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Seit sechs Jahren bietet der Anerkennungszuschuss finanzielle Förderung für Fachkräfte mit ausländischem Berufs- oder Studienabschluss. Die Antragsfrist wurde jetzt bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Wer eine Anerkennung seiner Berufsqualifikation oder eine Zeugnisbewertung beantragen möchte und über ein geringes Einkommen verfügt, kann finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Qualifizierungen gefördert werden. Der Anerkennungszuschuss und die Förderung von Qualifizierungskosten sind zwei eigenständige Instrumente und müssen getrennt beantragt werden. Für beide Förderinstrumente wurde die Antragsfrist bis zum 31.Dezember 2024 verlängert. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag von Anerkennung in Deutschland.
In dieser Rubrik halten wir Sie stets auf dem Laufenden und informieren Sie über Entwicklungen rund um das BQ-Portal, über aktuelle Veranstaltungen sowie über wichtige Neuigkeiten und neue Studien im Themenfeld.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für den Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung. Damit bleibt die Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse als Ergänzung zu anderen Förderprogrammen erhalten.
Der Anerkennungszuschuss hilft Menschen, die in Deutschland leben und im Ausland eine berufliche Qualifikation erworben haben, dabei, ihre Abschlüsse anerkennen zu lassen.
Weitere Details zur Förderung der Anerkennungskosten finden Sie im aktuellen Beitrag von Anerkennung in Deutschland.
Fachkräfte, die ihre beruflichen Qualifikationen oder Hochschulqualifikationen im Ausland erworben haben, können diese mit den entsprechenden deutschen Qualifikationen vergleichen und gegebenenfalls anerkennen lassen. Die Kosten, die damit verbunden sind, sollen keine Hürde sein. Deswegen werden diejenigen mit dem neuen Anerkennungszuschuss unterstützt, die keine anderweitige Unterstützung erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Ein Jahr nach Einführung der Chancenkarte blickt Make it in Germany auf die bisherigen Entwicklungen zurück. Die gute Nachricht: Die Chancenkarte zeigt einen positiven Trend.