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Nach der neusten Befragung von ukrainischen Geflüchteten verfügen drei Viertel der Erwachsenen über einen Berufs- oder Hochschulabschluss. Nur 20 Prozent haben bisher ihre Abschlüsse anerkennen lassen. Dabei wünschen sich über 40 Prozent der noch nicht erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse.
Je länger die aus der Ukraine geflohenen Menschen in Deutschland bleiben, desto dringlicher werden Fragen zu ihrer Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt. Bedeutsamer wird dann auch die Frage, welche schulischen und beruflichen Qualifikationen die Erwachsenen mitbringen. Geflüchtete unterscheiden sich in ihren Merkmalen zwar oft von den Menschen, die im Herkunftsland verbleiben. Ein Blick auf das Bildungswesen in der Ukraine und den Bildungsstand der dortigen Bevölkerung zeigt jedoch: Trotz teilweise unterschiedlicher Bildungssysteme dürften die Integrationsperspektiven ukrainischer Geflüchteter im Großen und Ganzen günstig sein.
Für eine erfolgreiche Integration spielen neben weiteren Faktoren wie Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Beratungsangeboten zu Arbeits- und Sozialrecht die berufliche Anerkennung von Abschlüssen sowie ein passendes Qualifizierungs- und Sprachkursangebot eine entscheidende Rolle. Die Anerkennungsberatungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ spüren den Informations- und Beratungsbedarf von Geflüchteten aus der Ukraine deutlich. In einzelnen Bundesländern stammt aktuell fast jede:r zweite Ratsuchende aus der Ukraine. Zwischen Februar und September 2022 wurden insgesamt 8.877 Anerkennungssuchende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit beraten
Wer aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet ist, hat gute Chancen, am deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen: Das ist das Ergebnis einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die meisten Geflüchteten wünschen sich einen Job in Deutschland, sind gut qualifiziert und bringen gefragte Berufs- und Hochschulabschlüsse mit.
Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben nun mehr Planungssicherheit: Der vorübergehende Schutzstatus wurde automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Mitarbeitenden auf langfristige Aufenthaltstitel wechseln können, z. B. für qualifizierte Beschäftigung oder Ausbildung. Detaillierte Informationen dazu bietet das Infopapier des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge.
Diese Rubrik umfasst wichtige Informationen zu ukrainischen Berufsqualifikationen. Sie erhalten zudem Informationen zu den Eigenschaften des Berufsbildungssystems, zu den Anerkennungspotenzialen von Fachkräften aus der Ukraine und zur aktuellen Zuwanderung nach und Integration in Deutschland.
Auf dieser Seite bekommen Unternehmen einen Überblick der Qualifikationen von Geflüchteten in Deutschland. Sie finden außerdem Ländersteckbriefe mit Informationen zu Bildung und Berufsbildung in den Hauptherkunftsländern und Ansprechpartner rund um die Integration von Geflüchteten in Unternehmen.
Die IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung bietet eine umfangreiche Materialsammlung zur Unterstützung bei der beruflichen Anerkennung sowohl für Beratende als auch für Ratsuchende, bei Aufenthalt und Integration sowie bei der Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine.
IHKs und Handwerkskammern bieten ab sofort einen Erstberatungs-Check für ukrainische Berufsqualifikationen und unterstützen damit die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.