Länderprofil
Abbildung Tunesien 2008

Tunesien

Gültigkeit Seit 11.02.2008
Amtssprache Arabisch Die offizielle Amtssprache Tunesiens ist Arabisch. Französisch ist im gesamten Land als Handels- und Bildungssprache gebräuchlich. Während Arabisch als Unterrichtssprache in der Grundbildung genutzt wird, ist Französisch als Unterrichtssprache ab dem Lyzeum verpflichtend.

Beschreibung

Das tunesische Berufsbildungssystem ist zentralstaatlich organisiert und unterliegt vorwiegend der Verantwortung des Ministeriums für Berufsbildung und Beschäftigung (Ministère de la Formation Professionnelle et de l’Emploi). Einige berufsbildende Ausbildungsgänge liegen in der Zuständigkeit weiterer Ministerien wie beispielsweise dem Ministerium für Landwirtschaft und dem Ministerium für Gesundheit.

Die Kinder werden mit 6 Jahren eingeschult (in Tunesien besteht Schulpflicht) und vergleichbar einer Gesamtschule gemeinsam (d.h. keine Trennung in Haupt-, Realschule oder Gymnasium) unterrichtet. Offizielle Unterrichtssprache ist arabisch, französisch wird ab der 3. Klasse gelehrt. Am Ende der 9. Klasse erhalten die Schüler nach bestandenen Prüfungen das "Diplôme de Fin d'Etudes de l'Enseignement de Base" (vergleichbar mit dem deutschen Haupt- bzw. Realschulschulabschluss) und qualifizieren sich damit für die Sekundarschule. In der 10. und 11. Klasse werden die Schüler noch gemeinsam unterrichtet. Ab der 12. Klasse können sich die Jungen und Mädchen auf verschiedene Fachgebiete spezialisieren, in welchen sie auch das "Baccalauréat" (Abitur) ablegen.

Nach dem Abschluss der verpflichtenden neunjährigen Grundbildung (enseignement de base) können Jugendliche eine berufliche Erstausbildung von mindestens einem Jahr und maximal zwei Jahren absolvieren und dabei das "Certificat d’aptitude professionnelle – CAP“ erlangen. Die Dauer der Ausbildung hängt von den verschiedenen Fachrichtungen ab. Der vorherige allgemeinbildende Abschluss der Grundbildung (diplôme de fin de l’enseignement de base général) ist hierfür nicht verpflichtend.

Schüler, die die ersten zwei Jahre der allgemeinbildenden Sekundarstufe abgeschlossen haben, sowie Inhaber des CAP (vorausgesetzt es handelt sich um die gleiche Fachrichtung) können zwischen zwei weiteren beruflichen Ausbildungsgängen wählen. Dem "Brevet de Technicien Professionnel – BTP“ und dem "Baccalauréat professionnel

Die Ausbildung zum "Brevet de Technicien Professionnel – BTP“ dauert zwei Jahre. Das BTP ist ein rein beruflicher Abschluss; Absolventen erwerben keine Hochschulreife. Inhaber des BTP, die sich weiter qualifizieren wollen, können an der Abschlussprüfung zum „Baccalauréat professionnel“ teilnehmen. Bei Bestehen erhalten sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Wird dieser Abschluss über die "formation en temps plein" absolviert, beinhaltet die Gesamtdauer von 1800 Stunden 320 Stunden Praxisanteil (als Praktikum im Betrieb).

Die Ausbildung zum "Baccalauréat professionnel“, die zwei Jahre dauert, ist ein doppelt-qualifizierender Bildungsgang mit allgemeinbildenden und berufsfachlichen Elementen. Inhaber des „Baccalauréat professionnel“ können entweder direkt ins Berufsleben eintreten oder ihren Bildungsweg z.B. an einer Hochschule fortsetzen. Das „Baccalauréat professionnel“ liegt in der Verantwortung des Bildungsministeriums.

Absolventen der Sekundarschule (Inhaber des Baccalauréat) sowie Inhaber des "Baccalauréat Professionnel“ und des BTPs haben die Möglichkeit eine höhere Fachausbildung von mindesten zwei Jahren und maximal drei Jahren zu absolvieren. Die Dauer der Ausbildung hängt stark von den verschiedenen Fachrichtungen ab. Diese Ausbildung wird mit dem "Brevet de Technicien Supérieur – BTS“ abgeschlossen.

Ausbildungssuchende, die die Schulniveauvoraussetzungen nicht erfüllen und für die der Zugang zur beruflichen Erstausbildung nicht offen steht, haben die Möglichkeit eine vorbereitende Ausbildung von mind. sechs Monaten bis maximal ein Jahr zu absolvieren und dabei das "Certificat de Compétence – CC“ zu erwerben. Das „Certificat de Compétence“ eröffnet somit den Zugang zur beruflichen Erstausbildung.

Die Berufsabschlüsse können grundsätzlich auf drei verschiedene Arten erworben werden:

•             über die sog. "formation en temps plein“, einer vorwiegend schulischen Ausbildung in einer Berufsschule (Établissement de Formation), die mit einem Praktikum im Betrieb beendet wird.

•             über die sog. "Alternance“, eine duale Ausbildung, die zum Teil im Betrieb und zum anderen Teil in einer Berufsschule (Établissement de Formation) stattfindet.

•             über die sog. "formation par voie d‘apprentissage “, einer vorwiegend betrieblichen Lehre, die zum großen Teil im Betrieb und zum anderen Teil in einer Berufsschule (Établissement de Formation) stattfindet.

In der Regel findet die Mehrheit der Ausbildungen über die sog. „formation en temps plein“ und die sog. „Alternance“ statt. Die sog. „formation par voie d‘apprentissage“ stellt in Tunesien eine Ausnahme dar. Nur bei wenigen Ausbildungsgängen die zum „Certificat d’aptitude professionnelle – CAP“ führen, ist diese Art der Ausbildung zulässig. Ausbildungsgänge im Rahmen der "formation par voie d‘apprentissage“ dauern in der Regel zwischen 2 und 3 Jahren.

Die Berufsschulen in Tunesien können in staatlicher oder in privater Trägerschaft sein, wobei sich die Mehrheit der Berufsschulen in staatlicher Trägerschaft befindet.

Im Hochschulbereich gibt es seit 2002 einen angewandten Bachelor "Licence Appliquée", welcher sowohl zum Eintritt in den Arbeitsmarkt ausbildet, als auch die Fortsetzung eines Hochschulstudiums in einem Masterstudiengang "Mastère professionnel" ermöglicht. Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Gestaltung und Organisation des Studiums in den angewandten Bachelor-Studiengängen erfolgt in Partnerschaft mit dem beruflichen Umfeld, sodass die Studierenden ihre Ausbildungs- und Berufsprojekte schrittweise entwickeln können. Der angewandte Bachelor setzt sich aus theoretischen Kursen und praktischen Arbeiten zusammen. Der Praxisanteil des 3jährigen Studiums dauert 6 Monate und wird anhand von drei Pflichtpraktika absolviert.

In Tunesien müssen staatlich anerkannte Zeugnisse akkreditiert sein. Das Verfahren, um diese Akkreditierung zu bekommen, heißt "homologation“. Öffentliche und private Einrichtungen müssen ihre Anträge auf Akkreditierung und Gleichwertigkeit an das Ministerium für Berufsbildung und Beschäftigung einreichen. Die Genehmigungsbescheide werden vom Minister für Berufsbildung und Beschäftigung für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Die Verordnung zur Akkreditierung bzw. zur Aufhebung der Akkreditierung wird im Amtsblatt der Republik Tunesien veröffentlicht. Auf den Zeugnissen und Diplomen der Berufsausbildung sind die Nummer der Verordnung zur Akkreditierung anzugeben.

Landesspezifische Besonderheiten

Das tunesische Berufsbildungssystem ist stark an das französische Berufsbildungssystem angelehnt.

Aktuelle Reformprozesse

Im Jahr 2008 wurde das „Baccalauréat Professionnel“ eingeführt. Die zweijährige Ausbildung, die zum Baccalauréat Professionnel führt, steht Schülern des zweiten Sekundarschuljahres sowie Inhabern des CAP und BTP offen. Bis 2018 war das Baccalauréat Professionnel noch nicht umgesetzt.

Historische Entwicklung

Berufsbildungssystem von 1993 bis 2008
Gültigkeit: 17.02.1993 - 10.02.2008

Beschreibung

Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 93-10 vom 17. Februar 1993, Gesetz über die Lenkung der Berufsbildung (Loi n°93-10 du 17 février 1993, portant loi d’orientation de la formation professionnelle) hat das vorher existierende Berufsbildungssystem grundlegend reformiert.

Das tunesische Berufsbildungssystem unterlag vorwiegend der Verantwortung des Ministeriums für Berufsbildung und Beschäftigung (Ministère de la Formation Professionnelle et de l’Emploi). Einige berufsbildende Ausbildungsgänge lagen in der Zuständigkeit weiterer Ministerien, wie beispielweise dem Ministerium für Landwirtschaft und dem Ministerium für Gesundheit.

In Tunesien existierten drei verschiedene Abschlussarten im berufsbildenden Bereich, die auf verschiedene Niveaustufen erworben werden konnten.

Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 93-10 vom 17. Februar 1993, Gesetz über die Lenkung der Berufsbildung (Loi n°93-10 du 17 février 1993, portant loi d’orientation de la formation professionnelle) hat das vorher existierende Berufsbildungssystem grundlegend reformiert.

Das tunesische Berufsbildungssystem unterlag vorwiegend der Verantwortung des Ministeriums für Berufsbildung und Beschäftigung (Ministère de la Formation Professionnelle et de l’Emploi). Einige berufsbildende Ausbildungsgänge lagen in der Zuständigkeit weiterer Ministerien, wie beispielweise dem Ministerium für Landwirtschaft und dem Ministerium für Gesundheit.

In Tunesien existierten drei verschiedene Abschlussarten im berufsbildenden Bereich, die auf verschiedene Niveaustufen erworben werden konnten.

Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 93-10 vom 17. Februar 1993, Gesetz über die Lenkung der Berufsbildung (Loi n°93-10 du 17 février 1993, portant loi d’orientation de la formation professionnelle) hat das vorher existierende Berufsbildungssystem grundlegend reformiert. Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 93-10 vom 17. Februar 1993, Gesetz über die Lenkung der Berufsbildung (Loi n°93-10 du 17 février 1993, portant loi d’orientation de la formation professionnelle) hat das vorher existierende Berufsbildungssystem grundlegend reformiert.

Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 93-10 vom 17. Februar 1993, Gesetz über die Lenkung der Berufsbildung (Loi n°93-10 du 17 février 1993, portant loi d’orientation de la formation professionnelle) hat das vorher existierende Berufsbildungssystem grundlegend reformiert.

Das tunesische Berufsbildungssystem unterlag vorwiegend der Verantwortung des Ministeriums für Berufsbildung und Beschäftigung (Ministère de la Formation Professionnelle et de l’Emploi). Einige berufsbildende Ausbildungsgänge lagen in der Zuständigkeit weiterer Ministerien, wie beispielweise dem Ministerium für Landwirtschaft und dem Ministerium für Gesundheit.

In Tunesien existierten drei verschiedene Abschlussarten im berufsbildenden Bereich, die auf verschiedene Niveaustufen erworben werden konnten.

Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 93-10 vom 17. Februar 1993, Gesetz über die Lenkung der Berufsbildung (Loi n°93-10 du 17 février 1993, portant loi d’orientation de la formation professionnelle) hat das vorher existierende Berufsbildungssystem grundlegend reformiert.

Das tunesische Berufsbildungssystem unterlag vorwiegend der Verantwortung des Ministeriums für Berufsbildung und Beschäftigung (Ministère de la Formation Professionnelle et de l’Emploi). Einige berufsbildende Ausbildungsgänge lagen in der Zuständigkeit weiterer Ministerien, wie beispielweise dem Ministerium für Landwirtschaft und dem Ministerium für Gesundheit.

In Tunesien existierten drei verschiedene Abschlussarten im berufsbildenden Bereich, die auf verschiedene Niveaustufen erworben werden konnten.

Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 93-10 vom 17. Februar 1993, Gesetz über die Lenkung der Berufsbildung (Loi n°93-10 du 17 février 1993, portant loi d’orientation de la formation professionnelle) hat das vorher existierende Berufsbildungssystem grundlegend reformiert.

Das tunesische Berufsbildungssystem unterlag vorwiegend der Verantwortung des Ministeriums für Berufsbildung und Beschäftigung (Ministère de la Formation Professionnelle et de l’Emploi). Einige berufsbildende Ausbildungsgänge lagen in der Zuständigkeit weiterer Ministerien, wie beispielweise dem Ministerium für Landwirtschaft und dem Ministerium für Gesundheit.

In Tunesien existierten drei verschiedene Abschlussarten im berufsbildenden Bereich, die auf verschiedene Niveaustufen erworben werden konnten.

Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 93-10 vom 17. Februar 1993, Gesetz über die Lenkung der Berufsbildung (Loi n°93-10 du 17 février 1993, portant loi d’orientation de la formation professionnelle) hat das vorher existierende Berufsbildungssystem grundlegend reformiert.

Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 93-10 vom 17. Februar 1993, Gesetz über die Lenkung der Berufsbildung (Loi n°93-10 du 17 février 1993, portant loi d’orientation de la formation professionnelle) hat das vorher existierende Berufsbildungssystem grundlegend reformiert.

Das tunesische Berufsbildungssystem unterlag vorwiegend der Verantwortung des Ministeriums für Berufsbildung und Beschäftigung (Ministère de la Formation Professionnelle et de l’Emploi). Einige berufsbildende Ausbildungsgänge lagen in der Zuständigkeit weiterer Ministerien, wie beispielsweise dem Ministerium für Landwirtschaft und dem Ministerium für Gesundheit.

In Tunesien existierten drei verschiedene Abschlussarten im berufsbildenden Bereich, die auf verschiedene Niveaustufen erworben werden konnten.

Nach dem Abschluss der verpflichtenden neunjährigen Grundbildung (enseignement de base) konnten Jugendliche eine berufliche Erstausbildung von mindestens einem Jahr und maximal zwei Jahren absolvieren und dabei das "Certificat d’aptitude professionnelle – CAP“ erlangen. Die Dauer der Ausbildung hing auch in der Vergangenheit stark von den verschiedenen Fachrichtungen ab. Der vorherige Abschluss der allgemeinen Grundbildung (diplôme de fin de l’enseignement de base général) war hierfür nicht verpflichtend. Die sog. „formation par voie d‘ apprentissage“, eine vorwiegend betriebliche Lehre, stellte in Tunesien eine Ausnahme dar. Nur bei wenigen Ausbildungsgängen die zum „Certificat d’aptitude professionnelle – CAP“ führten, war diese Art der Ausbildung zulässig. Ausbildungsgänge im Rahmen der „formation par voie d‘apprentissage“ dauerten in der Regel zwischen 2 und 3 Jahren.

Schüler, die die ersten zwei Jahre der allgemeinbildenden Sekundarstufe abgeschlossen haben, hatten außerdem die Möglichkeit in die Berufsbildung zu wechseln und eine Ausbildung von zwei Jahren zu absolvieren. Die Ausbildung wurde mit dem “Brevet de Technicien Professionnel –BTP“ abgeschlossen. Zugang zu dieser Ausbildung hatten außerdem Inhaber des "Certificat d’Aptitude Professionnelle –CAP" unter den Voraussetzungen, dass es um die gleiche Fachrichtung ging und dass die Schüler eine gute Note hatten.

Absolventen der Sekundarschule (Inhaber des "Baccalauréat") sowie Inhaber des "Brevet de Technicien Professionnel“ (unter den Voraussetzungen, dass es sich um die gleiche Fachrichtung handelte und die Schüler gute Noten hatten) hatten die Möglichkeit, eine höhere Fachausbildung von mindestens zwei Jahren bis maximal drei Jahren zu absolvieren. Die Dauer der Ausbildung hängt stark von den verschiedenen Fachrichtungen ab. Diese wurde mit dem Abschluss "Brevet de Technicien Spécialisé –BTS“ abgeschlossen.

Das tunesische Berufsbildungssystem unterlag vorwiegend der Verantwortung des Ministeriums für Berufsbildung und Beschäftigung (Ministère de la Formation Professionnelle et de l’Emploi). Einige berufsbildende Ausbildungsgänge lagen in der Zuständigkeit weiterer Ministerien, wie beispielweise dem Ministerium für Landwirtschaft und dem Ministerium für Gesundheit.

In Tunesien existierten drei verschiedene Abschlussarten im berufsbildenden Bereich, die auf verschiedene Niveaustufen erworben werden konnten.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Fortschrittsbericht und Selbsteinschätzung im Bereich der politischen Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Tunesien durch die European Training Foundation (ETF) und das tunesische Ministerium für berufliche Bildung und Beschäftigung. 
 

Auf der Internetseite des größten Bildungsträgers, der ATFP, gibt es eine Liste mit Berufsbildungszentren, die unter der Schirmherrschaft der ATFP stehen.

Informationen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und Beschäftigung finden sich auf der Internetseite des tunesischen Ministeriums für berufliche Bildung und Beschäftigung. Die Seite bietet Informationen in französischer, englischer und arabischer Sprache.

10 Boulevard Ouled Haffouz
1002 Tunis
Tel : (+216) 71.791.331 / 71.798.196
Fax : (+216) 71.794.615
www.mfpe.gov.tn (auf Arabisch)
 

Informationen zu Curricula können beim Centre National de Formation de Formateurs et de l'Ingénierie de Formation CENAFFIF eingeholt werden, welches für die Erstellung der Curricula zuständig ist.

5, Rue de France Rades
2040 Tunisie
Tel: (+216) 71.443.963 / (+216) 71.443.292
Fax: (+216) 71.441.375
direction.generale@cenaffif.nat.tn
webmaster@cenaffif.nat.tn

 

Informationen des Auswärtigen Amtes