Länderprofil
Abbildung Usbekistan 2020

Usbekistan

Gültigkeit Seit 01.09.2020
Amtssprache Usbekisch Gemäß dem Gesetz der Republik Usbekistan „Über die Amtssprache“ vom 21. Dezember 1995 ist die Amtssprache die usbekische Sprache. Die Verleihung des Status der Amtssprache der usbekischen Sprache verletzt nicht die Verfassungsrechte der im Lande lebenden Ethnien und Völkerschaften auf den Gebrauch ihrer Muttersprache. Den Personen, die in der Republik Usbekistan wohnhaft sind, wird das Recht eingeräumt, die Bildungssprache frei zu wählen. Die Republik Usbekistan stellt sicher, dass die allgemeine, die berufstechnische, die mittlere Fach- und Berufs- sowie Hochschulbildung in der Amtssprache und in anderen Sprachen unterrichtet wird. Der Unterricht in Bildungseinrichtungen erfolgt gegebenenfalls auch in der russischen, karakalpakischen und den anderen Sprachen der im Lande lebenden Ethnien.

Beschreibung

Für die allgemeine mittlere Schulbildung ist das Ministerium für Vorschul- und Schulbildung der Republik Usbekistan zuständig. Für die mittlere spezialisierte Bildung, berufliche und  höhere Bildung ist das Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation der Republik Usbekistan zuständig.

Nach Abschluss der allgemeinen mittleren Schulbildung (9 Jahre) wird das Attestat nach dem staatlich vorgegebenem Muster, in der usbekischen, russischen und englischen Sprache "Tayanch o‘rta ta’lim to‘g‘risida shahodatnoma" (Attestat über die grundlegende Sekundarschulbildung) ausgestellt, in dem Bildungsfächer und Noten angegeben werden.

Nach Abschluss der grundlegenden Sekundarschulbildung kann die Hochschulreife im Rahmen der 2-jährigen Allgemeinbildung in einer der zwei Bildungseinrichtungen –   an einer allgemeinbildenden Sekundarschule oder in einem akademischen Lyzeum – erworben werden. Nach Abschluss einer allgemeinbildenden Sekundarschule wird das Attestat in der usbekischen, russischen und englischen Sprache „Umumiy o‘rta ta’lim to‘g‘risida shahodatnoma“ ausgestellt. In akademischen Lyzeen findet eine berufsorientierte Allgemeinbildung statt, die mit dem Zeugnis "O’zbekiston Respublikasi Academik Litsey DIPLOMI" (Republic of Uzbekistan DIPLOMA of Academic Lyceum), in usbekischer und englischer Sprache, abgeschlossen wird. Folgende Spezialisierungsbereiche sind möglich: Mathematik, Informatik und Technik, Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften, fremde Sprachen.

In der beruflichen Bildung werden laut dem Bildungsgesetz folgende Bereiche (Stufen) unterschieden:

  1. grundlegende Berufsbildung (boshlang‘ich professional ta’lim)
  2. mittlere Berufsbildung (o‘rta professional ta’lim)
  3.  berufliche Fachschulbildung (o‘rta maxsus professional ta’lim).

Die grundlegende Berufsbildung wird in den Berufsschulen auf der Grundlage von zweijährigen integrierten Lehrprogrammen mit allgemeinbildenden Fächern und berufsbezogenen Fächern vermittelt. Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss der 9.Klasse. Am Ende der Ausbildung erwirbt man ein Zeugnis der grundlegenden Berufsbildung „O’zbekiston Respublikasi Boshlangʻich professional taʼlim diplomi“ (Diploma of primary professional education of the Republic of Uzbekistan), das in der usbekischen und englischen Sprache ausgestellt wird..

Die mittlere Berufsbildung findet an Colleges statt. Die Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss einer allgemeinbildenden Sekundarschule (11.Klasse), eines akademischen Lyzeums oder der grundlegenden Berufsbildung. Die mittlere Berufsbildung kann je nach der Komplexität der Berufe und Fachrichtungen bis zu 2 Jahren dauern und wird mit dem Diplom der mittleren Berufsbildung „O’zbekiston Respublikasi oʻrta professional taʼlim diplomi„ (Diploma of secondary professional education of the Republic of Uzbekistan) abgeschlossen.

Die mittlere berufliche Fachschulbildung findet in Technika statt. Die Zugangsvoraussetzung ist der Abschluss einer allgemeinbildenden Sekundarschule (11.Klasse), eines akademischen Lyzeums, der grundlegenden Berufsbildung oder der mittleren Berufsbildung. Die Dauer der mittleren beruflichen Fachschulbildung beträgt mindestens 2 Jahre je nach der Komplexität der Berufe und Fachrichtungen. Die Programme der mittleren beruflichen Fachschulbildung sind in die Bildungsprogramme der entsprechenden Bereiche der Hochschuleinrichtungen integriert. Am Ende der mittleren beruflichenFachschulbildung wird das Diplom der mittleren beruflichen Fachschulbildung „O’zbekiston Respublikasi oʻrta maxsus professional ta’lim diplomi „ (Diploma of the secondary specialized professional education of the Republic of Uzbekistan) verliehen.

Das System der Hochschulbildung umfasst das Bachelor-Studium (4 Jahre) und das Master-Studium (2 Jahre). Das Bachelor-Studium wird nach staatlich vorgegebenem Muster mit dem Abschluss "O’zbekiston Respublikasi  BAKALAVR DIPLOMI" (Republic of Uzbekistan BACHELORS DIPLOMA), in der usbekischen und englischen Sprache, abgeschlossen. Das Master-Studium wird mit dem Diplom "O’zbekiston Respublikasi  MAGISTR DIPLOMI" (Republic of Uzbekistan MASTER’S DIPLOMA), ebenfalls in der usbekischen und englischen Sprache abgeschlossen.

 

Aktuelle Reformprozesse

Mit der Verordnung über Maßnahmen zur Organisation der dualen Ausbildung in der beruflichen Bildung wurde für das Schuljahr 2021/2022 die duale Ausbildung auf allen Stufen der beruflichen Bildung eingeführt. Es ist abzuwarten, wie die duale Ausbildung umgesetzt wird. Die Lehrpläne sollen von der berufsbildenden Einrichtung in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erarbeitet werden.  

Historische Entwicklung

Berufsbildungssystem von 2012 bis 2020
Gültigkeit: 01.09.2012 - 23.09.2020

Beschreibung

Seit 1997 galt in der Republik Usbekistan das Nationale Modell der Fachkräfteausbildung. Eine der spezifischen Besonderheiten dieses Modells ist die Einführung von zwei eigenständigen Ausbildungsstufen: der neunjährigen allgemeinen mittleren Schulbildung und der dreijährigen Fach- und Berufsschulbildung. Beide Ausbildungsstufen (9+3) sind obligatorisch.

Nach Abschluss der allgemeinen mittleren Schulbildung (9 Jahre) wird das Attestat nach dem staatlich vorgegebenem Muster, in der usbekischen Sprache "Umumiy o’rta ta’lim to’qrisida shahodatnoma" (Attestat über die mittlere Grundausbildung) ausgestellt, in dem Bildungsfächer und Noten angegeben werden.

Nach Abschluss der allgemeinen mittleren Schulbildung kann die dreijährige mittlere Fach- und Berufsschulbildung in einer der zwei Bildungseinrichtungen – in einem akademischen Lyzeum oder einem Berufskolleg – erfolgen. 

Das Nationale Zentrum für berufliche Orientierung interviewt und prüft alle Absolventen der 9. Klassen, um ihre Interessen  und Fähigkeiten zu ermitteln, und spricht dann eine Empfehlung für ein Lyzeum oder ein Berufskolleg aus. Falls die Zahl der Interessenten die Zahl der Lehrplätze übersteigt, findet unter den Absolventen ein Auswahlverfahren in Form von Prüfungen statt. Die Absolventen, die diese Auswahltests nicht bestanden haben, müssen sich bei einem anderen Berufskolleg oder Lyzeum bewerben.

Das Akademische Lyzeum ist eine dreijährige spezialisierte Sekundarschule, in der eine berufsorientierte Allgemeinbildung gemäß den staatlichen Bildungsstandards stattfindet, die mit dem Zeugnis "O’zbekiston Respublikasi Academik Litsey DIPLOMI" (Republic of Uzbekistan DIPLOMA of Academic Lyceum), in usbekischer und englischer Sprache, abgeschlossen wird. Bei der Ausbildung in einem Lyzeum wird von einer Fortsetzung der Ausbildung an einer konkreten Hochschule ausgegangen.

In einem Berufskolleg findet eine fachliche berufliche Ausbildung im Rahmen des entsprechenden staatlichen Bildungsstandards statt, die mit dem Zeugnis "O’zbekiston Respublikasi kasb-hunar kolleji  DIPLOMI" (Republic of Uzbekistan DIPLOMA of professional college), in der usbekischen und englischen Sprache, abgeschlossen wird. Dabei erlernen die Schüler und Schülerinnen mehrere Fachgebiete in dem gewählten Beruf (2 bis 5 Berufe). Die zuerkannte Qualifikation „Juniorfachkraft“ und die Liste der erlernten Berufe werden im Diplom angegeben. Diplome nach dem staatlich vorgegebenen Muster, die den Absolventen von Lyzeen und Berufskollegs ausgestellt werden, berechtigen zur Fortsetzung der Ausbildung auf den nächsten Bildungsstufen oder zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit in den erlernten Berufen und Berufsfeldern.

Für die vorschulische und die allgemeine mittlere Schulbildung ist das Volksbildungsministerium (MNO) zuständig. Für die mittlere Fach- und Berufsschulbildung ist das Zentrum für die mittlere Fach- und Berufsschulbildung zuständig, das im Februar 1998 gegründet wurde, um das Nationale Programm für die Ausbildung von Fachkräften umzusetzen. Für die Hoch- und mittlere Fachschulbildung ist das Ministerium für Hoch- und mittlere Fachschulbildung zuständig.

Das System der Hochschulbildung umfasst das Bachelor-Studium (4 Jahre) und das Master-Studium (2 Jahre). Das Bachelor-Studium wird nach staatlich vorgegebenem Muster mit dem Abschluss "O’zbekiston Respublikasi  BAKALAVR DIPLOMI" (Republic of Uzbekistan BACHELORS DIPLOMA), in der usbekischen und englischen Sprache, abgeschlossen. Das Master-Studium wird mit dem Diplom "O’zbekiston Respublikasi  MAGISTR DIPLOMI" (Republic of Uzbekistan MASTER’S DIPLOMA), ebenfalls in der usbekischen und englischen Sprache abgeschlossen.

Die Berufsausbildung im Bereich Kunst bzw. Kunsthandwerk erfolgt an staatlichen Berufskollegs im formellen System im Rahmen eines staatlichen Programms. Die Absolventen erwerben nach der dreijährigen Ausbildung das Abschlusszeugnis "O’zbekiston Respublikasi kasb-hunar kolleji DIPLOMI" (Republic of Uzbekistan DIPLOMA of professional college), in usbekischer und englischer Sprache.

Gleichzeitig erfolgt die Ausbildung im Bereich Kunst bzw. Kunsthandwerk nicht nur in den mittleren Fach- und Hochschulen, sondern auch im Rahmen der traditionellen Bildungsform „Meister – Lehrling“, die mit der Erlangung der Unabhängigkeit wiederhergestellt wurde. Bei dieser Bildungsform werden Erfahrungen unmittelbar vom Meister an den Lehrling  mündlich und praktisch weitergegeben. Hierbei handelt es sich um eine traditionelle Ausbildungsform, die nicht in das formelle Ausbildungssystem integriert ist. Die Absolventen erlangen nach ihrer Ausbildung somit kein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis.

Die Postgrauduiertenbildung ist seit Januar 2013 einstufig (3 Jahre). Die zwei Stufen der postgraduierten Bildung „Aspirantur“ und „Doktorantur“ wurden zu einer Stufe vereint (3 Jahre Studium), mit anschließender Promotion und der Zuerkennung des akademischen Titels Doktor der Wissenschaften, entsprechend den allgemein gültigen internationalen Anforderungen und Standards.

Berufsbildungssystem von 1997 bis 2012
Gültigkeit: 29.08.1997 - 31.08.2012

Beschreibung

Das Nationale Modell der Fachkräfteausbildung und die damit verbundene Einführung von zwei eigenständigen Ausbildungsstufen: der neunjährigen allgemeinen mittleren Schulbildung und der dreijährigen Fach- und Berufsschulbildung, gilt formell seit 1997, die Reform wurde jedoch in mehreren Phasen umgesetzt.

In der ersten Phase (1997-2001) wurden rechtliche, personelle, wissenschaftlich-methodische, finanzielle und wirtschaftliche Voraussetzungen für die Reform geschaffen. In der zweiten Phase (2001-2005) wurde das Nationale Programm umfassend umgesetzt und ausgehend von den gesammelten Erfahrungen angepasst. In der dritten Phase (seit 2005) wurde das System der Ausbildung von Fachkräften verbessert und weiterentwickelt.

Zwischen 1997 und 2012 war die Postgraduiertenbildung zweistufig angelegt. Nach dem Abschluss einer Hochschule (4-6 Jahre) bzw. einer medizinischen Hochschule (7-10 Jahre) mit dem Magister, konnte ein dreijähriges Forschungsstudium (Aspirantur, Adjunktur) aufgenommen werden, welches mit einem Diplom "O’zbekiston Respublikasi  FAN NOMZODI DIPLOMI" abgeschlossen wurde. Anschließend konnt ein Promotionsstudium begonnen werden, welches mit dem Doktordiplom "O’zbekiston Respublikasi  FAN DOKRORI DIPLOMI" abgeschlossen wurde.

Seit Januar 2013 ist die Postgraduiertenbildung einstufig (3 Jahre) angelegt und das dreijährige Forschungsstudium welches dem Promotionsstudium vorgeschaltet war wurde abgeschafft.

Berufsbildungssystem von 1990 bis 1997
Gültigkeit: 01.09.1990 - 29.08.1997

Beschreibung

Vor Einführung der zwei eigenständigen und obligatorischen Ausbildungsstufen, der neunjährigen allgemeinen mittleren Schulbildung und der dreijährigen Fach- und Berufsschulbildung, im Jahr 1997 war die Sekundarstufe II wie folgt aufgebaut: 

Nach Abschluss der allgemeinen mittleren Schule (4 Jahre Grundschule und 5 Jahre mittlere Schule) wurde ein Attestat über die nichtvollständige mittlere Bildung "To’liqsiz o’rta ta’lim to’qrisida shahodatnoma" ausgestellt. Diese berechtigte zum Erlernen eines Berufs, da zu diesem Zeitpunkt die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen war.

Anschließend konnte man eine zwei- bis vierjährige technische Schule (Technikum) besuchen, welches mit dem Diplom über die mittlere technische Berufsbildung "O’rta tehnika kasb-hunar talimi haqida diplom" abgeschlossen wurde und entweder den direkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichte oder den Zugang zum Hochschulbereich.

Eine weitere Möglichkeit war der Besuch einer ein- bis dreijährigen berufstechnischen Schule, welche mit dem Diplom über die Berufsschulbildung "kasb-hunar ta’limi haqida diplom" abgeschlossen wurde und entweder den Zugang zu einem Technikum, den Zugang zum Arbeitsmarkt oder den Zugang zur Hochschulbildung ermöglichte.

Die dritte Möglichkeit war der Besuch einer zweijährigen vollständigen mittleren Schule, die mit dem Attestat über die vollständige mittlere Schulbildung "To’liq o’rta ta’lim to’qrisida shahodatnoma" abgeschlossen wurde und den Zugang zur Hochschulbildung ermöglichte.

Die Postgraduiertenbildung war zweistufig angelegt.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Informationen zum Handwerk und zu handwerklichen Berufen in Usbekistan können der Seite der Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland entnommen werden.

Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation: O‘zbekiston Respublikasi Oliy ta’lim, fan va innovatsiyalar vazirligi (edu.uz)

Ministerium für Vorschul- und Schulbildung: O‘zbekiston Respublikasi maktabgacha va maktab ta'limi vazirligi (uzedu.uz)

Gesetz der Republik Usbekistan "Über Bildung": O‘RQ-637-сон 23.09.2020. Ta’lim to‘g‘risida (lex.uz)

 

Informationen des Auswärtigen Amtes