Novelle der Beschäftigungsverordnung
Seit Juli 2013 wird Fachkräften mit Berufsausbildung aus Nicht-EU-Ländern der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Voraussetzung dafür ist die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Bildungsabschlusses nach dem BQFG und ein Engpass auf dem deutschen Arbeitsmarkt in dem entsprechenden Beruf. Hat die Bundesagentur für Arbeit einen solchen Engpass identifiziert, erteilt sie die Zustimmung zur Erwerbstätigkeit in Deutschland ohne vorherige Vorrangprüfung.
Unter folgendem Link finden Sie die Liste mit Engpassberufen der Bundesagentur für Arbeit ("Positivliste").