
Seit dem Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) im April 2012 wurden insgesamt 383.253 Anträge auf Anerkennung von Berufen nach Bundesrecht gestellt. Im Jahr 2024 wurden 55.332 Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Abschlusses abschließend bearbeitet.
Die zuständigen Stellen prüfen dabei zunächst formal die Unterschiede zwischen den Curricula im Herkunftsland und in Deutschland. Darüber hinaus berücksichtigen sie die individuell nachgewiesene Berufserfahrung, um feststellen zu können, ob wesentliche Abweichungen zu einem entsprechenden deutschen Abschluss bestehen.
Am häufigsten, und zwar in 46,6 Prozent der Fälle ist die Antwort Bescheid mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, dicht gefolgt von der „vollen Gleichwertigkeit“ mit 43,2 Prozent. In 8,9 Prozent der Fälle wurde „teilweise Gleichwertigkeit“ beschieden. Dabei ist „teilweise Gleichwertigkeit“ sehr breit definiert, denn sie reicht von sehr geringen bis zu sehr hohen Überschneidungen. Entsprechend unterschiedlich fallen die im Bescheid aufgelisteten Defizite aus – die dann durch Anpassungsqualifizierungen erworben werden können. Mit lediglich 1,3 Prozent wurde das Anerkennungsverfahren mit „negativ“ beschieden.
Im Jahr 2024 wurden 87,6 Prozent der Neuanträge zu Abschlüssen gestellt, die die Antragstellenden in einem Drittstaat erworben haben. Damit entfielen 12,4 Prozent auf Abschlüsse aus der EU, dem EWR beziehungsweise der Schweiz. Die antragstärksten Länder waren die Türkei, Tunesien und Indien. Die meisten Anträge betrafen Gesundheitsberufe, gefolgt von Elektroberufen und dem Beruf Koch/Köchin. Eine ausführliche Analyse der Daten zum Anerkennungsgesetz des Bundes durch das Bundesinstitut für Berufsbildung finden Sie auf Anerkennung in Deutschland.
Glossar
Reglementierte Berufe: Hierunter fallen Berufe, für deren Berufsausübung eine volle Gleichwertigkeit Voraussetzung ist. Dies sind vor allem Gesundheitsberufe wie Arzt/Ärztin und Krankenpfleger/in sowie reglementierte Meisterberufe. 81,7 Prozent der Neuanträge 2024 beziehen sich auf reglementierte Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird im Bescheid eine Ausgleichsmaßnahme aufgeführt, die zur Erreichung einer vollen Gleichwertigkeit absolviert werden muss.
Nicht-reglementierte Berufe: Hierzu zählen die Aus- und Fortbildungsberufe wie Elektroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in und Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. 18,3 Prozent der Anerkennungsverfahren 2024 entfallen auf den Bereich der nicht-reglementierten Berufe. Falls keine volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, wird eine teilweise Gleichwertigkeit ausgestellt. Durch das Absolvieren von Anpassungsqualifizierungen kann im Anschluss eine volle Gleichwertigkeit erlangt werden.
Gleichwertigkeitsquoten: Die Gleichwertigkeitsprüfungen bestehen in der Regel aus zwei Stufen - der formalen und individuellen Prüfung. Die formale Prüfung besteht aus dem Abgleich der ausländischen mit der deutschen Ausbildungsordnung. Dieser kann manchmal schon ausreichen, um eine abschließende Gleichwertigkeitsentscheidung zu treffen. Wenn die Gleichwertigkeit nicht allein aufgrund dieses formalen Abgleichs festgestellt werden kann, werden in der individuellen Prüfung zusätzlich weitere Bildungsnachweise und einschlägige Berufserfahrungen in die Bewertung einbezogen. Dementsprechend basieren die Gleichwertigkeitsquoten in den Anerkennungsstatistiken auf zumeist individuellen Gleichwertigkeitsprüfungen.