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Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Das BIBB präsentiert sich der Berufsbildungsfachwelt mit einem neu gestalteten Internetangebot, das im Design und hinsichtlich der Navigation nach modernsten Standards weiterentwickelt wurde.