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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird zum zweiten Mal gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Unternehmen für ihr betriebliches Engagement im Bereich der beruflichen Anerkennung auszeichnen. Betriebe, die Fachkräfte bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen unterstützen, können sich bis zum 31. Mai 2018 auf den Unternehmenspreis „Wir für Anerkennung“ bewerben.
Bereits zum zweiten Mal fand am 24. September 2018 in Berlin unser Unternehmenspreis »Wir für Anerkennung« statt. Die drei Preisträger wurden für ihr betriebliches Engagement im Bereich der beruflichen Anerkennung ausgezeichnet. Die Unternehmen setzen erfolgreich die berufliche Anerkennung als Instrument der Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung ein und zeigen zudem wie auf vorbildliche Weise die Integration der ausländischen Fachkräfte gelingen kann. Dr. Achim Dercks, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel MdB und Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks würdigten die drei Preisträger.
Dieses Jahr wird zum ersten Mal der Unternehmerpreis "Wir für Anerkennung" verliehen. Die Preisverleihung findet am 21. Juni 2017 im Rahmen der Tagung >>5 Jahre Anerkennungsgesetz - gelernt ist gelernt!<< mit Bundesministerin Johanna Wanka sowie den Präsidenten von DIHK und ZDH, Eric Schweitzer und Hans Peter Wollenseifer, in Berlin statt. Bewerbungen können vom 1. März bis 30. April 2017 online unter www.anerkennungspreis.de eingereicht werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zeichnete am 21.6.2017 gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vier Unternehmen für ihr betriebliches Engagement im Bereich der beruflichen Anerkennung aus.
Mehr als 50 Unternehmen, die ausländischen Fachkräfte bei der Berufsanerkennung unterstützen, haben das Arbeitgebersiegel „Wir fördern Anerkennung“ erhalten. Die Siegelträger berichten über ihre Motivation, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu fördern.
Der Anerkennungszuschuss des Bundes geht in die nächste Runde: Die heute im Bundesanzeiger veröffentlichte neue Richtlinie tritt zum 1. Oktober 2019 in Kraft. Mit ihr werden die Fördermöglichkeiten erweitert.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ wurde am 12. Dezember 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01. April 2012 in Kraft.
Das Statistische Bundesamt hat heute die Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz veröffentlicht. Im Jahr 2015 wurden demnach 19.389 neue Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. Dies entspricht einer Steigerung um zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2012 wurden damit insgesamt bereits über 63.000 Anträge gestellt.
Die Ergebnisse des im Auftrag des BAMF veröffentlichten Flüchtlingsmonitoring (Endbericht) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass die Anerkennung ihrer Bildungsabschlüsse sich positiv auf die Arbeitsmarktintegration auswirkt. Mitgebrachte Kompetenzen und Bildungsabschlüsse und vor allem die Anerkennung letzterer können die Erwerbstätigkeitschancen erhöhen.