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In der Regel findet das Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen auf der Basis einer Dokumentenprüfung statt, bei der die Abschlüsse und Ausbildungsinhalte der Antragstellenden mit dem deutschen Referenzberuf verglichen werden. Jedoch liegen unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise oftmals bei Flüchtlingen, keine schriftlichen, beglaubigten Nachweise zur Berufsqualifikation vor, bzw können solche nicht beschafft werden. In diesen Fällen kann die zuständige Stelle auf das Verfahren der Qualifikationsanalyse zurückgreifen, um die beruflichen Kompetenzen der Antragstellenden einzuschätzen.
Das „Netzwerk Qualifikationsanalyse“ hat mit dem Anerkennungsexperten Stefan Gustav von der Handwerkskammer Koblenz und dem Kfz-Mechatroniker Ahmad Khazaal aus dem Libanon den Ablauf der Qualifikationsanalyse in einem Praxisbeispiel festgehalten.
Das Projekt „Etablierung der Auslandshandelskammern und Delegationen der Deutschen Wirtschaft (AHKs) als Anlauf- und Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland“ ist im Ausland weiter erfolgreich unterwegs.
Sie beraten Anerkennungsinteressierte in einer zuständigen Stelle und sind für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens zuständig? Die neue Infografik zeigt die einzelnen Schritte einer Qualifikationsanalyse.
Nach dem Start des Projekts "Prototyping Transfer" Anfang 2015 wurden auf einer Fachtagung am 10. November 2016 Erfahrungen aus der Praxis diskutiert und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ein neues Tutorial-Video soll die Qualifikationsanalyse weiter bekannt machen.
Das BQ-Portal gehört zusammen mit "Anerkennung in Deutschland" und "anabin" zu den drei zentralen Informationsportalen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Der Fachbeitrag des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) beschäftigt sich mit der Antragstellung aus dem Ausland und den Möglichkeiten zur Einreise während des Verfahrens für eine Qualifikationsanalyse.