Seit dem 1. Juni 2024 ist es Personen aus Drittstaaten möglich, mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) nach Deutschland einzureisen, um hier eine Arbeitsstelle zu suchen. Der neue Info-Flyer der UBA erklärt, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wissen müssen, wenn sich eine Fachkraft mit Chancenkarte bei ihnen bewirbt.