Länderprofil
Länderabbildung Österreich 1990

Österreich

Gültigkeit Seit 01.01.1990
Amtssprache Deutsch

Beschreibung

Das österreichische Bildungssystem ist dem deutschen und dem schweizerischen System sehr ähnlich. Charakterisierend für das österreichische System ist die vierjährige Volksschule, gefolgt von einer Sekundarausbildung, die sich in die Sekundarstufe I und II gliedert. Die Sekundarstufe I endet nach der 8. Klasse.

Zu diesem Zeitpunkt besteht die Wahl zwischen einer allgemeinbildenden Ausbildung an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS) und einer berufsbildenden Ausbildung. Die allgemeinbildende Ausbildung dauert vier Jahre und schließt mit der Reifeprüfung (Matura), die einen allgemeinen Hochschulzugang darstellt. Das erste Schuljahr der Sekundarstufe II (Klassenstufe 9) entspricht dem letzten Pflichtschuljahr.

Wenn sich Schüler und Schülerinnen nach der Sekundarstufe I für eine Berufsausbildung im dualen System entscheiden, müssen sie davor das neunte Schuljahr ihrer Pflichtschulzeit absolvieren. Zumeist erfolgt dies an der einjährigen berufsvorbereitenden Polytechnischen Schule. Dort erhalten die Schüler und Schülerinnen durch eine entsprechende Vielfalt an Fächern, Betriebsbesuchen und berufspraktischen Tagen eine gezielte Orientierung für ihre künftige Ausbildungswahl. Die anschließende Lehrlingsausbildung findet sowohl im Lehrbetrieb (praktische Ausbildung, rund 80% der Ausbildungszeit) als auch in der Berufsschule statt. Aufgabe der Berufsschule ist es, die Allgemeinbildung zu vertiefen und die im Lehrbetrieb vermittelten Fachkenntnisse zu ergänzen. Die Lehrlingsausbildung dauert – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier, zum Großteil jedoch drei Jahre. Am Ende kann jeder Lehrling eine Lehrabschlussprüfung absolvieren. Mit erfolgreichem Abschluss wird ein Berufsreifeprüfungszeugnis ausgestellt.

Eine weitere berufsbildende Form auf Sekundarstufe II ist die berufsbildende mittlere Schule – BMS. Dort werden den Schülerinnen und Schülern jene grundlegenden fachlichen Kompetenzen vermittelt, die unmittelbar zur Ausübung eines Berufes befähigen, aber auch allgemeinbildende Fächer unterrichtet. BMS dauern meist zwischen drei und vier Jahren und führen zu einem Berufsreifeprüfungszeugnis. Es gibt auch ein- und zweijährige Formen, in denen eine teilweise Berufsausbildung vermittelt wird.

Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege können erst nach erfolgreicher Absolvierung der zehnten Schulstufe begonnen werden. Ausgebildet wird hier in einem dualen System, mit praktischer Ausbildung in einer Krankenanstalt und theoretischer Ausbildung in der Schule. Sie schließen mit einer Diplomprüfung ab.

Neben der Lehrlingsausbildung und der Berufsausbildung in einer BMS steht Schülerinnen und Schülern nach der Sekundarstufe I auch eine berufsbildende höhere Schule – BHS offen, die eine höhere berufliche Ausbildung in verschiedenen Fachrichtungen (z. B. Tourismus, Maschinenbau, Elektrotechnik etc.) und eine fundierte Allgemeinbildung bietet. Die BHS dauert fünf Jahre und schließt mit der Reife- und Diplomprüfung ab. Schüler und Schülerinnen erwerben damit eine berufliche Qualifikation und den allgemeinen Hochschulzugang (Doppelqualifikation).

Im Anschluss an die Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, eine Bauhandwerker- oder Werkmeisterschulen zu besuchen. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform einer technischen und gewerblichen Fachschule (berufsbildende mittlere Schule) zur Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Sie dauern ein bis zwei Jahre und schließen mit einer Meister-Abschlussprüfung ab.

Der erfolgreiche Abschluss einer AHS oder BHS sowie die Ablegung der Berufsreifeprüfung
führt Schüler und Schülerinnen zur Hochschulreife und ermöglicht damit den Zugang zu folgenden postsekundären Einrichtungen: Akademien, die zu bestimmten Tätigkeiten im Sozial- und Gesundheitsbereich qualifizieren und Kollegs, die sich primär an Absolventen und Absolventinnen einer AHS richten, die eine BHS-Ausbildung nachholen möchten. Absolventen wird ein Reifezeugnis ausgestellt.

Seit 1997 haben Absolventen und Absolventinnen der Lehrlingsausbildung, von drei- und vierjährigen BMS sowie von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen die Möglichkeit, die Berufsreifeprüfung abzulegen. Diese berechtigt zum Übertritt in jede postsekundäre bzw. tertiäre Einrichtung (Hochschulreife).

Eine weitere Option, die Zugangsvoraussetzung für den Postsekundär- und Tertiärbereich zu erlangen, ist die Absolvierung eines Aufbaulehrgangs. Absolventinnen und Absolventen einer Lehre müssen für den Eintritt in diese Bildungsschiene einen Vorbereitungslehrgang besuchen. Aufbaulehrgänge schließen nach drei Jahren mit einer Reife- bzw. Diplomprüfung ab.

Schließlich ist auch die Teilnahme an einer Studienberechtigungsprüfung eine Möglichkeit zur Erlangung der Hochschulreife. Sie befähigt allerdings nur zum Studieren eines speziellen Studiengangs.

An Fachhochschulen und Universitäten können dreijährige Bachelor- und darauf aufbauend mindestens zweijährige Masterstudiengänge belegt werden. Bis zum Jahr 2012 gab es an beiden Hochschularten auch Diplomstudiengänge.

Quellen: Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, www.bildungssystem.at

Aktuelle Reformprozesse

​In Österreich werden die Ausbildungsberufe regelmäßig aktualisiert und adaptiert. Die aktualisierten Listen und Ausbildungsordnungen werden durch das Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Verfügung gestellt. Bei allen neuen Berufsbildern in Österreich fließen Inhalte aus dem Bereich der Digitalisierung signifikant ein.

Es gibt eine Übersicht der Lehrberufspakete 2015 bis 2022 (bmaw.gv.at) samt Links zu den jeweiligen aktualisierten Berufsbildern.

Das Lehrberufspaket 1/2019 trat mit 1. Juli 2019 in Kraft und umfasste fünf Ausbildungsordnungen. Die Gastronomie-Lehrberufe und die Lehrberufe Friseur/in sowie Prozesstechnik wurden inhaltlich überarbeitet und neu gestaltet.

Mit dem Lehrberufspaket 2/2019 wurden weitere 15 Ausbildungsordnungen wurden neu geregelt bzw. adaptiert.

Das Lehrberufspaket 1/2020 umfasst 31 neue bzw. modernisierte Ausbildungsordnungen. Darunter fallen 24 Ausbildungsordnungen für kaufmännisch-administrative Lehrberufe außerhalb des Hotelsektors und vier Ausbildungsordnungen für kaufmännisch-administrative Lehrberufe in der Hotellerie. Zudem wurden zwei neue Lehrberufe als Ausbildungsversuche eingerichtet (Eventkaufmann/Eventkauffrau (AV) und Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung (AV)) und ein neues Berufsbildung für den Lehrberuf Masseur/in hinzugefügt.

Mit 01. Mai 2021 ist das Lehrberufspaket 1/2021 in Kraft getreten. Im Zuge dessen werden fünf Lehrberufe neu geregelt und zwei Ausbildungsordnungen in den Regellehrberuf übergeleitet. Weiterhin wurde die Mechatronik-Ausbildungsordnung durch das neue Spezialmodul "Additive Fertigung" ergänzt. Zudem wurde die Verordnung über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen neugestaltet und die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Restaurantfachmann geändert.

Lehrberufspaket 1/2022

Lehrberufspaket 2/2022

Lehrberufspaket 1/2023

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Zuständigkeiten in der Berufsbildung

Seit Anfang 2018 ist in Österreich das Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort für den Bereich "Lehre und Berufsausbildung" zuständig. Im Speziellen kümmert sich das Ministerium um Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Berufsfortbildung. Das Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung ist für schulische (Berufs-)Ausbildung sowie für den Bereich der Erwachsenenbildung zuständig.

Zuvor waren die Kompetenzen im Bereich der Berufsausbildung folgendermaßen zweigeteilt: Das ehemalige Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur war für den schulischen Teil der Berufsausbildung zuständig. Das ehemalige Ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hatte die oberste Kompetenz für den betrieblichen Teil der Lehrlingsausbildung.

Liste der Lehrberufe von A-Z

Eine Liste aller aktueller Lehrberufe in Österreich gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Abkommen zwischen Deutschland und Österreich

1989 wurde das „Deutsch-Österreichische Abkommen über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen“ abgeschlossen und auf dieser Grundlage wurden eine Vielzahl von österreichischen und deutschen Lehrabschlussprüfungen und auch handwerkliche Meisterprüfungen, sowie Fortbildungsabschlüsse gegenseitig anerkannt. Damit werden die Inhaber dieser Prüfungszeugnisse so gestellt, als ob sie die Prüfung nach den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Landes Österreich bzw. Deutschland abgelegt hätten.

2005 wurde ein weiterer wichtiger Schritt gemacht und aufbauend auf der gemeinsamen Tradition der beruflichen Ausbildungssysteme beider Länder die „Gemeinsame Erklärung auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die grundsätzliche Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen im beruflichen Bereich“ beschlossen. Durch die gemeinsame Erklärung soll das Vertrauen der Unternehmen und Betriebe in die Qualität der Ausbildung im jeweiligen Nachbarland gestärkt und damit die Möglichkeiten zur Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert werden.

Diese Prüfungszeugnisse sind im Gesellenbereich gem. § 40 Abs. 2 HwO und im Bereich der Meisterprüfungen gem. § 50a HwO gleichgestellt. Einer gesonderten Gleichwertigkeitsfeststellung bedarf es in diesen Fällen nicht.

Liste der gleichwertigen Berufsabschlüsse

 

Lehrpläne:

Ausbildungsvorschriften und Prüfungsverordnungen aller Lehrberufe: Liste der österreichischen Lehrberufe von A bis Z (bmaw.gv.at)

Meisterprüfungsverordnungen: Alle Prüfungsordnungen auf einen Blick - WKO


Informationen zu Bildungsinstitutionen und Lernorttypen in Österreich:

Sämtliche Bildungsinstitutionen Österreichs sind unter www.bildungssystem.at sowie im „ABC der Berufsbildenden Schulen“ aufgeführt.

Zuständige Stellen

Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich

Telefon: +43 1 711 00-0

E-Mail: service@bmdw.gv.at

 

Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien, Österreich

Telefon: +43 1 53120-0

E-Mail: ministerium@bmbwf.gv.at

 

Bundes-Berufsausbildungsbeirat 
Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Bildungspolitik und Berufsbildung

Rudolf-Sallinger-Platz 1, 1030 Wien, Österreich

Telefon: +43 1 514 50 2414

E-Mail: bipol@wkw.at

Dem Bundesministerium beratend zur Seite steht der sozialpartnerschaftlich besetzte Bundes-Berufsausbildungsbeirat, in dessen Zuständigkeit vor allem die Erstellung von Gutachten für die Neuordnung von Lehrberufen fällt. Dem Bundes-Beraufsausbildungsbeirat gehören auch Vertreter der Berufsschulen an, um die Koordination von betrieblicher und schulischer Ausbildung zu optimieren.
 

Landesebene

Lehrlingsstelle 
Wirtschaftskammer Oberösterreich
Rudolf-Sallinger-Platz 1, 1030 Wien
Telefon: +43 1 514 50-2010
E-Mail: lehrlingsstelle@wkw.at

Die Berufsausbildungsbehörde in erster (unterster) Instanz sind die sogenannten Lehrlingsstellen, die bei den Wirtschaftskammern der Bundesländer eingerichtet sind. Sie organisieren die eigentliche Lehrlingsausbildung. In ihre Kompetenzen fallen der Betrieb von Berufsschulen, die Eignungsprüfung von Lehrbetrieben, die Datenhaltung zu angemeldeten Lehrverträgen und das Prüfungs- und Zertifizierungswesen.

 

Informationen des Auswärtigen Amtes