Eine Hand wäscht die andere
Frau Ribes hatte bereits einen Antrag auf Anerkennung ihrer Ausbildung in Spanien gestellt, als sie zur Praxis von Dr. Christof Schirra kam. Dieser ließ sich die Chance nicht entgehen und half bei dem weiteren Verfahren. Da der Beruf der zahnmedizinischen Fachangestellten kein reglementierter Beruf ist, konnte Frau Ribes sogleich im Team mitarbeiten. Dr. Schirra ist es jedoch wichtig, dass er seine Helferinnen überall einsetzen kann. Deswegen unterstützt er nicht nur das Anerkennungsverfahren sondern auch weitere Kurse zur Hygiene und zum Röntgen. Für diese übernahm er auch gerne die Kosten.
Teilweise und vollständige Gleichwertigkeit
Der wesentliche Unterschied zwischen der spanischen und der deutschen Berufsordnung besteht bei zahnmedizinischen Fachangestellten im kaufmännischen Teil. Ohne diesen kann die Zahnärztekammer nur eine Teilanerkennung bescheinigen. Doch nach Bestehen des kaufmännischen Kurses kann auf einen Folgeantrag die vollständige Gleichwertigkeit beschieden werden. Alternativ zu diesem Vorgehen kann das Anerkennungsverfahren auch erst begonnen werden, wenn der Kurs schon belegt wurde. Dies würde den Schritt der Teilanerkennung sparen.
Das richtige Kursmanagement
Der Kurs für den Abrechnungsbereich ist jedoch in vielen Regionen sehr beliebt und häufig für Anerkennungsverfahren im medizinischen Bereich benötigt. Dadurch können Wartezeiten für die Kursteilnahme entstehen, die das Verfahren verlängern. Im Fall von Frau Ribes wurden deshalb zunächst die freiwilligen Kurse zum Röntgen und zur Hygiene belegt. Bei der Klärung, ob diese Kurse bereits vor der vollständigen Anerkennung besucht werden dürfen, stand Herr Plöger von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, die für die Anerkennung der zahnmedizinischen Fachangestellten zuständig ist, mit Rat und Tat zur Seite.
Ein gangbarer Weg
Für Dr. Schirra ist klar: Das Anerkennungsverfahren ist ein guter Weg, um dringend benötigte Fachangestellte für seine Praxis zu bekommen. Sich bezüglich des Verfahrens ein wenig auszukennen, ist dabei sehr hilfreich. Sein Fazit: Gute Mitarbeiterinnen, die überall eingesetzt werden können, lassen sich auf diese Weise gewinnen.
Auf einen Blick |
Branche: Zahnmedizin Anerkannter Beruf: zahnmedizinische Fachangestellte Standort: Düsseldorf Beschäftigte: 6 Mitarbeiter |
Kontakt:
Zahnarztpraxis Dr. Christof Schirra
Bankstraße 6
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211 4980148
E-Mail: info@dr-christof-schirra.de
Homepage: http://www.dr-christof-schirra.de/