Historische Entwicklung:
Berufsbildungssystem von 1992 bis 2004
Gültigkeit:
16.12.1992 bis 31.12.2004
Abbildung zum historischen Berufsbildungssystem:
Beschreibung der Reform:
Neues Schulgesetz
Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung ist der Abschluss der 9-jährigen Pflichtschule. Die berufliche Ausbildung erfolgt in drei verschiedenen Schultypen, die Berufsausbildungsgänge mit einer Dauer zwischen zwei und drei Jahren anbieten:
- In der Regel werden an den Berufsmittelschulen (tsch. střední odborná učiliště, SOU) 2- bis 3-jährige Ausbildungsgänge angeboten, die vorwiegend in den handwerklichen Bereich fallen. Absolventen dieser Ausbildung erhalten ein Výuční List (Lehrbrief).
- An den 3- bis 4-jährige Berufsoberschulen (tsch. střední odborné škola, SOŠ) können sowohl Ausbildungsgänge in technischen Berufen wie z.B. Maschinenbau, Elektrotechnik, Informations- und Telekommunikationstechnologie als auch in Dienstleistungs- und kaufmännischen Berufen (Bank, Handel und Management) ausgewählt werden. Die praktischen Ausbildungsanteile finden entweder in Betrieben oder in den Lehrwerkstätten der Schulen statt. 3-jährige Bildungsgänge schließen mit einem Vysvědčení o závěrečná zkouška ab, nach insgesamt 4 Jahren können die Schüler/-innen auch gleichzeitig die Hochschulzugangsberechtigung (Vysvědčení o maturitní zkouška) erwerben.
Absolventen einer 3-jährigen Ausbildung einer Berufsmittelschule oder Berufsoberschule können an sogenannten Aufbauschulen (tsch. Nástavbové studium) binnen 2 Jahren das Reifezeugnis (tsch. Vysvědčení o maturitní zkouška) erwerben.
- An den höheren Berufsfachschulen (tsch. vyšší odborná škola, VOŠ) können Jugendliche mit Hochschulreife seit 1995 in 2 bis 3,5 Jahren berufliche Bildungsgänge belegen, die in etwa dem deutschen Fachschulniveau entsprechen. Für den Abschluss (Absolutorium) werden Prüfungen in beruflichen Fächern und in einer Fremdsprache abgelegt sowie eine Abschlussarbeit verlangt. Dem erfolgreichen Absolventen wird der Titel "Diplomovaný specialista" (DiS) verliehen.