Erst-Check der ausländischen Qualifikationen für ukrainische Geflüchtete (auf ukrainisch)

16h - 17h
Workshop
Online
IHK München und Oberbayern

Menschen aus der Ukraine, die sich nach dem §24 AufenthG (zum vorübergehenden Schutz) in Deutschland aufhalten, dürfen auch ohne Berufsanerkennung in IHK-Berufen in arbeiten, denn alle diese Berufe sind nicht-reglementiert. Dennoch ist es für die Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit und Jobcenter teilweise schwierig, ukrainische Qualifikationen zuzuordnen und einzuschätzen. Um den Einstellungsprozess schneller und einfacher zu gestalten, bietet IHK für München und Oberbayern einen Erst-Check der ausländischer Berufsqualifikationen für ukrainische Geflüchtete an.