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Anfang Juli hat der Bundestag ein Gesetz zur Neuordnung des Bleiberechts beschlossen und damit auch die Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation verbessert. Durch die Neuerung soll es ausländischen Fachkräften erleichtert werden, die volle Anerkennung ihres Abschlusses zu erreichen. Dazu wurde ein neuer Aufenthaltstitel für Anpassungsqualifizierungen geschaffen.
Wissenswertes auf einen Blick: Die IQ Fact Sheets informieren mit Zahlen, Info-Grafiken, Tabellen und kurzen Texten zum Thema Integration. Aktuell wurden zwei Fact Sheet veröffentlicht: eines zum Thema „5 Jahre Anerkennungsgesetz“ und eines zu den IQ Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.
In der Regel findet das Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen auf der Basis einer Dokumentenprüfung statt, bei der die Abschlüsse und Ausbildungsinhalte der Antragstellenden mit dem deutschen Referenzberuf verglichen werden. Jedoch liegen unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise oftmals bei Flüchtlingen, keine schriftlichen, beglaubigten Nachweise zur Berufsqualifikation vor, bzw können solche nicht beschafft werden. In diesen Fällen kann die zuständige Stelle auf das Verfahren der Qualifikationsanalyse zurückgreifen, um die beruflichen Kompetenzen der Antragstellenden einzuschätzen.
Die Erfolgsquoten bei der beruflichen Anerkennung unterscheiden sich recht deutlich nach der Region, in der die Antragsstellenden ausgebildet wurden. Die Anerkennungsquote für die EU-Mitgliedsstaaten liegt am höchsten.
Die Erfolgsquoten bei der beruflichen Anerkennung unterscheiden sich recht deutlich nach dem Land, in dem die Antragsstellenden ausgebildet wurde. Tendenziell sind die Anerkennungsquoten in den geografisch und kulturell näher liegenden Ländern höher als in den entfernteren.
Bezogen auf einzelne Berufe liegen die Erfolgsquoten in Anerkennungsverfahren weit auseinander. Auf über 90 Prozent vollständige Gleichwertigkeit kommen die Approbationen von Tierärzten, Logopäden und Zahnärzten. Nach der Statistik schwankt der Anteil der vollen Gleichwertigkeit in den meisten Berufenzwischen 40 und 90 Prozent.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, verleiht am 16. Juni 2015, um 10.00 Uhr den Unternehmenspreis "Mit Vielfalt zum Erfolg". Es werden Unternehmen prämiert, die mit ihrem Engagement bei der Integration internationaler Fachkräfte und der Etablierung einer Willkommenskultur herausragen.
Der Anteil der auf volle Gleichwertigkeit lautenden Bescheide liegt in den Verkaufsberufen und den medizinischen Gesundheitsberufen bei über drei Viertel. Sehr selten kann dagegen in den Berufen des Bereichs Recht und Verwaltung mit naturgemäß anderen Verhältnissen in anderen Ländern eine volle Gleichwertigkeit vergeben werden.