Erleichterungen für Anerkennungsverfahren und Änderung des BQFG

Ab dem 18. Januar 2016 gibt es Neuerungen im Bereich der Berufsanerkennung: Für Abschlüsse in reglementierten Berufen aus Ländern der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums wird eine komplett elektronische Antragstellung sowie eine Verfahrensabwicklung über die Einheitlichen Ansprechpartner ermöglicht.

Die Neuerungen im Überblick :

Gesetzliche Anpassungen

Mit der Novellierung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie im November 2013 wurde festgelegt, dass die Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in der Europäischen Union modernisiert und vereinfacht werden müssen. Dadurch soll die Mobilität von beruflich Qualifizierten erhöht werden. Zur Umsetzung dieser Richtlinie tritt am 18. Januar 2016 das BQFG-Änderungsgesetz des Bundes (BQFG-ÄndG) (Gesetzentwurf) in Kraft, mit dem die nötigen Änderungen im BQFG des Bundes und in der Gewerbeordnung vorgenommen werden. Weitere Änderungen in den Berufsgesetzen von Bund und Ländern sowie in den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen der Länder werden folgen. Den kompletten aktuellen Gesetzestext des Bundes-BQFG finden Sie hier.

Elektronische Antragstellung für die Berufsanerkennung

Neben dem Antrag auf Anerkennung können bei bestimmten reglementierten Berufen nun auch die dazugehörigen Unterlagen (Prüfungszeugnisse, Befähigungsnachweise etc.) elektronisch übermittelt werden, sofern sie innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erworben wurden. Damit kann für diese Berufe der gesamte Antrag auf ein Anerkennungsverfahren elektronisch eingereicht werden. Dies kann auch beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes erfolgen, in dem der Beruf ausgeübt werden soll. Er leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter, die das Anerkennungsverfahren durchführt. Selbstverständlich kann man auch weiterhin den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Stelle schicken.

Beratungszentrum nach Art. 57b EU-Berufsanerkennungsrichtlinie

Die Informations- und Servicestelle der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ab 18. Januar 2016 auch das nationale Beratungszentrum nach Art. 57b der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und wird vom Portal Anerkennung in Deutschland betreut. Weiterhin wurde auch die Kontaktstelle zur Anerkennung von Berufsqualifikationen des Bundeswirtschaftsministeriums in dieses Beratungszentrum integriert. Damit verbunden ist die Aufgabe, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie den Beratungszentren der anderen Mitgliedstaaten Auskunft zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland zu geben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.