Mit der Reform der Fachkräftegesetzgebung und der neuen Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sind mit der „Anerkennungspartnerschaft“, dem Ausbau der „Berufserfahrenenregelung“ und der „Chancenkarte“ neue Möglichkeiten für Unternehmen und Fachkräfte geschaffen worden. Diese werden vorgestellt, Vor- und Nachteile dargestellt und auch Ihre Fragen beantwortet.
Eine Anmeldung ist bis zum 08.09.2025 per E-Mail an FIF.Anmeldung@ihk-nrw.de mit dem Betreff FEG1009 möglich.