IHK - Erst-Check der ausländischen Qualifikationen für Geflüchtete aus der Ukraine

15h
Veranstaltung
Online
IHK München und Oberbayern

Menschen aus der Ukraine, die sich nach dem §24 AufenthG (zum vorübergehenden Schutz) in Deutschland aufhalten, dürfen in Deutschland in nicht-reglementierten Berufen auch ohne Berufsanerkennung arbeiten. Dies betrifft auch alle IHK-Berufe, denn die alle sind nicht-reglementiert. Dennoch ist es für die Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit und Jobcenter teilweise schwierig, ukrainische Qualifikationen zuzuordnen und einzuschätzen. Um den Einstellungsprozess schneller und einfacher zu gestalten, bietet IHK für München und Oberbayern einen kostenlosen Erst-Check der ausländischen Berufsqualifikationen für ukrainische Geflüchtete an.

Die Informationsveranstaltung "Erst-Check der ausländischen Qualifikationen für ukrainische Geflüchtete" richtet sich an Berater und Beraterrinnen, die Ukrainer*innen u.a. zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Integration auf dem deutschen Arbeitsmarkt beraten sowie an Arbeitgeber, die ukrainische Flüchtlingen einstellen wollen. Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit die individuellen Fragen zu stellen und in Austausch zu kommen.