Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland. Das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ informiert in einem Erklärvideo über die rechtlichen Anforderungen nach § 45c Aufenthaltsgesetz und gibt Umsetzungstipps.