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Am 1. Februar 2020 nimmt die neu eingerichtete Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) ihre Arbeit auf. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung soll internationale Fachkräfte vor ihrer Einreise nach Deutschland zu Fragen ihrer beruflichen Anerkennung beraten und durch die Verfahren begleiten.
Ab dem 18. Januar 2016 gibt es Neuerungen im Bereich der Berufsanerkennung: Für Abschlüsse in reglementierten Berufen aus Ländern der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums wird eine komplett elektronische Antragstellung sowie eine Verfahrensabwicklung über die Einheitlichen Ansprechpartner ermöglicht.
Sie haben eine Bewerbung mit einem ausländischen Zeugnis vor sich liegen und wissen nicht, wie Sie die Qualifikationen dieser Bewerberin bzw. dieses Bewerbers einschätzen sollen? Oder beschäftigen Sie bereits Personen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, und wüssten gerne, ob Sie diese nicht noch besser gemäß ihrer Ausbildung einsetzen könnten?
Diese Woche hat das Bundeskabinett den zweiten Anerkennungsbericht beschlossen, der eine positive Bilanz aus drei Jahren Erfahrungen mit dem Anerkennungsgesetz zieht. So trägt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wesentlich dazu bei, dass Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zum Arbeiten wird.
Was steckt hinter dem Anerkennungsverfahren? Warum lohnt es sich für Unternehmen, ein solches Verfahren zu unterstützen? Hier erfahren Sie, was das Anerkennungsverfahren ist und welche Vorteile eine formale Anerkennung bringt – sowohl für die Antragstellerinnen und Antragsteller als auch für Unternehmen.
Wenn Sie das Anerkennungsverfahren begleiten wollen, können Sie und die Antragstellenden auf verschiedene Informations- und Beratungsangebote zurückgreifen. Dafür können Sie sich an die zuständigen Stellen im Anerkennungsverfahren wenden.
Wie Sie als Arbeitgeber das Anerkennungsverfahren unterstützen können und was die Vorteile des Verfahrens sind, erfahren Sie in der neuen Handlungsempfehlung des Kompetenzzentrums für Fachkräftesicherung (KOFA). In diesem Wegweiser erhalten Sie viele Praxistipps rund um das Thema "ausländische Berufsqualifikationen anerkennen". Weitere interessante Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie außerdem im KOFA-Experteninterview mit Daniel Wörndl, dem Teamleiter des BQ-Portals.
Wenn Sie das Anerkennungsverfahren begleiten wollen, können Sie auf verschiedene Informations- und Beratungsangebote zurückgreifen. Dafür können Sie sich an die zuständigen Stellen im Anerkennungsverfahren wenden. Das BQ-Portal unterstützt die zuständigen Stellen bei der Bearbeitung von Anerkennungsanträgen.
Im Jahr 2014 wurden in Deutschland über 13.200 ausländische Berufsqualifikationen anerkannt, meldet das Statistische Bundesamt. Dies bedeutet eine Steigerung um fast 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im April 2012 wurden bis Ende 2014 nun insgesamt über 32.500 Anerkennungsverfahren mit einer vollen oder teilweisen Gleichwertigkeit beschieden. Gerade im Hinblick auf die steigenden Fachkräfteengpässe ist dies eine gute Nachricht.