Länderprofil
Abbildung Island 2008 (1)

Island

Gültigkeit Seit 01.01.2008
Amtssprache Isländisch

Beschreibung

Das Ministerium für Bildungs- und Kinderangelegenheiten (Mennta- og barnamálaráðuneytið) wurde am 1. Februar 2022 gegründet. Es war zuvor als Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Mennta- og menningarmálaráðuneytið) bekannt. Das Ministerium formuliert die politischen Richtlinien für die Vorschulbildung, Schulbildung und berufliche Ausbildung in Island. Es sichert durch Akkreditierung und systematische Evaluierung die Einhaltung der nationalen Bildungsstandards. In Kooperation mit Bildungseinrichtungen entwickelt das Ministerium Curricula, die sowohl den nationalen Vorgaben als auch den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Die legislative Verantwortung für den Bildungssektor liegt beim Althing (Alþingi), dem nationalen Parlament Islands, welches die gesetzlichen Rahmenbedingungen schafft, während das Ministerium für die Umsetzung dieser Gesetze zuständig ist.

Das Sekundarschulsystem in Island zeichnet sich durch seine Flexibilität aus. Gemäß dem isländischen Qualifikationsrahmen (ISQF), einer Implementierung des europäischen Qualifikationsrahmens (EQF), entwickeln die Schulen eigene Programme, die eine breite Palette beruflicher Qualifikationen umfassen und die Vergleichbarkeit und Bewertung der Studiengänge ermöglichen. Die Schulen haben die Freiheit, ihre Lehrpläne zu gestalten, die auf die Bedürfnisse der Schüler, die lokale Gemeinschaft und den Arbeitsmarkt zugeschnitten sind.

Die Schulpflicht umfasst zehn Jahre und beginnt mit der Einschulung in die Grundschule (Grunnskóli). Nach der 10. Klasse können Schülerinnen und Schüler eine weiterführende Schule (Framhaldsskóli) besuchen. Diese Schulen bieten entweder akademische oder berufliche Bildungswege an.

Das Sekundarbildungssystem bietet folgende Bildungspfade:

  1. Gymnasium (Menntaskóli), das auf die Immatrikulationsprüfung (Stúdentspróf) vorbereitet.
  2. Technische Schulen (Tækniskóli), die eine duale Ausbildung bieten und mit einem Gesellenbrief (Sveinspróf) abschließen. In Island bieten die technischen Schulen Studienprogramme in lizenzierten Berufen an, die auch die Möglichkeit bieten, einen Meisterbrief (Meistarbréf) zu erwerben. Die Bandbreite der angebotenen Ausbildungsberufe umfasst:
  • Bau- und Konstruktionsberufe: Zimmermann, Schreinerin und Schreiner, Malerin und Maler, Maurerin und Maurer, Klempnerin und Klempner, Wandpolsterin und Wandpolsterer und Bodenlegerin und Bodenleger.
  • Fahrzeug- und Transportsektor: Automobilherstellerin und Automobilhersteller, Kfz-Mechanikerin und Kfz-Mechaniker, Autolackiererin und Autolackierer.
  • Design, Kunst und Handwerk: Gold- und Silberschmiedin und Gold- und Silberschmied, Bekleidungstechnikerin und Bekleidungstechniker, Schneiderin und Schneider, Schuhmacherin und Schuhmacher, Polsterin und Polsterer.
  • Lebensmittel- und Gaststättengewerbe: Bäckerin und Bäcker, Kellnerin und Kellner, Fleischverarbeitungstechnikerin und Fleischverarbeitungstechniker, Konditorin und Konditor, Köchin und Koch, Molkereitechnikerin und Molkereitechniker.
  • Metallurgie, Mechanik und Fertigungssektoren: Metallarbeiterin und Metallarbeiter (Zinn, Stahl usw.), Fischereigerätetechnikerin und Fischereigerätetechniker, Dreherin und Dreher, Mechanikerin und Mechaniker.
  • Umwelt und Landwirtschaft: Gärtnerin und Gärtner.
  • Elektrotechnik: Elektroingenieurin und Elektroingenieur, Elektromechanikerin und Elektromechaniker, Elektrikerin und Elektriker.
  • Information und Medien: Buchbinderin und Buchbinder, Fotografin und Fotograf.
  • Mode und Schönheit: Friseurin und Friseur, Kosmetikerin und Kosmetiker.
  1. Gesamtschule (Fjölbrautaskóli) : Diese Schultypen kombinieren akademische und berufliche Bildungswege, indem sie Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sowohl die Immatrikulationsprüfung (Stúdentspróf) für den universitären Zugang als auch berufsspezifische Qualifikationen wie den Gesellenbrief (Sveinspróf) zu erwerben. Dies ist besonders in Fachbereichen wie dem Dienstleistungssektor und kaufmännischen Berufen der Fall.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Sekundarbereichs II gibt es folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:

  1. Meisterbrief (Meistarbréf) : Dieser kann in ein bis zwei weiteren Jahren an einer Meisterschule (Meistaraskóla) erworben werden.
  2. Technische Ausbildung (Tækninám) : Diese führt zu einem Technischen Diplom (Tæknidiplóma) und wird an technischen Schulen (Tækniskóli) angeboten. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Voraussetzung ist entweder die Hochschulreife (Stúdentspróf) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (Iðnnám).
  3. Berufliche Fortbildungsprogramme (Starfsþjálfun) : Diese bieten verschiedene Zertifikate und Diplome an, wobei die Zugangsvoraussetzungen je nach Programm variieren und häufig berufliche Qualifikationen und Berufserfahrung erfordern. Diese Programme dauern in der Regel sechs bis zwölf Monate und werden an technischen Schulen (Tækniskóli) angeboten. Sie führen zu Abschlüssen wie dem Fortbildungszertifikat (Viðbótarnámsvottorð) und dem Fortbildungsdiplom (Viðbótarnámsdiplóma).

Spezifische Fortbildungsprogramme (Sérhæfð starfsþjálfun) : Diese berufsspezifischen Fortbildungsprogramme dauern sechs bis zwölf Monate und sind auf bestimmte Berufsgruppen zugeschnitten. Sie setzen in der Regel spezifische Qualifikationen und Berufserfahrung voraus. Sie werden ebenfalls an technischen Schulen (Tækniskóli) durchgeführt und führen zu Abschlüssen wie dem Fachzertifikat (Sérhæft starfsnámsvottorð) und dem Fachdiplom (Sérhæft starfsnámsdiplóma)

Aktuelle Reformprozesse

Im Jahr 2019 wurde das isländische Projekt „Das digitale Berichtsheft für die Berufsbildung“ (The Icelandic Digital VET Logbook Project) mit dem Ziel gestartet, es schrittweise online einzuführen. Die ersten Auszubildenden begannen am 26. August 2021 mit der Nutzung des Berichtshefts.

Das digitale Berichtsheft enthält Beschreibungen von Fähigkeiten und Kompetenzanforderungen, die Auszubildende am Ende des Lernprozesses erworben haben müssen. Sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbilderin bzw. der Ausbilder halten im Berichtsheft alle Einzelheiten des Ausbildungsprozesses sowie die am Arbeitsplatz erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen fest. Am Ende müssen die Ausbilderin bzw. der Ausbilder oder die Ausbildungseinrichtung jeden Schritt des Ausbildungsprozesses und das Erreichen der spezifischen Kompetenzen bescheinigen.

Quelle: cedefop / Iceland