Der positive Trend der Berufsanerkennung setzt sich im Jahr 2019 fort!

Ein Höchststand im Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen wurde 2019 besonders in den Pflegeberufen erreicht. Die neue Anerkennungsstatistik ist da!

Die Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes wurden heute veröffentlicht. Im Jahr 2019 haben 33.120 Menschen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragt. Fast die Hälfte der Anträge mit knapp 30 % kamen von Pflegekräften und bilden somit den am meisten nachgefragten Beruf.

Auch trotz der Pandemie ist die Sicherung von Fachkräften aus dem Ausland in Deutschland ein relevantes Thema. Im Anerkennungsverfahren können Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen prüfen lassen, ob ihre Qualifikation mit dem jeweiligen deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Das Anerkennungsverfahren stellt somit sicher, dass die Qualifikationsanforderungen für eine Berufsausübung in Deutschland erfüllt sind.

Ungefähr drei Viertel der Anträge für Berufe in Bundeszuständigkeit kommen aus Nicht-EU-Staaten wie Bosnien und Herzegowina (3.081 Anträge), den Philippinen (2.589 Anträge), Serbien (2.571 Anträge) und Syrien (2.514 Anträge). Im Jahr 2019 wurden 34.695 Verfahren beschieden. Bei 50,2 % wurde eine volle Gleichwertigkeit festgestellt. Keine Gleichwertigkeit konnte in nur 2,6 % festgestellt werden. Die restlichen 9,5 % fallen auf eine teilweise Gleichwertigkeit in nicht reglementierten Berufen wie den Elektronikern oder Kaufleuten, und der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme bei reglementierten Berufen (37,6 %), wie zum Beispiel einer Kenntnisprüfung, die zum Ende des Berichtsjahres noch nicht erfüllt war. Auf Berufe mit Landeszuständigkeit, wie Ingenieure oder Lehrer, entfielen von insgesamt 43.128 gestellten Anträgen rund 10.000 Anträge.

Da der Anspruch auf das Anerkennungsverfahren unabhängig vom Wohnort ist, wurde 2019 ein Zuwachs um 65 % bei Anträgen im Ausland lebender Personen registriert. Diese machen fast 30 % aller Anträge im Jahr 2019 aus. Seit dem Start des Anerkennungsgesetzes 2012 wurden in bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Berufen sowie für Zeugnisbewertungen in akademischen Berufen zusammen mehr als 350.000 Anträge eingereicht.

Um auf die steigende Nachfrage nach Anerkennungsverfahren zu reagieren, hat im Februar 2020 die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung ihre Arbeit aufgenommen. Zuwanderungsinteressierte Fachkräften aus dem Ausland haben somit eine zentrale Anlaufstelle, die sie beim Anerkennungsverfahren unterstützt. 

Der Bedarf an Informationen zu ausländischen Abschlüssen wird in diesem Zusammenhang steigen. Hierbei unterstützen wir als BQ-Portal. Mit unserer Wissens- und Arbeitsplattform können Unternehmen und Kammern ausländische Berufsabschlüsse besser einschätzen und bewerten. Mittlerweile sind über 4.000 ausländische Berufsprofile und 96 Beschreibungen zu Berufsbildungssystemen abrufbar. Unsere 13 Ländersteckbriefe zu ausgewählten Fokusländern bieten einen schnellen und unkomplizierten Überblick zur Wirtschaft und Gesellschaft in den Ländern, zu den wichtigsten Eigenschaften der Berufsbildungssysteme und zur aktuellen Zuwanderung nach und Integration in Deutschland.

Weitere Informationen:

Statistische Daten von Bund und Ländern auf Anerkennung in Deutschland

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes