Berufsanerkennung wird finanziell unterstützt

Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Förderfähig sind die Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten bis zu maximal 600 Euro pro Person. Ziel ist es, eine bundesweit flächendeckende Förderung von Kosten für die Anerkennung ergänzend zu bestehenden Möglichkeiten der Finanzierung zu erproben. Anträge sind ab Dezember 2016 möglich.

Warum gibt es eine finanzielle Förderung der Verfahrenskosten für die berufliche Anerkennung?

Personen, die eine Berufsqualifikation aus dem Ausland haben, können in Deutschland die Gleichwertigkeit dieses Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen. Das ist durch das Anerkennungsgesetz geregelt. Das Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig und muss von den Antragstellenden selbst bezahlt werden. Oft haben die Anerkennungs-Interessierten aber keine ausreichenden finanziellen Mittel.

Was ist das Ziel der Förderung?

Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die wenig eigene finanzielle Mittel haben. Insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines Einkommen haben, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Ziel ist es, eine deutschlandweite Förderung von Anerkennungs-Kosten ergänzend zu bereits existierenden Möglichkeiten zur Finanzierung in einem 3jährigen Projekt zu testen.

Wer kann gefördert werden?

  • Personen, die eine formal erworbene Berufs-Qualifikation aus dem Ausland haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland starten wollen,
  • Personen, die seit mindestens 3 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben),
  • Personen, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben (Antragstellende dürfen ein Brutto-Jahreseinkommen von 26.000 Euro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften 40.000 Euro nicht überschreiten).

Was kann gefördert werden?

  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten und
  • Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens, Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen, Kosten für Qualifikationsanalysen (nach §14 BQFG und §50b HwO) sowie Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.

Dieser Anerkennungszuschuss ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem der Antragssteller seine Ausbildung abgeschlossen hat. Damit richtet sich diese Förderung ebenfalls an Flüchtlinge mit einem staatlich anerkannten Abschluss aus dem Ausland. Auf bq-portal.de/fluechtlinge finden Sie detaillierte Ländersteckbriefe zum Bildungsstand und Bildungssystem der Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen sowie eine übersichtliche Grafik zur Kompetenzfeststellung und Anerkennung bei Flüchtlingen.

Weitere Informationen zur Förderrichtline und dem Anerkennungszuschuss finden Sie auf www.anerkennungszuschuss.de.