Länderprofil
Abbildung Lettland 1998

Lettland

Gültigkeit Seit 29.10.1998
Amtssprache Lettisch Die Amtssprache Lettlands ist Lettisch und gleichzeitig die Muttersprache von ca. 60% der Bevölkerung. Mehr als 30% der Bewohner Lettlands haben eine andere Muttersprache als Lettisch (überwiegend Russisch). In der Landeshauptstadt Riga, wo etwa jeder zweite Einwohner russischstämmig ist, wird laut der lettischen Statistikbehörde im täglichen Gebrauch sowohl Lettisch als auch Russisch gesprochen. Ein besonderer rechtlicher Status oder Schutz kommt der russischen Sprache aber in keiner Region des Landes zu. Eine weitere Minderheitensprache von Bedeutung ist Lettgallisch, das auch zu den baltischen Sprachen gehört.

Beschreibung

Die grundsätzliche Verantwortung für die Bildung liegt im Ministerium für Bildung und Wissenschaften, das für die Entwicklung von  Rahmenregelungen für die Berufsbildung, Akkreditierung  von Bildungsanbietern usw. zuständig ist.

Das lettische Bildungssystem ist zentralstaatlich organisiert. Die berufliche Erstausbildung sowie die beruflichen post-sekundären Bildungsgänge finden überwiegend vollzeitschulisch statt mit praxisbezogenen Lernphasen an den Schulen oder in den Unternehmen.

Das lettische Berufsbildungsgesetz von 1999 (Profesionālās izglītības likums, 1999) unterteilt die Berufsbildung in folgende Bereiche:

  • berufliche Grundschulbildung (profesionālā pamatizglītība),
  • mittlere berufliche Bildung (arodizglītība),
  • berufliche Sekundarbildung (profesionālā vidējā izglītība) und
  • höhere Berufsbildung (profesionālā augstākā izglītība). Die höhere Berufsbildung ist ebenfalls in zwei Stufen unterteilt:
    - erstes Niveau der höheren Berufsbildung (pirmā līmeņa profesionālā augstākā izglītība (koledžas izglītība)) und
    - zweites Niveau der höheren Berufsbildung (otrā līmeņa profesionālā augstākā izglītība).

Die Berufsbildung im Bereich der Sekundarstufe I und II findet durch Programme der beruflichen Grundschulbildung (profesionālo pamatizglītību) und der mittleren beruflichen Bildung (arodizglītība) statt. Der Zugang zu diesen Programmen steht allen Jugendlichen ab 15 Jahren offen, unabhängig vom Bildungsstand. Die Programme der beruflichen Grundschulbildung werden mit einem Zeugnis der beruflichen Grundschulbildung "Apliecība par profesionālo pamatizglītību" abgeschlossen, was dem ersten nationalen lettischen Qualifikationsniveau entspricht und zu Hilfstätigkeiten und der Ausführung grundlegender Aufgaben in einem bestimmten Beruf befähigt (z.B. Küchengehilfe). Im Rahmen der mittleren beruflichen Bildung wird ein Zeugnis der mittleren beruflichen Bildung erworben  "Atestāts par arodizglītību", was dem zweiten nationalen lettischen Qualifikationsniveau entspricht und zur unabhängigen Ausübung eines bestimmten Berufs befähigt (z.B. Bäcker, Friseur, Zimmermann). Der Inhalt dieser Bildungsprogramme wird anhand der "Regulierung staatlicher Berufsbildungsstandards für den Sekundarbereich II und den staatlichen Berufsbildungsstandard" (Noteikumi par valsts profesionālās vidējās izglītības standartu un valsts arodizglītības standartu, 2008) definiert sowie durch den Berufsstandard (profesijas standarts). Die Ausbildungsdauer von 3 Jahren gilt für Auszubildenden ohne den Abschluss der Grundschulbildung, der während der Ausbildung miterworben wird. Die Ausbildungsdauer von 2 Jahren gilt für Auszubildenden mit dem Abschluss der Grundschulbildung.

Die berufliche Sekundarschulbildung (profesionālā vidējā izglītība) richtet sich an Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der gesetzlich verpflichtenden Grundbildung (pamatizglītība). Die drei- oder vierjährige Programme der beruflichen Sekundarschulbildung werden mit einem Diplom der beruflichen Sekundarschulbildung "Diploms par profesionālo vidējo izglītību" abgeschlossen, was dem dritten nationalen lettischen Qualifikationsniveau entspricht und zur unabhängigen Ausübung eines Berufs mit verschiedenen Verantwortlichkeiten befähigt (z.B. Automechaniker, Techniker). Darüber hinaus erwerben die Auszubilden im Rahmen der beruflichen Sekundarbildung das Zeugnis der Sekundarschulbildung "atestāts par vispārējo vidējo izglītību", welches dazu berechtigt, sich an einer Hochschule zu bewerben. Die Dauer der Ausbildung wird für die Absolventen der beruflichen Grundschulbildung und der mittleren beruflichen Bildung auf 1 bis 2 Jahre gekürzt.

Nach Abschluss der allgemeinbildenden Sekundarschule besteht ebenfalls die Möglichkeit, durch ein einjähriges bzw. zweijähriges (bei Programmen die vor 2009 lizenziert wurden) berufsbildendes Programm, direkt auf den Arbeitsmarkt über zu gehen.

Die postsekundären Programme der Berufsbildung (profesionālā augstākā izglītība) richten sich in erster Linie an Absolventen der allgemeinbildenden Schulen im Alter von 18 bis 20 Jahren. Sie zielen auf die Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten ab und weisen eine kürzere Laufzeit auf. Sie vermitteln neben einem Abschluss, der durch die Regulierung des Kabinetts zum "Prozedere von berufsbezogenen Qualifikationsprüfungen in akkreditierten Berufsbildungsprogrammen" (Profesionālās kvalifikācijas eksāmenu norises kārtība akreditētās profesionālās izglītības programmās, August 2011) geregelt wird ebenfalls eine berufliche Qualifikation. Die postsekundären Programme mit einer zwei- bis dreijährigen Dauer finden an Colleges (Koledžas) statt und werden mit dem Diplom der ersten Stufe der höheren Berufsbildung "Diplomu par pirmā līmeņa profesionālo augstāko izglītību" abgeschlossen, was dem vierten nationalen lettischen Qualifikationsniveau entspricht. Die Programme mit einer vier- bis sechsjährigen Dauer finden an Berufsfachhochschulen (Profesionālā augstākā izglītība) statt und werden mit dem Diplom der höheren Berufsbildung "Diploms par profesionālo augstāko izglītību" abgeschlossen, was dem fünften nationalen lettischen Qualifikationsniveau entspricht..

Der Bereich der beruflichen Weiterbildung setzt auf den verschiedenen Stufen der Berufsbildung an und muss mindestens 30% der Inhalte aus den Berufsstandards berücksichtigen. Die berufliche Weiterbildung wird ebenfalls durch das Berufsbildungsgesetz geregelt, welches zwei Weiterbildungsarten unterscheidet:

Berufliche Weiterbildung: Nach Abschluss der mittleren beruflichen Bildung (Arodizglītību) und nach Abschluss der beruflichen Sekundarbildung (Profesionālā vidējā izglītība) beträgt die Mindestdauer einer beruflichen Weiterbildung 960 Stunden, was dem dritten nationalen lettischen Qualifikationsniveau entspricht. Zur Erlangung des zweiten nationalen lettischen Qualifikationsniveaus ist eine  Fortbildungsdauer zwischen 480 und 640 Stunden erforderlich, abhängig vom jeweiligen beruflichen Standard und ohne Beschränkungen hinsichtlich der Vorbildung. Eine Fortbildungsdauer von 480 Stunden sind für die Erlangung des ersten nationalen lettischen Qualifikationsniveaus erforderlich.

Berufliche Verbesserung: Die Mindestdauer der Programme beträgt 160 Stunden. Ein Qualifikationsniveau wird hierdurch nicht erlangt.

Eine Bescheinigung über die Berufsqualifikation "Profesionālās kvalifikācijas apliecība" wird an die Personen ausgestellt, die eine berufliche Qualifikationsprüfung bestanden haben und eine der folgenden Bedingungen erfüllt haben: 1) haben ein akkreditiertes Weiterbildungsprogramm abgeschlossen; 2) haben zum Teil ein akkreditiertes Berufsbildungsprogramm abgeschlossen; 3) haben ein entsprechendes Berufsbildungsprogramm in Form der Selbstbildung abgeschlossen; 4) haben ihre außerhalb des formalen Bildungssystems erworbenen Fachkompetenzen validieren lassen.

Landesspezifische Besonderheiten

Das lettische Lehrlingssystem

Im handwerklichen Bereich existiert in geringem Maß ein Lehrlingssystem, insbesondere in den Berufen Töpfer, Dreher, Schreiner, Tischler und Zimmermann. Das System existiert abgetrennt vom restlichen Bildungsbereich und ist nicht in den lettischen Qualifikationsrahmen eingebunden. Das Handwerksgesetz (Par amatniecību, 1993) regelt die organisatorische Grundlage für das Handwerk, die Bestimmungen hinsichtlich der Lehrlingsausbildung und den Prozess der Handwerksprüfung. Die Organisation die am stärksten in dieses System eingebunden ist, ist die lettische Handwerkskammer (Latvijas Amatniecības kamera).

Das System wird durch ein Ausbildungsprogramm sowie durch Gesellen und Meisterprüfungen implementiert. Die Programme beinhalten sowohl schulisches als auch betriebliches Lernen. Die Ausbildungsprogramme werden von den jeweiligen handwerklichen Berufsverbänden entwickelt und durch den Rat der Handwerkskammern verabschiedet. Die Ausbildungsdauer variiert je nach Berufsverband. Die Theoriekurse für die Meisterprüfung dauern in der Regel zwei Monate und werden von der Handwerkskammer durchgeführt.

Auszubildende werden unabhängig von ihrer Vorbildung ab einem Alter von 16 Jahren als Lehrlinge zugelassen. Um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden, muss der Lehrling einen Kurs zur Geschichte des Handwerks besuchen. Die Meisterprüfung setzt eine achtjährige Arbeitserfahrung voraus. Sowohl die Kandidaten für die Gesellen- als auch für die Meisterprüfung müssen Mitglied der Handwerkskammer sein.

Aktuelle Reformprozesse

Die Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung sowie die stärkere Einbeziehung der Sozialpartner in den Bereich der beruflichen Bildung zählt seit 2009 zu den politischen Prioritäten in Lettland.

Historische Entwicklung

Berufsbildungssystem zur Zeit der Sowjetunion von 1950 bis 1991
Gültigkeit: 01.01.1950 - 21.08.1991

Beschreibung

In diesem Zeitraum gehörte Lettland der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, kurz UdSSR, an. Eine Beschreibung des Berufsbildungssystems der UdSSR findet sich hier.

Berufsbildungssystem von 1991 bis 1998
Gültigkeit: 22.08.1991 - 28.10.1998

Beschreibung

Das Bildungswesen war Anfang der 90er Jahre stark von dem sowjetischen Regime geprägt. Nach dem Zusammenbruch des UdSSR und der Unabhängigkeit Lettlands fanden daher zahlreiche Reformen und Veränderungen statt. Insbesondere handelte es sich dabei um eine Dezentralisierung des Verwaltungs- und Finanzsystems, Stärkung der Rolle der Schüler und Eltern / Liberalisierung, Einführung neuer Fächer im Sekundarbereich II, Einführung der Autonomie der Hochschulen und Förderung privater Bildungseinrichtungen.

Die Bildungspolitik in diesem Zeitraum basierte auf dem Bildungsgesetz von 1991, der 1995 und 1998 überarbeitet wurde und in seiner Fassung von 1999 die Grundlage des lettischen Bildungssystems ab 1999/2000 wird. Die Verantwortung im Bildungswesen war 1991-1998 unter verschiedenen Regierungsbereichen, dem Ministerkabinett, dem Ministerium für Bildung und Wissenschaften, anderen Ministerien und Ämtern sowie Gemeinden aufgeteilt. Bildungseinrichtungen sind staatlich (zentral oder kommunal) oder privat organisiert. Die Qualität des Bildungssystems wird durch Zulassungsverfahren für Bildungseinrichtungen, die Bestätigung der jeweiligen Lehrpläne sowie durch die Beurteilung bzw. formale Anerkennungsverfahren für Lehrkräfte gewährleistet.
 
Das Bildungssystem besteht aus folgenden Stufen:

1. Vorschulbereich (Pirmskolas izglitiba)

2. Basisschulbereich (pamatizglitiba) bestehend aus
a) Primarbereich  bzw. Primarschule (sakumskola): Klassen 1-4 und
b) Sekundarbereich I (pamatskola) mit den Klassen 5–9
c) an einzelnen Basisschulen gibt es auch Berufsbildungsprogramme.
Zum Abschluss der Basisschule werden Abschlussexamen abgelegt und das Basisschulzertifikat (aplieciba par pamatizglitibu) ausgestellt. 

3. Sekundarbereich II (videja izglitiba)

3.1 Die allgemeine Bildung im Sek-II-Bereich (vispareja videja izglitiba) dauert bis Klasse 12 und kann an Mittelschulen (vidusskola) oder Gymnasium (gimnazija) absolviert werden.

Das Notensystem in der allgemeinbildenden Schule: ab Klasse 4 werden die Leistungen der Schüler nach einem 10-Punkte-System bewertet. Die bestmögliche Note ist 10 (iszili, mit Auszeichnung), die schlechtesten sind 3–1 (neapmierinosi, nicht ausreichend).
 
3.2 Berufsausbildung (arodizglitiba)
Das Berufsbildungssystem zwischen 1991 und 1998 basiert auf Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Bildungsgesetz von 1991 gegründet und organisiert wurden. Die meisten sind in staatlicher Trägerschaft. Ca. 40 % der Basisschulabgänger und 20 % der Sekundarschulabgänger setzen ihre Bildungslaufbahn jährlich an Berufsschulen fort. Der Unterricht besteht aus dem praktischen Training, berufsbezogener Ausbildung und Allgemeinbildung.
 
Es gibt verschiedene Typen von Berufsbildungsschulen mit unterschiedlich hohen Ausbildungsniveaus:
a) Basis-Berufsschule (arodpamatskola) für Jugendliche ohne Abschlusszertifikat der Basisschule: 2-jährige berufliche Grundbildung 
b) Sekundar-Berufsschule (arodvidusskola) für Absolventen der Basisschule: 2- bis 4-jährige Ausbildungsgänge
c) Berufsgymnasium (arodgimnazija): 4-jährige berufliche Lehrgänge, in denen auch allgemeine Sekundarbildung vermittelt und mit erfolgreichem Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung erworben wird.
d) Postsekundäre Berufsschule (arodskola) für Absolventen der allgemeinbildenden Sekundarschule: 1–2-jährige Ausbildungsgänge zum Erwerb eines beruflichen Abschlusses.
e) Kunsthandwerkschulen (amatniecibas skola)
f) Fachschulen für spezialisierte Sekundarbildung (videjas specialas macibu iestades): z. B. Wirtschafts-, Musik-, Kunst-, Krankenpflege- und Technische Schulen. Diese Schulen werden auch als Technikum (tehnikum) oder Kolleg/College (koledza) bezeichnet. Teilweise wurden aber die alten Namen, wie bspw. muzikas vidusskola (Musik-Mittelschule), makslas vidusskola (Kunst-Mittelschule) oder medizinas skolas (Krankenpflegeschule) beibehalten.
 
An diesen Bildungseinrichtungen werden zwei Ausbildungsgänge angeboten:
  • für Schüler mit Abschlusszeugnis der Basisschule: 4- bis 5-jährige Lehrgänge, die gleichzeitig berufliche und allgemeine Bildung vermitteln und zu einer Doppelqualifikation (Berufsausbildung und Hochschulzugangsberechtigung) führen.
  • für Schüler mit Abschlusszertifikat der Sekundarschule: 2- bis 3-jährige berufliche Kurse.
Die postsekundären Ausbildungsgänge haben zum Teil ein ziemlich hohes Niveau und können nach Meinung der Experten mit tertiären nicht-universitären Ausbildungsgängen anderer europäischer Länder verglichen werden, z. B. mit Fachhochschulen in Deutschland oder mit den niederländischen "Hogescholen“. "Es gibt daher Bestrebungen, diese Ausbildungsgänge, besonders im Bereich der Krankenpflege, Wirtschaft und Technik, neu zu organisieren und den ersten Zyklus als nicht-universitäre tertiäre Berufsausbildung anzubieten; mit einem Kolleg-Diplom (entsprechend ISCED-Grad 5) als Abschluss." (Artzfeld, Heidi / Chaudhuri, Annette, Das Bildungswesen in Lettland. In: ibv, Nr. 31 vom 2. August 2000, Stand: 24.10.2016.)
 
4. Tertiärbereich
 
4.1 Universitäre Hochschulbildung (akademiska augstaka izglitiba) führt zum Bakkalaureate-Diplom (1. Stufe; Grad: Bachelor of Science (bakalaurs)) oder zum Magister-Diplom (2. Stufe; Grad: Master of Science (magistrs)). Nach weiteren 3-4 Jahren kann der Doktor-Grad (zinatnu doktors, ähnlich dem „PhD“) erworben werden.
 
4.2 Nicht-universitäre Hochschulbildung (profesionala augstaka izglitiba): Fachhochschulen mit 4 Jahre dauernden Studien (Abschluss: Bakkalaureat oder Diplom).
 
4.3 Spezialisierte Sekundarbildung (videjas specialas macibu iestades): 2- bis 3-jährige Ausbildung von Sekundarschulabsolventen an Fachschulen
 
5. Allgemeine und berufliche Weiterbildung
 
Quelle: Artzfeld, Heidi / Chaudhuri, Annette, Das Bildungswesen in Lettland. In: ibv, Nr. 31 vom 2. August 2000, Stand: 24.10.2016

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Verwaltung des Berufsbildungssystems und Zuständigkeiten:

Derzeit wird das Berufsbildungssystem durch die folgenden staatlichen Institutionen verwaltet:

Das Ministerkabinett (Ministru kabinets) bestimmt die politischen und strategischen Bereiche des Staates in der beruflichen Ausbildung. Es finanziert darüber hinaus die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft etablierten Berufsbildungsanbieter, setzt den Rahmen für die Ausstellung von staatlich anerkannten Qualifikationen fest und bestimmt über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen.

Kontakt:
Brīvības bulvāris 36
Rīga, LV - 1520
Tel: +371 67082934, +371 67082800, +371 80000120
Fax: +371 67280469
E-mail: vk@mk.gov.lv
 

Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (Izglītības un zinātnes ministrija) entwickelt die Rahmenregelungen für die Berufsbildung. Es akkreditiert Bildungsanbieter, erstellt und aktualisiert das Verzeichnis der Berufsstandards und macht Vorschläge über die Verteilung der Mittel aus dem Staatshaushalt. Darüber hinaus überwacht es die Beratungsdienste und forscht zu den Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes. Die Personen die die Leitungsfunktionen bei den Berufsbildungseinrichtungen wahrnehmen, sind beim Ministerium angestellt und unterstehen dessen Aufsicht.

Kontakt:
Vaļņu iela 2, Rīga 
LV-1050, Latvija 
Tel: +371 67226209 
Fax: +371 67223905
E-mail: pasts@izm.gov.lv
 

Das Nationale Zentrum für Bildung (Valsts izglītības satura centrs - VISC) steht unter der Leitung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft. In der beruflichen Bildung obliegen dem Zentrum die folgenden Funktionen: die Bereitstellung der Entwicklung von Inhalten unter Berücksichtigung der staatlichen Standards für die berufliche Grundbildung (Sekundarstufe), die mittlere berufliche Bildung, die berufliche Sekundarbildung (Sekundarstufe II ), die berufliche Weiterbildung, die berufliche Verbesserung sowie die berufsorientierte Bildung. Darüber hinaus entwickelt das Zentrum die Inhalte und Verfahren für die staatlich zentralen Prüfungen und koordiniert die Entwicklung von Studienliteratur entsprechend den Berufsbildungsstandards. Die Durchführung und Koordination der beruflichen Weiterbildung der Berufsschullehrer liegt ebenfalls beim VISC.

Auf der Internetseite des VISC finden sich die Berufsstandards zu verschiedenen Berufen.

Kontakt:
Vaļņu iela 2, Rīga
LV-1050, Latvije
Tel: +371 67216500,
Fax: +371 67223801.
E-mail: visc@visc.gov.lv
 

Der Staatliche Dienst für Bildungsqualität (Izglītības kvalitātes valsts dienests) untersteht ebenfalls dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Im Bereich der beruflichen Bildung obliegen dem Dienst die  qualitative Bewertung der beruflichen Bildung im Sekundarbereich, nicht jedoch im postsekundären Bereich, sowie die Lizenzierung der Bildungsprogramme - ausgenommen sind freizeitpädagogische Programme, informeller / non-formale Programme der Erwachsenenbildung sowie Hochschulprogramme.

Kontakt:
Zigfrīda Annas Meierovica bulvāris 14
LV-1050, Rīga
Tel: +371 67222504
Fax: +371 67228573
E-mail: ikvd@ikvd.gov.lv

 

Informationen des Auswärtigen Amtes