Neuer Koalitionsvertrag: Lücken im Anerkennungsgesetz durch Förderung von Anpassungsqualifizierungen schließen

Wenn Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in einem Anerkennungsverfahren zunächst nur eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten, sollen sie künftig bei der Teilnahme an Anpassungsqualifizierungen finanzielle Unterstützung bekommen. So soll der Weg zu einer vollen Anerkennung ausländischer Qualifikationen gefördert und damit eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes können Menschen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, einen Antrag auf Gleichwertigkeit ihrer Qualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf stellen. Die für die Prüfung zuständigen Stellen haben bislang die Mehrzahl der Anträge als voll gleichwertig beschieden. Bei einem Drittel der Anträge lautet das Ergebnis hingegen "teilweise gleichwertig". Um dennoch eine volle Gleichwertigkeit zu erlangen, können Antragsstellende an Anpassungsqualifizierungen teilnehmen. Diese kosten jedoch Geld und das nicht zu knapp: Es fallen Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen an und die Antragstellenden müssen gleichzeitig auch ihren Lebensunterhalt bestreiten. Da diese bereits für das Anerkennungsverfahren selbst aufkommen müssen, sind sie oft nicht in der Lage auch noch die Kosten der Anpassungsqualifizierung zu übernehmen.

Die zukünftige Bundesregierung möchte die Lücke im Anerkennungsgesetz nun schließen: „Wir werden das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen („Anerkennungsgesetz“) wo notwendig anpassen. Migrantinnen und Migranten, die noch Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren müssen, damit ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, wollen wir finanziell unterstützen.“ Zum Koalitionsvertrag

In Hamburg zum Beispiel können Anerkennungssuchende bereits mit Geldern der Stadt und des Europäischen Sozialfonds (ESF) solche Anpassungsqualifizierungen fördern lassen1. Ein bundeslandübergreifendes Gesamtkonzept zur Lösung des Finanzierungsproblems fehlt allerdings bislang. Dabei dürfte mit einer finanziellen Förderung ein zentraler positiver Effekt verbunden sein: Mit dem Bescheid einer teilweisen Gleichwertigkeit wird gleichzeitig ein konkreter Weg zu einer vollen Anerkennung aufgezeigt und so steigt die Motivation der Antragstellenden zur Teilnahme an Anpassungsqualifizierungen. Mit welchen konkreten Maßnahmen die künftige Bundesregierung dies erreichen möchte, wird im Koalitionsvertrag allerdings nicht gesagt. Dennoch zeigt dieser Vorsatz bereits, dass die politischen Akteure das Anerkennungsgesetz weiter stärken und dessen Potenzial noch besser ausschöpfen wollen - für die bessere Integration von Migrantinnen und Migranten und die gleichzeitige Sicherung des Fachkräftebedarfs. 

                                                                                                                                               

1 In Hamburg werden durch Gelder der Stadt und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Einrichtungen finanziert, die Praktika für Anerkennungssuchende vermitteln. Zusätzliche Beratungsangebote für Anerkennungssuchende und Zuschüsse für den Lebenshaltunterhalt sind ebenfalls Teil der Förderung.

Zum Projekt „Anpassungsqualifizierung im Handwerk“