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In Schweden wird zwischen der beruflichen Erstausbildung für Jugendliche (bis 19 Jahre) und der Berufsausbildung für Erwachsene (ab 19 Jahren) unterschieden. Zuständig für das gesamte öffentliche Bildungswesen ist das Ministerium für Bildung und Forschung (Utbildningsdepartementet). Ausnahmen hiervon gibt es im Agrarbereich, für den das Landwirtschaftsministerium zuständig ist, und bei der Offiziersausbildung, das in der Verantwortung des Verteidigungsministeriums liegt.
Berufliche Erstausbildung für Jugendliche (bis 19 Jahre)
Seit der Reform der Sekundarstufe 2011 gibt es 18 landesweite Ausbildungsprogramme im Rahmen der Sekundarschule, darunter 12 berufsbildende Programme und sechs Programme, die auf eine anschließende Hochschulbildung abzielen. Diese berufsbildenden Programme dauern drei Jahre und müssen betriebliche Ausbildungsabschnitte von mindestens 15 Wochen umfassen. Parallel hierzu ist 2011 ein Lehrlingsausbildungsprogramm (YA-Jobb) in der Sekundarschule eingeführt worden (erste Pilotversuche haben hierzu bereits 2008 begonnen), bei dem mindestens 50 Prozent der Ausbildung im Betrieb erfolgen. Ebenso wie bei den berufsbildenden Ausbildungsgängen wird den Absolventen bei erfolgreichem Abschluss der Lehrlingsausbildung ein Berufsabschlusszeugnis der Sekundarstufe II (yrkesexamen) ausgestellt. Durch die Absolvierung von Zusatzkursen kann in den berufsbildenden Kursen die Hochschulreife (slutbetyg fran gymnasiskola) erworben werden.
Berufsausbildung für Erwachsene (ab 19 Jahren)
Angebote der Beufsbildung für Erwachsene existieren in vielen verschiedenen Formen und werden diversen Betreibern angeboten.
Im Bereich des öffentlichen Schulwesens gibt es die kommunale Erwachsenenbildung (Komvux) sowie Angebote für Erwachsene mit Lernschwierigkeiten (Särvux). Hier können Bildungsabschlüsse aus dem Sekundarbereich nachgeholt werden: ein Äquivalent zum Abgangszeugnis der Grundschule (slutbetyg fran grundskola) und ein Äquivalent zum Abgangszeugnis der Sekundarschule (slutbetyg fran gymnasiskola). Die Lehrpläne richten sich nach den Vorgaben der beruflichen Erstausbildung, sind aber auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst.
Postsekundäre berufsbildende Ausbildungsgänge (yrkesutbildningar), bis zum 1. Juli 2009 auch „qualifizierte Berufsausbildung“ (kvalificerad yrkesutbildning, KY) genannt, werden von diversen Bildungsanbietern (Universitäten, höherer Berufsbildungsinstitutionen, Kommunen, Landesräte oder private Bildungseinrichtungen) ein- bis zweijährig, ggf. auch kürzer, angeboten. Nach einem einjährigen Programm kann ein „higher vocational qualification“ (högre yrkesutbildning examen) erworben werden, nach Absolvierung eines zweijährigen Kurses ein „advanced higher vocational qualification“ (advancerad högre yrkesutbildning examen). Die Voraussetzung für die Aufnahme einer „Berufshochschulausbildung“ ist ein Sek. II-Abschluss oder ein beruflicher Hintergrund.
Ergänzungsausbildungen (kompletterande utbildning) sind eine Ausbildungsform außerhalb des öffentlichen Bildungswesens, die von unabhängigen, privaten Bildungsanbietern angeboten werden. Die 200 Stunden bis 2 Jahre und länger dauernden Programme führen zu keiner formale Berechtigung zur weiteren Fortbildung, sondern bieten eher eine Vorbereitung auf ein Hochschulstudium oder den Eintritt in den Arbeitsmarkt.
Berufliche Bildungsgänge der Volkshochschulen (folkhögskolor) werden von unabhängigen Erwachsenenbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft angeboten, die eine breite Vielfalt an Bildungsgängen für Erwachsene von unterschiedlichster Dauer anbieten.
Lehrlingsausbildungsähnliche Ausbildungsgänge, die zum Erwerb eines Gesellen- oder Facharbeiterbriefs in der jeweiligen Branche führen, werden von den jeweiligen paritätischen Berufsbildungsausschüssen (Ausschüssen der Sozialpartner auf Branchenebene) angeboten. Diese Ausbildungsgänge werden auch im Bereich der Validierung früher erworbener Kenntnisse oder im Ausland durchlaufener Ausbildung eingesetzt und führen in einigen Berufen zum Erwerb eines Gesellen- oder Facharbeiterbriefs.
Schulbildung in Schweden ist mit Ausnahme der Vorschule und der Hochschule kostenfrei. Eines der Ziele des schwedischen Bildungssystems bestand bislang darin, eine Kluft zwischen der beruflichen und der allgemeinen Bildung zu vermeiden. Demzufolge hat sich ein integriertes Gesamtschulsystem herausgebildet, bei dem Schüler in verschiedenen Bildungsgängen nicht voneinander getrennt werden und alle Schüler selbst in der Sekundarstufe II verpflichtet sind, gemeinsame Kernfächer zu belegen. Alle Schüler sollen unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrem sozioökonomischen Hintergrund entsprechend dem schwedischen Schulgesetz gleichwertigen Zugang zu Schule und Unterricht haben. Auch Erwachsene haben ein Recht auf Ausbildung.
Seit der Schulreform von 2011 entwickelt sich Schweden mehr und mehr von einem integrierten Gesamtschulsystem der Sekundarstufe II zu einer Trennung zwischen allgemeinen und beruflichen Bildungsgängen. Der Schwerpunkt liegt hierbei bei der Qualitätssteigerung der beruflichen Bildung. So wurde sowohl die Anzahl als auch die Stundenzahl der allgemeinbilden Kernfächer in den berufsbildenden Bildungsgängen reduziert. Auch wurde das gesamte Angebot neu strukturiert. Von den 18 Bildungsgängen sind nun 12 berufsbildend ausgelegt. Zudem wurde die seit 1994 eingestellte Lehrlingsausbildung (YA Jobb) wiederbelebt. Das Ziel ist eine Erhöhung der direkten Berufsqualifikation. Bis jetzt wird diese Lehrlingsausbildung jedoch nur sehr wenig angenommen.
Alle berufsbildenden Kurse schließen seit 2011 ebenso wie die Lehrlingsausbildung mit einem Berufsabschlusszeugnis ab.
Aktuelle Schlüsselzahlen zur Bildung in Schweden sind in der statistischen Datenbank des UNESCO Institute for Statistics (UIS) zu finden.
Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung und Forschung gibt es zwei zentralstaatliche Verwaltungsbehörden mit Verantwortlichkeiten im Bereich der beruflichen Bildung: das Zentralamt für Kinderbetreuung, Schule und Erwachsenenbildung (Skolverket) sowie die Schulaufsichtsbehörde (Skolinspektionen). Während das Zentralamt für Kinderbetreuung, Schule und Erwachsenenbildung hauptsächlich für die Erarbeitung von Leitdokumenten (Stoffpläne, Curricula, Benotungskriterien) zuständig ist, obliegt der Schulaufsichtsbehörde die Qualitätssicherung. Im Rahmen des seit 1990 vermehrten Trends der Dezentralisierung und Delegation von Zuständigkeiten tragen die 290 Kommunen die übergreifende Verantwortung für die Durchführung und Entwicklung der Bildungstätigkeiten innerhalb des Schulsystems für im Rahmen der vom Zentralamt festgelegten Leitlinien und Curricula und sind verantwortlich für Schulverwaltung und -organisation.
Im Juli 2009 wurde das Berufshochschulamt (Myndigheten för Yrkeshögskolan) gegründet, das alle postsekundären Formen der Beufsbildung administrativ bündelt.