Länderprofil
Abbildung Japan 1947

Japan

Gültigkeit Seit 01.01.1947
Amtssprache Japanisch

Beschreibung

Das japanische Bildungssystem ist stark zentralisiert. Für die Ausarbeitung von Bildungsplänen und deren Umsetzung ist das Bildungsministerium verantwortlich. Das japansiche Bildungssystem verfügt über vier Stufen. Die 6-jährige Grundschule (小学校 shōgakkō) und die 3-jährige Mittelschule (中学 chūgakkō) sind für alle Schüler/innen verpflichtend. Anschließend können eine 3-jährige Oberschule und eine 4-jährige Hochschule bzw. ein technisches Institut besucht werden.

Nach Besuch der ersten 9 Schuljahre und dem Erwerb des Grundschulabschlusszeugnis (卒業証明書 Sotsugyoshomeisho), steht es den Schüler/innen offen, ob sie sich für eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Oberschule entscheiden. Neben der Möglichkeit, für weitere 3 Jahre eine allgemeine Sekundarschule (高等学校  kōtō gakkō) zu besuchen, um anschließend die allgemeine Hochschulreife (卒業証明書 Sotsugyoshomeisho) zu erwerben, können die Schüler/innen an den beruflichen und technischen Sekundarschulen in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Technik, Wirtschaft, Marine und Fischerei folgende berufsqualifizierende Abschlüsse erwerben: Den beruflichen Oberschulabschluss (高校卒業資格 Kōkō sotsugyō shikaku) nach Absolvierung der 3-jährigen beruflichen Oberschule (高等専修学校 koto senshu gakko); das Zertifikat (証明書shomeisho) nach der Absolvierung der 1-jährigen Berufsschule (各種学校 kakushuukakko); oder Associate Degree  (準学士 Jungakushi) nach erfolgreicher Teilnahme an der 5-jährigen Technischen Fachhochschule (高等専門学校 kōtō semmon gakkō).

Des Weiteren können sowohl Absolventen der beruflichen Oberschule (高校卒業資格 Kōkō sotsugyō shikaku) als auch Inhaber der allgemeinen Hochschulreife (卒業証明書 Sotsugyoshomeisho) eine Berufsausbildung an einem Technischen Institut (専修学校 senshu gakko) absolvieren. Die Ausbildung dauert 2 bis 4 Jahre und führt zu einem Technical Associate Degree-Abschluss  (専門士 Senmonshi). Alternativ können sich Abitur- und beruflichen Oberschulabsolventen an der 2 bis 3-jährigen Kurzhochschule (短期大学 tanki daigaku) einschreiben und den Abschluss Associate Degree  (準学士 Jungakushi) erweben.

Landesspezifische Besonderheiten

Die japanischen Schulen und Hochschulen unterstehen dem Bildungsministerium. Das Schulsystem basiert auf einem Grundgesetz zur Bildung aus dem Jahr 1947; dieses Gesetz wurde in den folgenden Legislaturperioden nachgebessert, um allen Studierenden eine Ausbildung an einer höheren Schule zu ermöglichen. Das japanische Schulsystem wird auch als 6-3-3-4-System bezeichnet. Die Schulpflicht beträgt neun Jahre und ist kostenfrei. Das Schuljahr ist an öffentlichen Schulen in Trimestern eingeteilt. Während der Schulpflichtzeit gibt es anders als in Deutschland kein Sitzenbleiben, d.h. jeder Schüler wird automatisch versetzt.

Die meisten Grund- und Mittelschulen werden von den jeweiligen Gemeinden getragen und finanziell vom Staat unterstützt, um im ganzen Land eine einheitliche Grundausbildung (während der Schulpflicht) zu ermöglichen. Die Grundschule (小学校, shôgakkô) dauert sechs Jahre. Eingeschult werden die Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahrs. Nach der Grundschule besucht man die dreijährige Mittelschule (中学, chûgakkô). Zwar endet mit der Mittelschule die Schulpflicht, jedoch besuchen etwa 97 % aller Mittelschulabgänger die dreijährige Oberschule (高等学校, kôtô gakkô). Der Zugang zu einer Oberschule ist generell durch eine Aufnahmeprüfung geregelt, wobei sich der Ruf und das Ausbildungsniveau der Oberschule im Schwierigkeitsgrad der Aufnahmeprüfung widerspiegeln. Daher besuchen viele Schüler/innen (je nach Jahrgangsstufe 30 – 60 %) zusätzlich zum regulären Schulunterricht an durchschnittlich 2 – 3 Tagen in der Woche (jeweils etwa 2 Stunden) eine Privatschule (auf der Grund- und Mittelschulebene juku, auf der Oberschulebene yobikô), um mit diesem Nachhilfeunterricht die Chancen im Wettbewerb um die Aufnahme in die gewünschte Oberschule bzw. Universität zu verbessern. Der zentrale Zweck dieser Einrichtungen besteht darin, Schüler auf die Anforderungen der Aufnahmetests vorzubereiten. Vor allem die letzten zwei Jahre der Pflichtschulzeit dienen der intensiven Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung zur Oberschule.

Der Abschluss der Oberschule qualifiziert formal zum Eintritt in eine Universität. Allerdings gibt es keine Abschlussprüfung im eigentlichen Sinn, sondern man erwirbt den Abschluss durch regelmäßige Teilnahme am Unterricht und durch Bestehen von Klassenarbeiten. Wie bei den Oberschulen ist auch bei allen Universitäten die Zulassung zum Studium an das Bestehen einer Aufnahmeprüfung geknüpft. Etwa ein Drittel aller Oberschulabgänger geht auf eine Hochschule (大学, daigaku), welche nach vier Jahren mit dem Bachelor (学士, gakushi) abschließt. Nur wenige Studenten schließen daran einen Masterkurs (大学院, daigakuin, zwei Jahre) an und erhalten den Mastergrad (修士, shûshi), noch weniger einen Doktorkurs (meistens drei Jahre) für den Doktortitel (博士, hakushi). Ein höherer Bildungsabschluss wirkt sich selten positiv, und durch das höhere Einstiegsalter mitunter negativ auf die Karriere aus. Umgekehrt gibt es in Japan beliebte, verkürzte Studiengänge. Daher hat sich als weiterer Hochschultyp neben der Universität die überwiegend zwei- (in Ausnahmefällen auch drei-) jährige Kurzuniversität (tanki daigaku, engl. Junior College) etabliert. Die Studienangebote konzentrieren sich weitgehend auf Geistes-, Sozial- und Hauswirtschaftswissenschaften. Etwa 90 % der Studierenden sind weiblich. Der Associate Degree (jungakushi) ist berufsqualifizierend; er bildet aber auch den Übergang in das 3. Studienjahr des Bachelorstudiums an einer Universität. Ein dritter Hochschulweg ist die fünfjährige Technische Fachhochschule (高等専門学校, kôtô senmon gakkô, engl. college of technology), welche nach der Mittelschule besucht werden kann und eine Ausbildungsdauer von 5 Jahren hat. Diese ist eine Art Kombination aus einer zweijährigen beruflichen Oberschule und einer dreijährigen Hochschule. Wegen des deutlichen Berufsbezugs wird sie hier den beruflichen Schulformen zugerechnet. Auch hier wird der Associate Degree erlangt. Die Art des Universitätsabschlusses ist nicht unbedingt wichtig, da die japanischen Unternehmen bereits etwa ein Dreivierteljahr vor Ende der Universitätszeit ihre neuen Mitarbeiter/innen rekrutieren und die meisten Studenten bereits vor ihrem Abschluss wissen, wo sie arbeiten werden. Für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist es weniger bedeutsam, welche fachlichen Kompetenzen man aus der Schul- oder Studienzeit mitbringt, sondern vor allem, welche Schule oder Universität man besucht hat. Soweit Berufsbildung in Schulen stattfindet, bleibt sie ein nachgeordneter Teil des allgemeinen Schulsystems.

Neben den oben genannten Institutionen der Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung gibt es auch vorwiegend private, gewinnorientierte Bildungseinrichtungen, die als "Fachschulen" und "Verschiedenartige Schulen" bekannt sind. Diese bieten eine Vielzahl von praktischen, beruflichen und technischen Bildungsprogrammen an und reagieren so viel flexibler als das öffentliche Schulsystem auf die vielfältigen Bildungsbedürfnisse sowie auf die wechselnden Nachfrageverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die Fachschulen bieten verschiedene Fachschulkurse an, welche sich nach ihrem Eingangsniveau in drei Kategorien unterscheiden lassen: Die „Oberschul“-Variante der Fachschule (kôtô senshû gakkô, engl. upper secondary special training school) setzt nur den Mittelschulabschluss voraus und kann als Ersatz für die (berufliche) Oberschule besucht werden. Bei der weitaus überwiegenden Zahl der Fachschulen handelt es sich um postsekundäre Einrichtungen, die als Eintrittsvoraussetzung den Oberschulabschluss verlangen. Die Popularität dieser vergleichsweise berufs- und praxisorientierten Ausbildung wird an ständig steigenden Studierendenzahlen deutlich. Fast jeder sechste Oberschulabgänger absolviert mittlerweile eine zweijährige Fachschulausbildung (senmon katei, engl. special training college). Dieser Bereich des tertiären Bildungssystems expandiert weiterhin am stärksten. Der Staat fördert diese Entwicklung dadurch, dass Absolventen einen quasi-akademischen Titel (jun-gakushi), identisch mit dem der Kurzuniversitäten, verliehen bekommen. Damit verringert sich auch die Kluft im Ansehen zwischen beruflicher und akademischer Bildung.

Eine dritte Kategorie von Fachschulen (ippan katei, engl. general courses) bietet Kurse an, die keine besondere Eingangsqualifikationen voraussetzen und jedem Interessenten offen stehen. Auch diese Kurse werden überwiegend von Oberschulabsolventen belegt. Oftmals bieten die Fachschulen nicht nur eine, sondern mehrere dieser Kursarten an. Das inhaltliche Spektrum des Kursangebots der Fachschulen ist außerordentlich heterogen. Quantitativ besonders bedeutsam sind technische Kurse in Datenverarbeitung und Softwareentwicklung, Kurse im Gesundheitswesen für Krankenpflegeberufe, hauswirtschaftliche Kurse, Kurse für Modedesign und Textilverarbeitung, Wirtschafts- und Verwaltungskurse für Buchhalter/innen und Sekretärinnen sowie Fremdsprachenkurse. Bei dem Schultyp der Verschiedenartigen Schule (kakushu gakkô; engl. miscellaneous schools) handelt es sich um eine Restkategorie, unter die Ausbildungsinstitutionen mit sehr heterogenen Angeboten an Fächern und Fachrichtungen fallen, von denen nur wenige im engeren Sinne berufliche Qualifikationen vermitteln. Die Verschiedenartige Schule kann nach Abschluss der Mittelschule besucht werden. Ein Teil der Kurse dauert nur einige Monate, viele aber auch über ein Jahr. In formaler Hinsicht stellt der Staat nur geringe Anforderungen (im Hinblick auf Kursumfang, Vorbildung, Curricula) an diesen Schultyp. Die quantitativ bedeutsamsten Kurse sind die Fahrschulen zum Erwerb eines Führerscheins und die Einrichtungen zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung zur Universität (yobikô). Nur ein kleiner Teil der Verschiedenartigen Schulen bietet Kurse an, die im weitesten Sinne berufliche Qualifikationen in den Bereichen Industrie, Landwirtschaft, Gesundheitswesen und Hygiene, Erziehungs- und Sozialwesen, Hauswirtschaft und Kultur vermitteln.

Historische Entwicklung

Änderung des Berufsbildungssystems von 1947 bis 2017
Gültigkeit: 01.01.1947 - 01.01.2017

Beschreibung

1947   Das Bildungsgesetz sowie das Schulbildungsgesetz. Erstere definiert Grundprinzipien der Bildung: Chancengleichheit, Schulpflicht, Koedukation, Schulbildung und soziale Bildung, Verbot parteipolitischer Bildung, Verbot religiöser Erziehung einer bestimmten Religion in den nationalen und lokalen öffentlichen Schulen und Verbot von unrechter Steuerung der Bildung. Das Schulbildungsgesetz definiert die Arten der formalen und informellen Bildungseinrichtungen.

1950   Gründung des Kurzhochschulsystems

1951    Etablierung des Berufsbildungsförderungsrechts. Die Regierung stellte Mittel für die Erweiterung und Verbesserung gewerblicher Oberschulen sowie für die Errichtung landwirtschaftlicher Oberschulen zur Ausbildung und Sicherung unabhängiger Landwirte zur Verfügung.

1954    Erteilung von Standardregelungen für die Gründung von Kurzhochschulen

1957    Das Ausbildungszulagengesetz für Lehrer/innen an nationalen und lokalen öffentlichen Sekundarschulen, die sich in der beruflichen Bildung der Landwirtschaft oder der Fischerei engagieren; In der Revision von 1958 auf die berufliche Bildung des Ingenieurwesens und der Handelsmarine erweitert.

1962    Gründung von Technischen Fachhochschulen, um nach fünf Jahren konsistenter Berufsbildung Sekundarschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

1976     Richtlinien für die Gründung von Berufsschulen

1998     Änderungen des Schulbildungsgesetzes ermöglichten die Einführung einer kombinierten sechsjährigen Sekundarschule, die sowohl die Unter- als auch die Oberstufe abdeckt (einschließlich der Fachschulen).

2006      Überarbeitung der Bildungsgrundsätze: Der „Associate Degree“ wird nun an Kurzhochschulabsolventen vergeben

2014      Schaffung neuer Rahmenbedingungen für die Berufsbildung: Der MEXT-Minister (Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology) zertifiziert neue praxisnahe Berufskurse, die in enger Zusammenarbeit mit der Industrie und der Wirtschaft angeboten werden. Im August 2014 wurden 470 Schulen und 1365 Kurse mit der Neuregelung eingetragen.

2015      Das Super Professionelle Hochschulprojekt (SPH): Spezielle staatliche Finanzierung (3-5 Jahre) von 16 Fachoberschulen mit fortgeschrittenen Kursen in Landwirtschaft, Technik, Handel, Fischerei, Hauswirtschaftslehre, Krankenpflege und Sozialwesen.