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BQ-Portal - Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikation

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Standardeinzelsicht

Ukrainische Berufsabschlüsse

Diese Rubrik umfasst wichtige Informationen zu ukrainischen Berufsqualifikationen. Sie erhalten zudem Informationen zu den Eigenschaften des Berufsbildungssystems, zu den Anerkennungspotenzialen von Fachkräften aus der Ukraine und zur aktuellen Zuwanderung nach und Integration in Deutschland.
Meldung

Rekordjahr für Anerkennung in Deutschland: 8,1 Millionen Portalbesuche

24.02.2026
Anerkennung in Deutschland verzeichnet im Jahr 2025 ein neues Rekordhoch: Mit 8,1 Millionen Portalbesuchen stieg die Nutzung im Vergleich zu 2024 um beeindruckende 30 Prozent. Dieser Zuwachs zeigt das große Interesse am Thema beruflicher Anerkennung und unterstreicht zugleich, dass Deutschland ein attraktives Einwanderungsland ist, in dem qualifizierte Fachkräfte vielfältige Chancen finden.
Meldung

Ukrainische Geflüchtete: Unterstützungsbedarf bei Anerkennung von Berufsqualifikationen

31.03.2025
Nach der neusten Befragung von ukrainischen Geflüchteten verfügen drei Viertel der Erwachsenen über einen Berufs- oder Hochschulabschluss. Nur 20 Prozent haben bisher ihre Abschlüsse anerkennen lassen. Dabei wünschen sich über 40 Prozent der noch nicht erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse.
Standardeinzelsicht

Das bedeutet BQ Portal

Meldung

BIBB-Anerkennungsmonitoring: Sonderauswertung zur Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen

28.10.2025
Das BIBB-Anerkennungsmonitoring verzeichnet einen deutlichen Aufwärtstrend bei der Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen. Seit 2022 ist die Zahl der Anträge stark gestiegen. Das BQ-Portal begleitet diese Entwicklung und stellt über 300 aktualisierte Berufsprofile sowie gezielte Informationen für Unternehmen und Kammern bereit.
Standardeinzelsicht

Webinar zur Anerkennung ukrainischer Hochschul- und Berufsabschlüsse

Zur Anerkennung ukrainischer Berufs- und Hochschulabschlüsse informieren BIBB, BQ-Portal und ZAB in einem gemeinsamen Webinar am 17. November. Anmeldung ab sofort möglich.
Meldung

Indische Fachkräfte in Deutschland: Spitzenreiter bei Einkommen und Anerkennung

05.01.2026
Neue IW-Studie zeigt: Qualifizierte Zuwanderung ist ein zentraler Faktor für die MINT-Fachkräftesicherung und die Innovationsstärke Deutschlands. Erfolge zeigen sich auch bei den Medianbruttolöhnen: Beschäftigte aus Indien verdienen mit einem Medianlohn von 5.393 Euro deutlich mehr als deutsche Vollzeitkräfte. Auch bei den Anerkennungsverfahren liegt Indien mit über 4.700 Anträgen auf Platz 3 und verzeichnet starke Zuwächse. Das BQ-Portal unterstützt die Bewertung indischer Qualifikationen mit über 280 detaillierten Berufsprofilen.
Liste

Über das Portal

Erfahren Sie, wie das BQ-Portal zur Fachkräftesicherung in Deutschland beiträgt.
Standardeinzelsicht

Randstad Deutschland: Integrationsmentoren – Anerkennung zentral organisiert

Auch für Randstad, dem Marktführer im Bereich Personaldienstleistungen, ist die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen ein wichtiges Thema. Ohne Anerkennung können im Ausland qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lediglich auf Hilfsarbeiter- oder Fachhelferebene beschäftigt werden. Daher setzt der Personaldienstleister sogenannte Integrationsmentoren ein, um seine Bewerberinnen und Bewerber bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Anerkennungsverfahren optimal unterstützen zu können.
Veranstaltung

Berufsanerkennung für Akademische Heilberufe / Approbationsberufe (auf Ukrainisch)

11.06.2026
Veranstaltung
Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) Bayern

In der kostenlosen Webinar-Reihe informieren die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) und die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) über die Berufsanerkennung sowie das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Bayern.

Das Angebot richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Fachkräfte sowie weitere Interessierte, die sich über Voraussetzungen, Abläufe und Zuständigkeiten informieren möchten. Dieses Webinar findet in ukrainischer Sprache statt. Die Informationen beziehen sich auf das Bundesland Bayern.

Organisatorische Hinweise

Die Webinare beginnen jeweils um 10:00 Uhr und dauern bis zu 60 Minuten. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 45 Personen begrenzt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Während des Webinars können allgemeine Fragen gestellt werden. Fall- oder personenbezogene Fragen können im Rahmen der Veranstaltung nicht beantwortet werden.

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