Länderprofil
Abbildung Schweiz 1950

Schweiz

Gültigkeit Seit 01.01.1950
Amtssprache Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch Jeder Kanton – je nach Kanton sogar jede Gemeinde – kann selber bestimmen, welche Sprachen im Verkehr mit Kanton beziehungsweise Gemeinde als Amtssprache gelten. Die Bundesverwaltung kann in jeder der vier Landessprachen angesprochen werden.

Beschreibung

In der Schweiz ist die Organisation der Berufsbildung gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt (Berufsverbände, Branchenorganisationen, Sozialpartner). Der Bund ist für die strategische Steuerung und Qualitätssicherung der Berufsbildung sowie für den Erlass der Ausbildungsverordnungen verantwortlich. Umsetzung und Aufsicht obliegen den Kantonen, während die Organisationen der Arbeitswelt für die Definition der Bildungsinhalte sowie die nationalen Qualifikationsverfahren zuständig sind. Seit dem 1. September 2021 ist das Deutsch-Schweizer Abkommen zur gegenseitigen Berufsanerkennung in Kraft.

Aufbau der Bildungsstufen:

Im Anschluss an die in fast allen Kantonen 11-jährige obligatorische Schule (beginnend mit 2 Jahren Kindergarten bzw. Eingangsstufe im Alter von 4 Jahren; keine gesamtschweizerische Abschlussprüfung) beginnt im Alter von 15 Jahren die Sekundarstufe II, die berufliche Grundbildung. Das Angebot der beruflichen Grundbildung umfasst vor allem die 2-jährigen Ausbildungen mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) und die 3- und 4-jährigen Ausbildungen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Die Berufsbildung ist in der Schweiz hauptsächlich dual organisiert: Es findet eine berufspraktische Ausbildung in einem Lehrbetrieb statt. Die berufskundlich-theoretische und allgemeinbildende Ausbildung erfolgt an einer Berufsfachschule. Die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb wird durch betriebsinterne oder überbetriebliche Kurse ergänzt, in denen sich die Lernenden grundlegende Fertigkeiten aneignen können.

Die 2-jährige Berufslehre, die mit einem Eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen wird, richtet sich vor allem an praktisch begabte Jungendliche. Wer die berufliche Grundbildung mit Berufsattest abschließt, kann anschließend - je nach Beruf - in das 2. Lehrjahr der 3- und 4-jährigen Berufslehren einsteigen.

In speziellen Berufsfeldern werden noch Anlehren bis spätestens 2015 weitergeführt. Diese dauern in der Regel 2 Jahre, minimal 1 Jahr. Nach 2015 werden auch in diesen Berufen Berufsattest-Ausbildungen angeboten. Anlehren werden mit dem Anlehr-Ausweis abgeschlossen.

Die berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) dauert 3 oder 4 Jahre und wird für rund 250 Lehrberufe angeboten. Der Abschluss ermöglicht den Zugang zur höheren Berufsbildung.

Die berufliche Grundbildung kann durch die Eidgenössische Berufsmaturität ergänzt werden. Es handelt sich dabei um eine erweiterte Allgemeinbildung, die die Zugangsberechtigung zu den Fachhochschulen darstellt. Erfolgreiche Absolventen der Berufsmaturitätsschulen gehen prüfungsfrei an die Fachhochschulen. Mit einer Ergänzungsprüfung können Inhaber/innen der Berufsmaturität das Recht erwerben, in alle Hochschulen einzutreten.

Fachmittelschulen sind ein dritter Weg zwischen Gymnasium und Berufsausbildung. Sie schließen mit dem Fachmittelschulausweis ab. Fachmittelschulen sind allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe II. Sie bieten eine Alternative zur Berufsmaturität und zur gymnasialen Maturität, indem sie über den schulischen Weg berufsfeldbezogen auf eine höhere Berufsausbildung vorbereiten.

Höhere Berufsbildung: Bei Bestehen der eidgenössischen Berufsprüfung erhalten die Absolventen den sogenannten Eidgenössischen Fachausweis. Die Absolventen der höheren Fachprüfung erhalten ein Eidgenössisches Diplom. Diese sind im gewerblich-industriellen Bereich auch als Meisterprüfungen bekannt. Sie richten sich an Personen mit Berufserfahrung, die ihre Kenntnisse vertiefen wollen.

Die Bildungsgänge an höheren Fachschulen fördern Kompetenzen im Bereich der Fach- und Führungsverantwortung und führen zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom HF. Sie sind generalistisch ausgerichtet und richten sich an Personen, die bereits einen Beruf erlernt haben.

Landesspezifische Besonderheiten

Das Bildungswesen ist in der Schweiz zu einem großen Teil Sache der Kantone und deshalb außerordentlich vielfältig und komplex.

Es gibt keine gesamtschweizerische Abschlussprüfung der Sekundarstufe I.

Historische Entwicklung

Änderung des Berufsbildungssystems 2004
Gültigkeit: Seit 01.01.2004

Beschreibung

Durch die Änderung des Berufsbildungsgesetzes, BBG, zum 1. Januar 2004 wurden dem Bund mehr Kompetenzen und eine größere finanzielle Verantwortung in der Berufsbildung zugewiesen. Ziel dieser Gesetzesänderung war u. a. das kanton-übergreifende eidgenössische Berufsattet EBA einzuführen und damit ein nationales Integrationselement für Jugendliche mit prekären Schulkarrieren zu schaffen.

Weiterführende Informationen

Quellen und Links

Das Berufsbildungsportal ist eine Dienstleistung des Schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB).

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

(Seit dem 1. Januar 2013 sind das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, das die Berufsbildung bis dahin organisiert hat und das Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zusammengeführt.)

Informationen für den Bereich Landwirtschaft:

Verordnung über die berufliche Grundbildung Berufsfeld "Landwirtschaft und deren Berufe"

 

Informationen des Auswärtigen Amtes