Der Anerkennungsbescheid

Wie sieht ein Anerkennungsbescheid aus und was bedeutet dieser? In dieser Rubrik zeigen wir Ihnen die verschiedenen Ergebnisse des Anerkennungsbescheides und wie es danach für Ihre Fachkraft weitergeht.
Grafik Anerkennungsbescheid

Was wird bescheinigt?

Der Anerkennungsbescheid, auch Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung, zeigt auf, über welche beruflichen Qualifikationen die Antragstellerin bzw. der Antragsteller verfügt und inwiefern das ausländische Qualifikationsprofil dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Wenn eine teilweise Gleichwertigkeit vorliegt, werden die bestehenden wesentlichen Unterschiede aufgelistet. Dadurch sind Unternehmen in der Lage, ihr Personal den gelernten Fähigkeiten entsprechend einzusetzen und die vorhandenen Potenziale bestmöglich zu nutzen. Die beschriebenen Unterschiede sind der Ansatzpunkt für entsprechende Anpassungsqualifizierungen.

Beispiele für Anerkennungsbescheide der Handwerkskammern oder IHK FOSA finden Sie in dem Blog von Unternehmen Berufsanerkennung (UBA).

Wie lange dauert der Prozess?

Spätestens nach einem Monat erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller von der zuständigen Stelle eine Nachricht, die den Erhalt der Dokumente bestätigt und gegebenenfalls über fehlende Dokumente informiert. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in der Regel innerhalb von drei Monaten einen Bescheid mit dem Ergebnis. Im Falle des beschleunigten Fachkräfteverfahrens sind zwei Monate Bearbeitungszeit vorgesehen.

Die Bearbeitung kann sich verlängern, wenn keine Informationen über die Inhalte der ausländischen Berufsqualifikation zur Verfügung stehen oder begründete Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit bestehen. Die zuständige Stelle kann die benötigten Dokumente anfordern und in diesen Fällen die Bearbeitungsfrist einmalig angemessen verlängern. Ist es dem oder der Antragstellenden aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht möglich, die benötigten Dokumente (vollständig) vorzulegen, kann die zuständige Stelle die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auch durch sonstige Verfahren (z. B. eine Qualifikationsanalyse) feststellen. Die Qualifikationsanalyse kommt auch in Frage, wenn die Beschaffung der Dokumente mit einem unangemessenen zeitlichen und sachlichen Aufwand verbunden ist. Der Lauf der Frist ist in diesem Fall bis zur Beendigung des alternativen Verfahrens pausiert.

Die Ergebnisse des Anerkennungsbescheides

Am Ende der Gleichwertigkeitsprüfung gibt es drei mögliche Ergebnisse. Diese werden der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller im Anerkennungsbescheid mitgeteilt.

Ergebnis: Volle Gleichwertigkeit

Der Bescheid über die volle Gleichwertigkeit bestätigt, dass die Berufsqualifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers mit einem deutschen Referenzberuf voll gleichwertig ist. Das bedeutet, dass die zuständige Stelle bei der Prüfung keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Aus- oder Fortbildung und dem deutschen Referenzberuf festgestellt hat. Damit können Sie die Fachkraft genauso einsetzen wie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit einem entsprechenden deutschen Berufsabschluss. Auch der Zugang zu anschließenden Aufstiegsfortbildungen wird durch den Bescheid des Gleichwertigkeitsverfahrens erleichtert.

Ergebnis: Teilweise Gleichwertigkeit

Wird eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt, bestehen wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und deutschen Berufsqualifikation. Neben den Unterschieden zum deutschen Referenzberuf enthält der Bescheid in der Regel auch Angaben zu den Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die ausländische Berufsqualifikation erworben wurden. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, ob der deutsche Referenzberuf reglementiert oder nicht reglementierten ist.

Der deutsche Referenzberuf ist reglementiert:

Bei reglementierten Referenzberufen (z. B. Meister/innen) wird im Bescheid zusätzlich festgelegt, mit welcher Maßnahme die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden können. Antragstellende können beispielsweise einen Anpassungslehrgang als Kurs oder Arbeitspraxis im Betrieb absolvieren (Dauer: maximal drei Jahre). Bei reglementierten Berufen kann auch eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung in Frage kommen. Dabei werden bei einer Eignungsprüfung die Bereiche geprüft, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden. Bei einer Kenntnisprüfung können alle Inhalte des deutschen Referenzberufs geprüft werden, unabhängig davon, ob Unterschiede festgestellt wurden oder nicht.

Bei bestandener Eignungs- oder Kenntnisprüfung bzw. nach erfolgreich abgeschlossenem Anpassungslehrgang kann der Antragstellende einen Nachfolgeantrag (oder: Wiederaufnahmeantrag) bei der zuständigen Stelle einreichen. Diese überprüft, ob die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen wurden. Wenn dies der Fall ist, wird eine volle Gleichwertigkeit beschieden.

Der deutsche Referenzberuf ist nicht reglementiert:

Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt auch bei wesentlichen Unterschieden möglich. In diesem Fall können Sie entscheiden, ob die bestehenden Fähigkeiten und Kenntnisse für die Ausübung der Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen bereits ausreichen oder ob es sinnvoll ist, gezielte Maßnahmen zum Ausgleich der Unterschiede anzubieten. In unserer Rubrik Anpassungsqualifizierung können Sie nachlesen, worauf es bei der Auswahl der passgenauen Maßnahmen ankommt und wie eine Anpassungsqualifizierung konkret aussehen kann. Auch nach einer Anpassungsqualifizierung kann der oder die Antragstellende einen Nachfolgeantrag einreichen und so die volle Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf erhalten.

Allgemeine Informationen zur Anpassungsqualifizierung bei nicht reglementierten Berufen finden Sie in diesem Fachbeitrag des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT).

Ergebnis: Keine Gleichwertigkeit

Anträge können aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Zum Beispiel kann ein abschlägiger Bescheid erfolgen, wenn unter keinem Gesichtspunkt Vergleichbarkeiten zwischen den Berufsqualifikationen festgestellt werden können. In diesem Fall wird auf die zentralen wesentlichen Unterschiede hingewiesen und erläutert, warum kaum Überschneidungen mit dem deutschen Referenzberuf vorliegen. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie gemeinsam nach Alternativen zum Anerkennungsverfahren suchen. Dazu gehört die

  • Teilqualifizierung (Erlernen von einzelnen Modulen eines Ausbildungsberufs),
  • Nachqualifizierung (Heranführen an einen staatlich anerkannten Berufsabschluss),
  • Externenprüfung (Abschlussprüfung in einem deutschen Ausbildungsberuf nach längerer Berufserfahrung in diesem Bereich ohne Absolvieren der Ausbildung) und
  • (verkürzte) Berufsausbildung.
Vorliegende Informationen sind nicht ausreichend

Reichen die vorliegenden Informationen über die ausländische Qualifikation nicht aus, kann bei der zuständigen Stelle auch eine sogenannte Qualifikationsanalyse durchgeführt werden.

Gründe hierfür können sein, dass

  • erforderliche Nachweise oder Informationen aus unverschuldeten Gründen nicht vorgelegt werden können,
  • die Vorlage bzw. die Beschaffung von Unterlagen mit einem unangemessenen zeitlichen und sachlichen Aufwand verbunden ist oder
  • der Lehrplan nicht alle erforderlichen Informationen enthält, die für den Vergleich mit dem deutschen Referenzberuf notwendig sind.

Bei der Qualifikationsanalyse werden durch geeignete Verfahren maßgebliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen, die für die Ausübung des betreffenden Berufs typisch und damit zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind. Im Rahmen einer Qualifikationsanalyse können zum Beispiel Arbeitsproben oder Fachgespräche durchgeführt werden. Welches Instrument zum Einsatz kommt, hängt von der Art der festzustellenden Qualifikationen ab und wird von der zuständigen Stelle festgelegt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen in die Gleichwertigkeitsprüfung ein. Qualifikationsanalysen können sowohl für den gesamten Beruf als auch für einzelne Teilbereiche durchgeführt werden. Dies hängt in der Regel davon ab, welche erforderlichen Informationen der zuständigen Stelle zur Verfügung stehen.

Wie die Qualifikationsanalyse im Detail abläuft, zeigt Ihnen diese Infografik des Netzwerks Qualifikationsanalyse (NetQA).

Einen Erfahrungsbericht zum Thema Qualifikationsanalysen finden Sie in diesem Video des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Kosten und Finanzierung

Im Rahmen einer Qualifikationsanalyse entstehen weitere Kosten für den Antragssteller bzw. die Antragstellerin. Wie hoch diese sind, hängt von den benötigten Materialien, Räumlichkeiten etc. ab. Neben Fördermöglichkeiten für das gesamte Anerkennungsverfahren, bieten diverse Stellen und Stiftungen (Jobcenter, Sonderfonds Qualifikationsanalysen) finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten speziell für die Qualifikationsanalyse an. Weitere Informationen zu den Kosten und der Finanzierung des Anerkennungsverfahren finden Sie in unserer gleichnamigen Rubrik.