Anerkennungszuschuss geht in die Verlängerung und wird ausgeweitet

Der Anerkennungszuschuss des Bundes geht in die nächste Runde: Die heute im Bundesanzeiger veröffentlichte neue Richtlinie tritt zum 1. Oktober 2019 in Kraft. Mit ihr werden die Fördermöglichkeiten erweitert.

Der Anerkennungszuschuss des Bundes hat sich in seiner Erprobungsphase seit Dezember 2016 als Förderinstrument bewährt. Über 6.200 Anträge wurden bisher gestellt. Zwei Drittel der Antragstellenden sind erwerbstätig, knapp die Hälfte stammt aus dem dualen Bereich.

Mit der neuen Förderrichtlinie, die am 1. Oktober 2019 in Kraft tritt, werden die Fördermöglichkeiten erweitert: Künftig wird es auch möglich sein, Zeugnisbewertungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) fördern zu lassen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) reagiert damit auf die häufige Nachfrage nach Zeugnisbewertungen für Studienabschlüsse aus dem nicht reglementierten Bereich. So legen potenzielle Arbeitgeber z. B. bei wirtschaftswissenschaftlichen Studienfächern oder bei Ingenieurinnen und Ingenieuren, die auch ohne Anerkennung eine Anstellung bei Unternehmen erhalten können, großen Wert auf die Vergleichbarkeit mit den hiesigen Abschlüssen.

Die Höhe des Fördersatzes bleibt unverändert bei 600 Euro. Aktualisierte Formulare werden auf der Informationsseite zum Anerkennungszuschuss in Kürze zur Verfügung stehen.

Meldung übernommen von Anerkennung in Deutschland

Weitere Informationen: Richtlinie Anerkennungszuschuss