Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist da!

Es ist soweit: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Mit dem beschleunigten Verfahren wird zudem das Anerkennungsverfahren verkürzt.

Wichtig ist nun, dass den Antragsstellern schnell und zuverlässig geholfen wird, dies wird unter anderem über die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) sichergestellt. Sie wird in dem komplexen System der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland eine Lotsenfunktion für Bewerberinnen und Bewerber übernehmen. Dies soll vor allem den Fachkräften helfen, die sich noch im Ausland befinden und am Anfang ihrer Arbeitssuche in Deutschland stehen. Die Servicestelle unterstützt die Fachkräfte bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die zuständige Anerkennungsstelle, informiert über regionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote und hilft bei der Suche nach einem Arbeitgeber. Hierdurch werden zugleich die Anerkennungsstellen entlastet und die Verfahren beschleunigt.

Auf dem BQ-Portal finden Sie wichtige Informationen zur Anerkennung und Einschätzung ausländischer Berufsabschlüsse. Das BQ-Portal umfasst über 3.800 Berufsprofile, die umfassende Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsberufen enthalten. Anhand der Berufsprofile können Sie ausländische Berufsabschlüsse im Vergleich zu deutschen Berufsqualifikationen einschätzen.

Was sich genau ändert und was Fachkräfte aus Drittstaaten bezüglich der Anerkennung ihres Berufsabschlusses beachten sollten, finden sie unter Anerkennung in Deutschland.

Auf der Homepage von Make-it-in-Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, finden sie alle relevanten Informationen rund um das neue Gesetz, die Einreisemöglichkeiten und Verfahrensschritte, die in einem Kurzfilm veranschaulicht werden.