1000. Förderantrag auf Anerkennungszuschuss

Daniela Petrova arbeitet in Teilzeit als Hauswirtschaftskraft. Die Kosten eines Anerkennungsverfahrens konnte sie deshalb bislang nicht selbst tragen. Dank des Zuschusses kann die 1000. Antragstellerin nun mit der Anerkennung ihres bulgarischen Abschlusses als Gesundheits- und Krankenpflegerin beginnen.

Eine griechische Bürokauffrau arbeitet in Teilzeit als Kellnerin, ein peruanischer Fachinformatiker geht mit geringem Einkommen einer Beschäftigung in der Sozialtherapie nach, ein syrischer Elektroniker wird als Hilfskraft angestellt. Wie diese Antragstellenden arbeiten viele Personen in Deutschland unterhalb ihres Qualifikationsniveaus, weil ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss in Deutschland bisher nicht anerkannt wurde. Eine häufige Ursache liegt in den hohen Verfahrenskosten. Gerade Personen mit geringen Eigenmitteln können diese Gebühren nicht im vollen Umfang selbst aufbringen.

Um diese Hürde zu senken, initiierte das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Dezember 2016 den Anerkennungszuschuss. Seither gingen über 1000 Förderanträge bei der zentralen Förderstelle in Chemnitz ein. Die Chancen auf eine Förderung stehen dabei sehr hoch: Etwa 9 von 10 Antragstellenden erhielten bisher eine Förderzusage und können nun die Kosten Ihres Anerkennungsverfahrens bis zu einer Höhe von 600 Euro geltend machen. Das Herkunftsland und der Aufenthaltsstatus spielen für die Förderung keine Rolle.

Interessentinnen und Interessenten können sich bei einer Anerkennungsberatungsstelle in ihrer Nähe informieren und den Antrag vor Ort stellen. So wird Daniela Petrova durch IBAS Beratungsstelle des IQ Netzwerkes Sachsen bei ihrem Anerkennungsverfahren und der Beantragung des Zuschusses begleitet.

Seit Dezember 2016 können Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen wie Frau Petrova einen Zuschuss erhalten, um in Deutschland die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses prüfen zu lassen. Inzwischen sind über eintausend Anträge bei der zentralen Förderstelle eingegangen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.