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Wenn Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in einem Anerkennungsverfahren zunächst nur eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten, sollen sie künftig bei der Teilnahme an Anpassungsqualifizierungen finanzielle Unterstützung bekommen. So soll der Weg zu einer vollen Anerkennung ausländischer Qualifikationen gefördert und damit eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Es gibt ein neues Fachmagazin des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“: Die „IQ konkret“. Die aktuelle Ausgabe mit dem Titel „Ein Gesetz schreibt Geschichte - 5 Jahre Anerkennungsgesetz“ liefert eine unterhaltsame Aufbereitung des komplexen Themas "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen".
Der Fachkräftemangel in Deutschland steigt seit Jahren branchenübergreifend an und lähmt die deutsche Wirtschaft. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass besonders in Berufen mit ungleichen Geschlechterverhältnissen viele Fachkräfte fehlen.
Durch neue Förderung werden Anerkennungsinteressierte mit einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit, die volle Gleichwertigkeit anstreben, bei der Qualifizierung unterstützt. Das Pilotprojekt hat am 1.1.2020 mit einer Laufzeit von zwei Jahren begonnen.
Auf Basis des Anerkennungsgesetzes wurden seit 2012 über 40.000 ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland als gleichwertig mit deutschen Abschlüssen anerkannt – viele davon in Berufen, in denen Fachkräfte fehlen. Die zuständigen Stellen, wie die Handwerkskammern, haben entscheidend zum Erfolg des Gesetzes beigetragen. Unterstützt werden sie dabei vom BQ-Portal – dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des IW Köln.
BMBF Pressemitteilung
Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen -- und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere. "Durch dieses Gesetz darf beispielsweise ein hochqualifizierter Arzt aus dem Ausland endlich auch als Arzt arbeiten - und muss nicht mehr länger Taxi fahren", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan.
Heute hat das Bundeskabinett den nunmehr fünften BMBF-Bericht zum Anerkennungsgesetz verabschiedet. Der Bericht bündelt Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings und liefert wie bereits in den letzten Jahren wichtige Hinweise zur aktuellen Entwicklung des Themenfelds Berufsanerkennung – auf politischer Ebene ebenso wie für die Anerkennungs-Praxis.
Wie Unternehmen in Branchen mit Fachkräfteengpass konkret vom Anerkennungsverfahren profitieren können, zeigt ein neues Praxisbeispiel auf dem BQ-Portal.
Die Bundesregierung hat heute den Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 beschlossen. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf ein Anerkennungsverfahren vor vier Jahren ist die Zahl der Anträge deutlich gewachsen. Zwischen 2012 und 2014 wurden mehr als 44.000 Anträge auf Berufsanerkennung allein für bundesrechtlich geregelte Berufe gestellt, davon gut 17.600 Anträge im Jahr 2014. Der Bericht zeigt, dass 96 Prozent der Verfahren mit einer vollen oder teilweisen Anerkennung abgeschlossen wurden. Die neuen Zahlen für 2015 wird das Statistische Bundesamt im Herbst vorlegen.