Das FEG und seine Chancen für Unternehmen
Mit der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Dies vereinfacht die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Neue Zugangswege zum Beispiel mittels Anerkennungspartnerschaft oder Chancenkarte kommen hinzu. Die neuen Regelungen treten ab November 2023 sukzessive in Kraft (Großteils im Frühjahr 2024). Die anstehenden Änderungen werden auf „Make it in Germany“ erläutert.
Die derzeit geltenden Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (seit 1. März 2020) werden im Folgenden beschrieben. Die Voraussetzung für die Zuwanderung ist neben entsprechenden Deutschkenntnissen die Anerkennung des hochschulischen oder beruflichen Abschlusses. Die Berufsanerkennung ist also ein fester Bestandteil für die Einwanderung über diesen Weg. Ausnahmen gibt es für IT-Spezialistinnen und -Spezialisten und Berufskraftfahrer/innen. Hier reichen schon ausreichende, einschlägige Berufserfahrung und ein entsprechendes Gehalt aus, um nach Deutschland einwandern zu können.
Grundsätzlich stehen Fachkräften aus Drittstaaten drei Wege offen, um zu Erwerbszwecken nach Deutschland zu kommen:
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zum Zwecke der Arbeitsaufnahme, wenn ein Arbeitsplatzangebot oder -vertrag vorliegt,
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zur Arbeitsplatzsuche (max. 6 Monate; Probebeschäftigung bis 10h/Woche möglich) und
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für Qualifizierungsmaßnahmen (max. 2 Jahre), wenn zuvor im Anerkennungsverfahren Defizite im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden. Die Qualifizierungsmaßnahme kann auch als betriebliche Anpassungsqualifizierung in einem Betrieb stattfinden.
Außerdem entfällt für Fachkräfte aus Drittstaaten mit dem FEG die Vorrangprüfung, sofern ein Arbeitsvertrag in Deutschland vorliegt und die ausländische Qualifikation anerkannt wurde. Auch entfällt bei Fachkräften ohne akademische Ausbildung die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe.
Wie das Anerkennungsverfahren generell abläuft und wie Sie als Betrieb dabei unterstützen können, erfahren Sie in unserer Rubrik "Anerkennung für Betriebe".
Fokusländer mit Anerkennungspotenzialen zur Fachkräfterekrutierung
Für einige Länder besteht in den kommenden Jahren Fachkräftepotenzial für die Zuwanderung in nennenswertem Umfang. Auf der Suche nach ausländischen Fachkräften lohnt es sich also, diese Länder in den Blick zu nehmen.
Unsere Steckbriefe zu 16 Fokusländern mit hohen Potenzialen zur Fachkräfterekrutierung beinhalten Informationen zur Wirtschaft und Gesellschaft in den Ländern, zu den wichtigsten Eigenschaften der Berufsbildungssysteme und zur aktuellen Zuwanderung nach und Integration in Deutschland. Die Steckbriefe werden laufend um weitere Länder erweitert.
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Bosnien und
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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Sie wissen bereits, wen Sie einstellen wollen und möchten den Einstellungsprozess der ausländischen Fachkraft beschleunigen? Für Unternehmen besteht hier die Möglichkeit, über die lokale Ausländerbehörde das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren in Anspruch zu nehmen.
Damit wird zum einen das Anerkennungsverfahren in verkürzter Zeit durchgeführt und zum anderen das Visum der ausländischen Fachkraft schneller erteilt. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens soll innerhalb von zwei Monaten ab Datum des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vorliegen. Für das Verfahren fällt eine zusätzliche Gebühr von 411 Euro an.
Mit der Vollmacht einer Fachkraft können Sie über die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland das Verfahren einleiten. Damit erhalten Sie die Befugnis, sämtliche Erklärungen und Handlungen verbindlich vorzunehmen, die für das Verfahren erforderlich sind.
Grundlage für das Verfahren ist § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Nähere Informationen zum beschleunigten Verfahren sowie eine Muster-Vollmacht finden Sie bei Make it in Germany.
Fachkräfteeinwanderung: Ansprechpartner für Unternehmen
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bei der Fachkräfteeinwanderung existieren zahlreiche Anlaufstellen und Portale, bei denen Sie sich informieren und beraten lassen können. Damit Sie die passende Stelle für Ihre Belange finden können, haben wir alle wichtigen Akteure für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen
In dieser Rubrik finden sie weitere Studien und Berichte rund um die Fachkräfteeinwanderung und berufliche Anerkennung in Deutschland.