Neuer Info-Flyer der UBA zur Chancenkarte

Seit dem 1. Juni 2024 ist es Personen aus Drittstaaten möglich, mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) nach Deutschland einzureisen, um hier eine Arbeitsstelle zu suchen. Der neue Info-Flyer der UBA erklärt, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wissen müssen, wenn sich eine Fachkraft mit Chancenkarte bei ihnen bewirbt.